Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kein Geld für Rechtsextreme: Büdingen macht’s vor
> Bereits Ende Januar hatte die hessische Kleinstadt der NPD die
> Fraktionsgelder gestrichen. Nun entscheidet das Verwaltungsgericht, ob
> das rechtens war.
Bild: Büdingen braucht nicht: die NPD
Büdingen dpa | Wenn es um Rechtsextremismus geht, zeigt das hessische
Büdingen gerne mal klare Kante. Die Kleinstadt in der Wetterau setzt ein
Verbot von Fackeln bei einem Neonazi-Aufmarsch durch. Oder ändert
kurzerhand ihre Satzung, um Mitgliedern der NPD die Fraktionsgelder zu
streichen.
Dieser deutschlandweit wohl einmalige Schritt war die prompte Reaktion auf
das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar. Am Mittwoch
muss der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel jetzt entscheiden, ob
die Satzungsänderung Bestand hat – oder nur ein symbolischer Schnellschuss
war.
Das Vorgehen Büdingens sorgt auch bundesweit für Interesse: Das sei ein
bislang „singulärer Fall“, sagt Uwe Lübking, Rechtsexperte beim Deutschen
Städte- und Gemeindebund. Vom Gericht erhoffe man sich eine Entscheidung in
der Sache.
„Um Klarheit zu bekommen, unter welchen Voraussetzungen Kommunen die
Möglichkeit haben, Parteien und Fraktionen, die verfassungsfeindliche Ziele
verfolgen, öffentliche Gelder zu verweigern.“ Ein Urteil würde zwar
zunächst nur einen Präzedenzfall für Hessen bedeuten, doch daraus könnte
man durchaus Rückschlüsse für andere Kommunen und Bundesländer ziehen.
Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass die rechtsextreme NPD zwar
verfassungsfeindlich, aber für ein Verbot derzeit zu unbedeutend sei. Die
obersten Richter wiesen in ihrer Begründung auf „andere
Reaktionsmöglichkeiten“ hin wie den Entzug der Parteienfinanzierung. Die
Länder griffen das kurz darauf auf: Der Bundesrat beschloss am 10. Februar
eine Entschließung zum Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen
Zielen von der Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen.
## Hochburg der NPD
Büdingen war mit seiner Satzungsänderung einige Tage schneller: Bereits
Ende Januar hatte die Büdinger Stadtverordnetenversammlung dafür gestimmt.
Demnach sollen „Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher
Parteien oder Vereinigungen“ von den sogenannten Entschädigungszahlungen
für Fraktionsmitglieder ausgenommen sein.
Die NPD, die in dem Kommunalparlament vier Sitze hat, sah darin einen
rechtswidrigen Vorgang. Man suche nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts „krampfhaft nach Möglichkeiten, um der NPD
schaden zu können“, teilte die Partei mit – und reichte Klage beim
Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein.
Büdingen gilt als eine Hochburg der NPD in Hessen. Bei den letzten
Kommunalwahlen im März 2016 hatte die Partei kräftig Stimmen gefangen –
auch weil hier lokale Protagonisten der Partei verwurzelt sind. Die
Rechtsextremen holten 10,2 Prozent der Stimmen und vier Sitze in der
Stadtverordnetenversammlung. Zuvor, im Januar 2016, hatte ein Aufmarsch von
etwa 150 Neonazis – und eine Gegendemo mit mehreren Hundert Teilnehmern –
für Schlagzeilen gesorgt.
Schon lange kämpft die ländliche Kommune dagegen an, vor allem mit der NPD
und Neonazis in Verbindung gebracht zu werden. Allen voran Bürgermeister
Erich Spamer (Freie Wähler). Er verweist immer wieder auf das Engagement
von Stadt und Bürgern für Toleranz und Vielfalt oder auf das relativ
problemlose Zusammenleben mit Flüchtlingen. Das Städtchen beherbergt eine
große Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende. Im Stadtparlament gebe es
keine Zusammenarbeit mit den NPD-Vertretern, so Spamer vor einigen Monaten
in einem Interview.
Dass die Stadt mit ihrer Satzungsänderung Neuland betritt, ist dem
Rathauschef klar. Man sei „gerne in der Vorreiterrolle“, hatte er kurz nach
dem Beschluss gesagt und mit Blick auf den Rechtsstreit angekündigt: „Wir
klären das jetzt mal.“
5 Apr 2017
## TAGS
NPD
NPD-Verbot
Parteienfinanzierung
Hessen
NPD
Schwerpunkt Landtagswahlen
Schwerpunkt Flucht
NPD-Verbot
## ARTIKEL ZUM THEMA
Nach Autounfall nahe Büdingen: Flüchtlinge helfen NPD-Politiker
Der hessische NPD-Politiker Stefan Jagsch hatte einem Zeitungsbericht
zufolge einen Autounfall – und wurde von vorbeifahrenden syrischen
Flüchtlingen versorgt.
Kommunalwahlen in Hessen: Zweistellig für AfD und NPD
Die AfD kommt bei den Kommunalwahlen in Hessen auf 13,2 Prozent. Die NPD
erzielt in Büdingen 14 Prozent. Weniger als die Hälfte der Berechtigten
ging zur Wahl.
Neonazi-Aufmarsch in Büdingen: 1.000 Menschen bei der Gegendemo
Etwa 100 Neonazis sind in Büdingen gegen Flüchtlinge aufmarschiert, ein
Fackelzug blieb aber verboten. 1.000 Menschen demonstrierten gegen sie.
Auszüge aus den NPD-Verbotsunterlagen: „Tod diesem roten Mob“
Gegen das System, für das Reich: Mehr als 1.000 Seiten an Belegen haben
Bund und Länder gegen die NPD gesammelt. Eine Auswahl der Hassparolen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.