# taz.de -- Urteil am Europäischen Gerichtshof: Kein Asyl für Terror-Helfer | |
> Terror-Unterstützern kann nach einem EuGH-Urteil Asyl verweigert werden – | |
> auch wenn Antragsteller nicht selbst an terroristischen Handlungen | |
> beteiligt waren. | |
Bild: Der EuGH in Luxemburg | |
Luxemburg dpa | Staaten dürfen Terror-Unterstützern nach einem Urteil des | |
Europäischen Gerichtshofs Asyl verweigern. Das gilt auch, wenn | |
Antragsteller nicht selbst an terroristischen Handlungen beteiligt waren, | |
sondern nur anderen geholfen haben. Diese Entscheidung traf der EuGH am | |
Dienstag in Luxemburg. | |
Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus Marokko, der in Belgien als | |
führendes Mitglied einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden war. | |
Er hatte unter anderem durch das betrügerische Überlassen von Pässen dabei | |
geholfen, Freiwillige in den Irak auszuschleusen. | |
Später beantragte er in Belgien Asyl mit der Begründung, er könnte wegen | |
seiner Verurteilung bei Rückkehr in sein Heimatland als radikaler Islamist | |
eingestuft und verfolgt werden. | |
Aus Sicht der Luxemburger Richter kann die EU-Richtlinie zur Ablehnung von | |
Flüchtlingen auch für jene gelten, die „die Anwerbung, Organisation, | |
Beförderung oder Ausrüstung von Personen vornehmen“, die terroristische | |
Handlungen begehen, planen oder vorbereiten (Rechtssache C-573/14). | |
31 Jan 2017 | |
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