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# taz.de -- Prozess wegen Brandanschlag in Nauen: Verfahren mit Widerständen
> Der Prozess kommt nur mühsam in Gang. Der als Rädelsführer angeklagte
> NPD-Politiker Schneider blockiert immer wieder die Verhandlung.
Bild: Die Angeklagten sollen 2015 eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen…
Potsdam dpa | Im [1][Prozess zum Brandanschlag von Nauen] hat die 1.
Strafkammer des Langerichts Potsdam einen der drei inhaftierten Angeklagten
auf freien Fuß gesetzt. Der Haftbefehl gegen den 27-Jährigen werde gegen
Auflagen außer Vollzug gesetzt, verkündete der Erste Vorsitzende Theodor
Horstkötter am Donnerstag. Der Angeklagte muss bei seiner Mutter wohnen und
sich regelmäßig bei der Polizei melden. Damit könne der Fluchtgefahr
ausreichend begegnet werden, sagte Horstkötter. Der 27-Jährige hatte im
Prozess eingeräumt, bei dem Anschlag auf eine geplante Notunterkunft für
Flüchtlinge im August 2015 „Schmiere“ gestanden zu haben.
Die Kammer lehnte anschließend einen weiteren Befangenheitsantrag ab, den
der als Rädelsführer angeklagte NPD-Politiker Maik Schneider am Dienstag
gegen Horstkötter gestellt hatte. Daraufhin legte Schneider sofort
Widerspruch gegen die Fortsetzung des Prozesses ein. Hintergrund von
bislang fünf Befangenheitsanträgen gegen die Kammer war die Bemerkung eines
Schöffen, der Schneiders Glaubwürdigkeit offen in Zweifel gezogen hatte.
Der als Rädelsführer angeklagte Schneider hatte schon wiederholt versucht,
das Verfahren mit allen Mitteln zu torpedieren. Vor dem am Donnerstag
abgelehnten Befangenheitsantrag hatte die 1. Strafkammer des Landgerichts
Potsdam schon zwei andere Befangenheitsanträge gegen die Richter abgelehnt.
Schneider hatte erklärt, er wolle „Widerspruch gegen die Weiterführung der
Verhandlung einlegen, so ganz nebenbei“.
In der Folge unterbrach Schneider die Verhandlung immer wieder durch
Zwischenfragen. Nachdem das Gericht eine frühere Freundin von Schneider als
Zeugin befragt hatte, nahm der NPD-Politiker die Frau persönlich in ein
fast einstündiges Kreuzverhör.
## Zeugin unter Druck
Die Zeugin schilderte, dass sie nach ihren Aussagen bei der Polizei in
Nauen bedroht worden sei. So seien Flugblätter in der Stadt verteilt
worden, die sie mit einem Judenstern auf der Stirn zeigten. Aber auch die
Polizeibeamten hätten sie bei der Vernehmung mit der Drohung unter Druck
gesetzt, sie könne in Haft genommen werden, erklärte die Frau.
Dem widersprach eine Vernehmungsbeamtin als Zeugin vehement. Auf die Frau
sei bei den insgesamt sechs Vernehmungen kein Druck ausgeübt worden. Auch
sei ihr im Fall einer Verurteilung kein geringeres Strafmaß in Aussicht
gestellt worden, erklärte die Beamtin. Bei der ehemaligen Freundin von
Schneider hatte der Vorwurf im Raum gestanden, dass sie [2][ebenfalls
seiner kriminellen Vereinigung angehört] habe. Diesen möglichen Vorwurf
sehe das Gericht inzwischen nicht mehr, hatte Horstkötter der Zeugin vor
der Anhörung erklärt.
In den Vernehmungen der Polizei hatte die Frau nach Angaben des Gerichts zu
einer anderen angeklagten Straftat erklärt, dass vermutlich Schneider die
Scheiben eines Autos eingeschlagen habe. Diese Aussage relativierte sie vor
Gericht nun deutlich. Die Zeugin erklärte, dass Schneider nach der Statur
und dem Gang der vermummte Täter gewesen sein könnte. Sicher sei sie sich
aber nicht.
In dem Prozess müssen sich sechs Neonazis wegen des Anschlags auf eine
geplante Notunterkunft für Flüchtlinge verantworten. Dabei brannte die
Sporthalle eines Oberstufenzentrums im August 2015 vollständig nieder. Der
Gruppe werden als krimineller Vereinigung noch weitere rechtsextreme
Straftaten vorgeworfen.
15 Dec 2016
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