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# taz.de -- Urteil am Europäischen Gerichtshof: Kein Asyl für Terror-Helfer
> Terror-Unterstützern kann nach einem EuGH-Urteil Asyl verweigert werden –
> auch wenn Antragsteller nicht selbst an terroristischen Handlungen
> beteiligt waren.
Bild: Der EuGH in Luxemburg
Luxemburg dpa | Staaten dürfen Terror-Unterstützern nach einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs Asyl verweigern. Das gilt auch, wenn
Antragsteller nicht selbst an terroristischen Handlungen beteiligt waren,
sondern nur anderen geholfen haben. Diese Entscheidung traf der EuGH am
Dienstag in Luxemburg.
Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus Marokko, der in Belgien als
führendes Mitglied einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden war.
Er hatte unter anderem durch das betrügerische Überlassen von Pässen dabei
geholfen, Freiwillige in den Irak auszuschleusen.
Später beantragte er in Belgien Asyl mit der Begründung, er könnte wegen
seiner Verurteilung bei Rückkehr in sein Heimatland als radikaler Islamist
eingestuft und verfolgt werden.
Aus Sicht der Luxemburger Richter kann die EU-Richtlinie zur Ablehnung von
Flüchtlingen auch für jene gelten, die „die Anwerbung, Organisation,
Beförderung oder Ausrüstung von Personen vornehmen“, die terroristische
Handlungen begehen, planen oder vorbereiten (Rechtssache C-573/14).
31 Jan 2017
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EuGH
Terrorismus
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Hessen
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