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# taz.de -- Streit um Schrottimmobilien: Neue Vorwürfe gegen Deutsche Bank
> Ein Jurist hält die Käufer überteuerter Wohnungen für übervorteilt. Er
> will ihnen zu ihrem Recht verhelfen. Die Bank bezichtigt er des
> Prozessbetrugs.
Bild: Eher keine Schrottimmobilie: die Türme der Deutsche-Bank-Zentrale in Fra…
Hamburg taz Lug und Betrug – Rechtsanwalt Reiner Fuellmich ist nicht
zimperlich mit seinen Anschuldigungen gegen die Deutsche Bank. Er hat sie
in mehreren Gerichtsverfahren erhoben. In einem Aufsatz, den er zusammen
mit seinem Hamburger Kollegen Michael Bohndorf verfasst hat und der in der
Fachzeitschrift für Wirtschafts- und Verbraucherrecht VuR erscheinen soll,
macht er der Großbank neue Vorwürfe.
Sie soll den tatsächlichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Abertausenden
Fällen manipuliert haben. In mindestens 4.000 Fällen, so Fuellmich, wären
die Darlehensverträge daher nichtig. Die Bank müsste eigentlich
Rückzahlungen an die Darlehensnehmer von rund 100.000 Euro pro Person
leisten.
Um viel Geld ging es bei den sogenannten Schrottimmobilien von Anfang an.
In den Nachwendejahren war der Immobilienmarkt in den neuen wie alten
Bundesländern heiß gelaufen. Schnuckelige Appartements galten als lukrative
Geldanlage und solide Altersvorsorge. Für findige Geschäftemacher, Banken
und Versicherer war der Immobilienboom ein gefundenes Fressen.
Ein typischer Deal ging folgendermaßen: A verkaufte ein Appartement in
Düsseldorf zu einem – an den üblichen Marktpreisen gemessen – weit
überhöhten Preis an ein Ehepaar in Rostock. Diese wollen die neu erworbene
Bude – die sie sich vielleicht nicht einmal vor Ort anschauen – an
Studenten teuer vermieten. Außerdem locken Steuervorteile und eine rasante
Wertsteigerung der Immobilie, um sie in einigen Jahren noch weit teurer
weiterzuverkaufen. Zur Finanzierung benötigt das in Immobilienthemen
ahnungslose Paar noch einen Kredit. Den liefert A gleich mit: „Die Zeit
drängt!“ Kreditgeber ist eine große Bank B. Deren damals noch makellose
Reputation beseitigt die letzten Zweifel des Ehepaares. Damit auch B zu
seinem Extragewinn kommt, schlägt man ein Drittel des Kaufpreises als
angeblich marktübliche Provision obendrauf. Damit der schrottige Deal nicht
als Koppelgeschäft juristisch leicht anfechtbar wird, schummelt man ein
wenig bei den Vertragsdaten oder später vor Gericht.
Kaum vermietbare Bruchbuden
Viele Verbraucher klagen, als sie merken, dass ihr flottes
Studentenappartement eine kaum vermietbare Bruchbude ist. Unter den
Anbietern und Finanziers fremdgenutzter Eigentumswohnungen finden sich
bekannte Namen wie Commerzbank und Dresdner Bank, HypoVereinsbank und
Badenia. Das Geschäft mit den Schrottimmobilien boomte vornehmlich in den
neunziger Jahren. Es ist aber bis heute nicht vom Finanzmarkt verschwunden.
Schätzungsweise 300.000 Eigentumswohnungen – häufig in schlechter Lage und
innen marode – wurden an Anleger in ganz Deutschland verkauft. Seither
hoffen die Sparer auf Hilfe durch die Justiz. Doch die meisten Urteile,
auch vom Bundesgerichtshof (BGH), fielen gegen die Bankkunden aus.
Für Fachanwalt Fuellmich, seit Langem auf der Spur der Deutschen Bank, kein
Grund zur Aufgabe. Für ihn erklären sich die Erfolge der Banken vor Gericht
aus falschen Angaben, die sie gemacht hätten. Er wirft nun der Deutschen
Bank „massenhaften – aktuell in Hunderten von Rechtsstreiten begangenen –
Prozessbetrug“ vor. Die Deutsche Bank habe „systematisch die Gerichte über
die Art und Weise und den Zeitpunkt des Vertragsschlusses belogen“. Diese
Praxis setze sie fort.
Deutschlands größte Bank reagiert gewohnt wortkarg. Ein Sprecher weist die
Vorwürfe als „unbegründet“ zurück. Die von Fuellmich genannte Zahl von
4.000 Fällen „entbehrt jeglicher Grundlage“. Ins Feld führt Fuellmich
mehrere Verfahren vor Oberlandesgerichten. Jetzt könne es wie in den USA,
wo die Deutsche Bank etwa 4 Milliarden Euro an Opfer von
„Schrottimmobilien“ zahlen müsse, auch in Deutschland „zum Eklat“ komm…
Das OLG Oldenburg habe eine Beweisaufnahme wegen Falschaussage angeordnet,
in anderen Gerichten liefen sie bereits. Mit Ergebnissen, heißt es am
Oldenburger Gericht, sei sicherlich nicht vor der Sommerpause zu rechnen.
15 Mar 2017
## AUTOREN
Hermannus Pfeiffer
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Immobilienbranche
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