# taz.de -- Kommentar Hilfsstopp in Afghanistan: Botschaften des blanken Terrors | |
> Das Rote Kreuz stoppt seine Hilfe in Afghanistan. Anders als die | |
> Bundesregierung behauptet, gibt es dort keine sicheren Gebiete. | |
Bild: „Wir haben beschlossen, die Arbeit erstmal zu suspendieren“, sagte Sp… | |
Welches Motiv mögen Menschen [1][für die Ermordung von Mitarbeitern des | |
Roten Kreuzes haben]? Hätten sich die Täter an Fahrzeugen und Hilfsgütern | |
bereichern wollen, hätten sie diese nicht unangetastet zurückgelassen. | |
Hätten sie mit dem Angriff möglichst viel Aufmerksamkeit erregen wollen, | |
wäre dafür eine Entführung besser geeignet gewesen. Zwar sind | |
möglicherweise jetzt auch zwei Rote-Kreuz-Mitarbeiter entführt worden (von | |
ihnen fehlt jede Spur), aber sechs weitere wurden kaltblütig ermordet. Das | |
ist blanker Terror. Doch könnte genau die Verbreitung von Angst und | |
Schrecken die intendierte Botschaft sein. | |
In dem zunehmend außer Kontrolle geratenen Konflikt am Hindukusch wird | |
humanitäre Hilfe immer riskanter, weil sich Terrorgruppen mit ihren | |
Botschaften des Horrors überbieten. Die Taliban sind schrecklich. Aber der | |
in Afghanistan langsam Fuß fassende „Islamische Staat“ (IS) ist womöglich | |
noch schlimmer. Das wäre zumindest der Fall, wenn der IS – wie vom dortigen | |
Polizeichef vermutet – jetzt hinter der Tat steckt und das Dementi der | |
Taliban wirklich zutrifft. | |
Die Ermordung der Rote-Kreuz-Helfer hat aber auch für westliche Regierungen | |
unangenehme Botschaften. Für die deutsche lautet sie: Wenn dort nicht | |
einmal Rote-Kreuz-Helfer mehr sicher sind und die Organisation ihre Hilfe | |
aussetzen muss, sind Abschiebungen nach Afghanistan nicht zu verantworten. | |
Denn es gibt dort – anders als die Bundesregierung behauptet – eben keine | |
sicheren Gebiete. | |
Die amerikanische Regierung hat nach der Bombardierung eines Krankenhauses | |
in Kundus die geforderte unabhängige Untersuchung verweigert. Zwar ist eine | |
auf Irrtum oder Nachlässigkeit zurückzuführende Tötung mit vorsätzlichem | |
Mord nicht gleichzusetzen. Aber wenn auch hier die Opfer vom Völkerrecht | |
geschützte humanitäre Helfer sind, schafft dies einen Präzedenzfall und | |
eine nicht zu akzeptierende Relativierung internationalen Rechts. | |
9 Feb 2017 | |
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## AUTOREN | |
Sven Hansen | |
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