| # taz.de -- Kommentar Hilfsstopp in Afghanistan: Botschaften des blanken Terrors | |
| > Das Rote Kreuz stoppt seine Hilfe in Afghanistan. Anders als die | |
| > Bundesregierung behauptet, gibt es dort keine sicheren Gebiete. | |
| Bild: „Wir haben beschlossen, die Arbeit erstmal zu suspendieren“, sagte Sp… | |
| Welches Motiv mögen Menschen [1][für die Ermordung von Mitarbeitern des | |
| Roten Kreuzes haben]? Hätten sich die Täter an Fahrzeugen und Hilfsgütern | |
| bereichern wollen, hätten sie diese nicht unangetastet zurückgelassen. | |
| Hätten sie mit dem Angriff möglichst viel Aufmerksamkeit erregen wollen, | |
| wäre dafür eine Entführung besser geeignet gewesen. Zwar sind | |
| möglicherweise jetzt auch zwei Rote-Kreuz-Mitarbeiter entführt worden (von | |
| ihnen fehlt jede Spur), aber sechs weitere wurden kaltblütig ermordet. Das | |
| ist blanker Terror. Doch könnte genau die Verbreitung von Angst und | |
| Schrecken die intendierte Botschaft sein. | |
| In dem zunehmend außer Kontrolle geratenen Konflikt am Hindukusch wird | |
| humanitäre Hilfe immer riskanter, weil sich Terrorgruppen mit ihren | |
| Botschaften des Horrors überbieten. Die Taliban sind schrecklich. Aber der | |
| in Afghanistan langsam Fuß fassende „Islamische Staat“ (IS) ist womöglich | |
| noch schlimmer. Das wäre zumindest der Fall, wenn der IS – wie vom dortigen | |
| Polizeichef vermutet – jetzt hinter der Tat steckt und das Dementi der | |
| Taliban wirklich zutrifft. | |
| Die Ermordung der Rote-Kreuz-Helfer hat aber auch für westliche Regierungen | |
| unangenehme Botschaften. Für die deutsche lautet sie: Wenn dort nicht | |
| einmal Rote-Kreuz-Helfer mehr sicher sind und die Organisation ihre Hilfe | |
| aussetzen muss, sind Abschiebungen nach Afghanistan nicht zu verantworten. | |
| Denn es gibt dort – anders als die Bundesregierung behauptet – eben keine | |
| sicheren Gebiete. | |
| Die amerikanische Regierung hat nach der Bombardierung eines Krankenhauses | |
| in Kundus die geforderte unabhängige Untersuchung verweigert. Zwar ist eine | |
| auf Irrtum oder Nachlässigkeit zurückzuführende Tötung mit vorsätzlichem | |
| Mord nicht gleichzusetzen. Aber wenn auch hier die Opfer vom Völkerrecht | |
| geschützte humanitäre Helfer sind, schafft dies einen Präzedenzfall und | |
| eine nicht zu akzeptierende Relativierung internationalen Rechts. | |
| 9 Feb 2017 | |
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| ## AUTOREN | |
| Sven Hansen | |
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