| # taz.de -- UN-Sanktionen verdünnt: EuGH stärkt Terror-Verdächtige | |
| > Betroffene von UN-Sanktionen genießen EU-Rechtsmittel, so der Europäische | |
| > Gerichtshof in Urteil zu Terrorfinanzen. | |
| Bild: Bislang hieß es, die Vorgaben des UN-Sicherheitsrats hätten Vorrang vor… | |
| LUXEMBURG taz Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch eine | |
| weitreichende Entscheidung gefällt, die die Rechte von Verdächtigen im | |
| Anti-Terror-Kampf stärkt, potenziell aber jedem, der unter UN-Sanktionen | |
| steht, eine rechtliche Handhabe gibt. Der Gerichtshof erklärte eine | |
| EU-Verordnung für "nichtig", mit der die sogenannte "Terror-Liste" der UNO | |
| in europäisches Recht umgesetzt wurde. | |
| Geklagt hatte der Saudi Yassin Abdullah Kadi und die in Schweden ansässige | |
| Stiftung Al Barakaat, mit deren Hilfe Exilsomalier Geld in die Heimat | |
| schicken konnten. Beide stehen seit Oktober 2001 auf einer Liste von | |
| Personen und Vereinigungen, die Kontakte zu al-Qaida und den afghanischen | |
| Taliban haben sollen. Deshalb wurden ihre Guthaben eingefroren, | |
| entsprechend einem Sanktionsbeschluss des UN-Sicherheitsrats. | |
| Wer auf die Liste der davon Betroffenen kommt, bestimmt ein | |
| UN-Sanktionsausschuss. Die EU setzte die Vorgaben der UNO entsprechend | |
| ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen ohne weitere Prüfung um und | |
| verpflichtete die Banken, entsprechende Konten zu blockieren. Derzeit | |
| befinden sich mehrere hundert Personen und rund 100 Organisationen auf | |
| dieser Liste. Das EU-Gericht Erster Instanz hatte 2005 die Klagen noch | |
| rundweg abgelehnt. Vorgaben des UN-Sicherheitsrats hätten Vorrang vor | |
| EU-Recht, so die damalige Begründung. | |
| Dieses Urteil hat der Europäische Gerichtshof jetzt in letzter Instanz | |
| aufgehoben. Jede EU-Handlung müsse auf ihre Vereinbarkeit mit den | |
| Grundrechten überprüfbar sein, erklärten die Richter. Zwar könne ein | |
| EU-Gericht nicht die UN-Resolution kontrollieren, aber doch den | |
| EU-Umsetzungsakt. Außerdem sei den Betroffenen die Aufnahme auf die | |
| Terrorliste nicht begründet worden. | |
| Der EuGH erklärte die EU-Verordnung bezüglich der beiden Kläger für | |
| nichtig. Sie bleibt aber übergangsweise noch drei Monate in Kraft. In | |
| dieser Zeit muss die Kommission nun die Listung begründen und die Kläger | |
| können dann erneut das EU-Gericht Erster Instanz anrufen. | |
| Grundsätzlich könnten nach diesem Urteil auch Personen, die aus anderen | |
| Gründen unter UN-Sanktionen stehen - beispielsweise wegen der Förderung von | |
| Kriegsverbrechen oder Brüchen von Waffenembargos in Somalia, Kongo oder | |
| Liberia -, den Klageweg beschreiten und damit die Anwendung der gegen sie | |
| verhängten Maßnahmen stoppen. | |
| 3 Sep 2008 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| EuGH | |
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