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# taz.de -- Urteil im VW-Abgasskandal: Fahrer bekommt Geld zurück
> Erstmals zieht ein Gericht VW im Abgasskandal als Hersteller zur
> Verantwortung. Der Konzern hält das für nicht rechtens und kündigt
> Berufung an.
Bild: Wer betrügt, muss zahlen – auch ohne direkte Vertragsbeziehung, sagt d…
Berlin taz | Volkswagen muss sich womöglich auch in Deutschland auf eine
langwierige gerichtliche Auseinandersetzung hinsichtlich des Abgasskandals
einstellen. Das Landgericht Hildesheim verurteilte am Dienstag den
Autohersteller dazu, einem Kunden den Kaufpreis seines manipulierten Autos,
eines Škoda Yeti, zu erstatten.
Aufsehen erregt die Entscheidung deshalb, weil das Gericht erstmals
Volkswagen als Hersteller zur Verantwortung zog, ohne dass VW eine direkte
vertragliche Beziehung zum Käufer hatte. Bei ähnlichen Verfahren richteten
sich die Forderungen bisher stets nur an die Verkäufer, etwa Autohäuser.
Im vorliegenden Fall sahen es die Hildesheimer Richter jedoch als erwiesen
an, dass VW als Hersteller am betreffenden Auto „eine gesetzwidrige
Manipulation der Motorsteuerung“ vorgenommen hat. Diese habe „dem Kläger in
einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise einen Schaden
zugefügt und darüber hinaus den Tatbestand des Betrugs verwirklicht“.
Der Autokonzern hat nun einen Monat Zeit, gegen das Urteil Berufung
einzulegen, es ist daher noch nicht rechtskräftig. Andere Landesgerichte
sind nicht an die Entscheidung gebunden. Bei einer Bestätigung des Urteils
steht dem Konzern zudem der Weg zu höheren Instanzen, bis hin zum
Bundesgerichtshof, offen.
Volkswagen hat bereits angekündigt, das Urteil nicht zu akzeptieren. „Wir
sind der Ansicht, dass es für Kundenklagen, insbesondere solche ohne
Vertragsbeziehung zwischen den Prozessparteien, keine Anspruchsgrundlage
gibt. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Entscheidung des Landgerichts
Hildesheim in der Berufungsinstanz aufgehoben werden wird“, teilte der
Konzern mit.
Lob kommt derweil von Verbraucherschützern: „Wir begrüßen das Urteil, auch
in seiner Deutlichkeit“, sagte Josina Starke von der Verbraucherzentrale
Niedersachsen. In einer Pressemitteilung sprach das Landgericht von einer
Verbrauchertäuschung, die durchaus mit der Beimischung von Glykol in Wein
oder Pferdefleisch in Lasagne vergleichbar sei.
Interessant wird sein, welche Strategie der Autohersteller verfolgt, sollte
das Urteil auch bei höheren Instanzen Bestand haben. In den USA schloss der
Konzern im vergangen Sommer einen Vergleich mit den zuständigen
Justizbehörden. Jeder Käufer eines manipulierten Fahrzeugs erhält demnach
eine pauschale Entschädigungssumme. „Dies wäre auch für Deutschland
wünschenswert“, sagt Verbraucherschützerin Starke.
18 Jan 2017
## AUTOREN
Daniel Böldt
## TAGS
Dieselskandal
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