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# taz.de -- Bundestag stimmt für Cannabis auf Rezept: Fortschritt für 647 Pat…
> Das Parlament ist einstimmig dafür: Schwerkranke Patienten können jetzt
> Cannabis auf Rezept bekommen. Die Krankenkassen zahlen.
Bild: Schwerkranke Patient*innen können jetzt auf Rezept kiffen und müssen es…
Berlin epd | Schwer kranken Menschen wird der Zugang zu Cannabis als
Medikament erleichtert. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag
einstimmig ein entsprechendes Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann
Gröhe (CDU). Demnach können schwer kranke Patienten künftig
Cannabisarzneimittel auf Rezept in der Apotheke erhalten. Die Kosten
übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung.
Cannabis kommt bisher nur mit einer Ausnahmegenehmigung als Heilmittel zum
Einsatz, etwa um Schmerzpatienten zu helfen. Im April 2016 hatten nur 647
Patienten eine solche Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte, die sie zum Erwerb von Cannabis als Medikament in
Apotheken berechtigte. Die Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst
tragen.
Eine Ausnahmeerlaubnis ist durch das neue Gesetz nicht mehr nötig: Künftig
können Patienten getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in
kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin erhalten. Weiterhin
können – wie bisher – Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis verschrieben
werden. Für die Versicherten wird zudem ein Anspruch auf Versorgung mit den
Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen. Die Regelungen beschränken
sich laut Gesetz auf „eng begrenzte Ausnahmefälle“, dazu zählen Menschen
mit schwerwiegenden Erkrankungen und ohne Therapiealternativen.
Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu
medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht. Geplant ist dazu der
Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur, die den Anbau und Vertrieb
koordiniert und kontrolliert. Diese Aufgabe wird dem Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte übertragen.
Um die genaue medizinische Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erforschen,
ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen. Die Teilnahme an der
Studie ist verpflichtend für die Erstattung der Kosten durch die
Gesetzliche Krankenversicherung.
19 Jan 2017
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