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# taz.de -- Zschäpe im NSU-Prozess: Weitere Befangenheitsanträge
> Der Prozess wird wegen mehrerer Befangenheitsanträge erst Ende März
> fortgesetzt. Geplant war eigentlich, am Donnerstag weiterzuverhandeln.
Bild: Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen des NSU angeklagt
München dpa | Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat in
schriftlicher Form außerhalb der Gerichtsverhandlung zwei weitere
Befangenheitsanträge gegen Richter im NSU-Prozess gestellt. Damit sind
derzeit drei Befangenheitsanträge Zschäpes offen. Einer richtet sich gegen
einen Beisitzer, der zweite der neuen Anträge gegen den Vorsitzenden
Richter Manfred Götzl. Ebenfalls gegen Götzl ging Zschäpe schon in der
vorvergangenen Woche vor. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden.
Eingereicht wurden die neuen Anträge Zschäpes von ihren drei
Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Dabei
ging es erneut um die Frist, die Richter Götzl für letzte Beweisanträge
verfügte. Einer der Beisitzer hatte erklärt, er habe Götzls Verfügung
„schriftlich verfasst“. Gleichzeitig war dieser Richter dem Kollegium
zugeteilt, das diese Woche über den bereits vor zwei Wochen gestellten
Befangenheitsantrag gegen Götzl beraten sollte. Einer der neuen Anträge
richtete sich gegen ihn.
Entsprechende Schriftsätze verschickte die Geschäftsstelle des
Oberlandesgerichts München am Montag an die Prozessbeteiligten. Sie liegen
der Deutschen Presse-Agentur vor. Keine Information gab es darüber, ob der
Prozess am Donnerstag wie geplant weitergehen kann.
Zschäpe ist im NSU-Prozess wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen des
„Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt. Dazu gehören neun Morde an
türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden aus Fremdenhass.
21 Mar 2017
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Schwerpunkt Rechter Terror
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