# taz.de -- Autonome beantragen Asyl in Venezuela: Aufgetaucht nach Jahrzehnten | |
> Nach 22 Jahren haben zwei Flüchtige der militanten Gruppe „Das | |
> K.O.M.I.T.E.E.“ in Venezuela Asyl beantragt. 1995 scheiterten sie mit | |
> einem Anschlag. | |
Bild: Das ehemalige Abschiebegefängnis in Grünau | |
BERLIN taz | 22 Jahre waren sie flüchtig, nun sind sie in Venezuela wieder | |
aufgetaucht. Wie jetzt bekannt wurde, haben zwei mutmaßliche Mitglieder der | |
militanten Gruppe „Das K.O.M.I.T.E.E.“ am 8. März in dem südamerikanischen | |
Land einen Antrag auf Asyl gestellt. „Damit haben wir zum ersten Mal seit | |
22 Jahren in der Illegalität so was wie einen legalen Status“, schreiben | |
Thomas Walter und Peter Krauth in einem Brief, der auf [1][der Webseite | |
einer Solidaritätsgruppe] veröffentlicht wurde. | |
Gemeinsam mit dem ebenfalls abgetauchten Bernhard Heidbreder sollen sie am | |
11. April 1995 versucht haben, das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in | |
Berlin-Grünau in die Luft zu sprengen. Die Aktion sollte sich gegen die | |
restriktive deutsche Flüchtlingspolitik richten. Sie ging jedoch schief. | |
Die Gruppe wurde von der Polizei überrascht und musste fliehen. Die drei | |
Männer aus der autonomen Szene tauchten ab, das K.O.M.I.T.E.E. löste sich | |
wenige Monate später auf. | |
Bereits im Juli 2014 nahmen venezolanische Polizisten Heidbreder aufgrund | |
eines internationalen Haftbefehls in Caracas fest. Er saß dort zwei Jahre | |
in Haft. Das oberste Gericht des Landes lehnte es jedoch ab, den | |
55-Jährigen an die deutschen Behörden auszuliefern. | |
Seit acht Monaten ist Heidbreder wieder auf freiem Fuß und wartet auf die | |
Entscheidung über seinen Asylantrag. „Wir sind jetzt wieder zusammen mit | |
unsere Reisekollegen Bernd“, schreiben die beiden aufgetauchten Männer in | |
ihrem Brief. Ob die drei nach Deutschland zurückkommen wollen, sei unklar, | |
erklärt Krauths Anwältin Undine Weyers. | |
## Bundesgerichtshof verlängerte Haftbefehle | |
Im letzten Jahr hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftbefehle verlängert. | |
Die Vorwürfe wegen eines weiteren Anschlags gegen ein Kreiswehrersatzamt | |
sowie wegen der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ und | |
der „Vorbereitung eines Sprengstoffanschlages“ waren damals bereits | |
verjährt. Den Ermittlern blieb deshalb nur eine Anschuldigung, um die | |
Strafverfolgung aufrecht zu erhalten: die Verabredung des Verbrechens nach | |
Paragraph 30 des Strafgesetzbuches. Diese verjährt erst nach 40 Jahren. | |
„Es kann aber nicht sein, dass die Verabredung zu einer Tat länger verfolgt | |
wird als die zeitlich spätere Begehung einer Tat“, kritisierte | |
Verteidigerin Weyers gegenüber der taz. Mit den anderen Anwältinnen der | |
Flüchtigen hatte sie deshalb [2][eine Verfassungsklage eingereicht], die | |
jedoch vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden ist. | |
Die Bundesanwaltschaft wollte sich am Montag nicht dazu äußern, ob sie eine | |
Auslieferung beantragen werde. Bisher hielten die Karlsruher Ermittler an | |
der Strafverfolgung fest. Sollten Walter, Krauth und Heidbreder nach | |
Deutschland kommen, müssten sie demnach auch 22 Jahre nach dem | |
gescheiterten Anschlag mit einer Haftstrafe rechnen. | |
Im Oktober letzten Jahres lud die Bundesanwaltschaft eine Person aus dem | |
einstigen Umfeld der Männer vor. Da diese sich weigerte auszusagen, drohen | |
ihr bis zu sechs Monate Beugehaft. Auch früher waren die Strafverfolger | |
immer wieder gegen Freunde der Abgetauchten vorgegangen. Die Schwester | |
eines Beschuldigten saß mehrere Wochen in Haft. Auch die taz-Redaktion | |
sowie die Wohnungen zweier Redakteure wurden durchsucht. | |
Eine Solidaritätsgruppe, die sich um die Flüchtigen kümmert, fordert nach | |
dem Auftauchen der Flüchtigen die Aufhebung der Haftbefehle und „Freiheit | |
für Bernhard, Peter und Thomas“. | |
20 Mar 2017 | |
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## AUTOREN | |
Wolf-Dieter Vogel | |
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