# taz.de -- Geschäft mit Gutscheinen: Ein Geschenk für den Handel | |
> Über Gutscheine unter dem Weihnachtsbaum freuen sich vor allem die | |
> Händler. Denn bis zu 50 Prozent werden gar nicht erst eingelöst. | |
Bild: Werden oft durch Gutscheine ersetzt: Paket-Geschenke | |
BERLIN taz | Eine Massage, ein Kinobesuch oder doch lieber der gute alte | |
Büchergutschein? Auch in diesem Jahr lagen wieder zahlreiche Gutscheine | |
unter den Weihnachtsbäumen: Laut einer Umfrage des Einzelhandelsverbands | |
gehören Gutscheine noch vor Kosmetik, Uhren und Schmuck zu den beliebtesten | |
Weihnachtsgeschenken. | |
„Das größte Problem ist, dass die Leute die Gutscheine vergessen und dann | |
nicht mehr einlösen können“, erklärt Julia Rehberg von der | |
Verbraucherzentrale Hamburg. Wer an Weihnachten einen Gutschein bekam, hat | |
grundsätzlich drei Jahre Zeit, ihn einzulösen. Die Frist beginnt aber erst | |
ab Ende des Jahres – Gutscheine von diesem Weihnachten können also noch bis | |
Ende 2019 eingelöst werden. Wenn die drei Jahre verstreichen oder der Laden | |
pleitegeht, hat man keinen Anspruch mehr auf die Leistung. | |
Dann ist der eigentliche Beschenkte der Laden, von dem der Gutschein kommt: | |
„Für Händler ist das ein sehr lukratives Geschäft“, sagt der | |
Marketingwissenschaftler Thorsten Hennig-Thurau von der Universität | |
Münster. Ihm zufolge werden 10 bis 50 Prozent der Gutscheine gar nicht | |
eingelöst. Gutscheine seien für die Läden eine Marketingmethode und ein | |
Mittel der Kundenbindung, so der Wissenschaftler. | |
Dass sich das wirklich lohnt, zeigen die Zahlen: „In den letzten zwei | |
Monaten des Jahres machen die Händler drei Prozent ihres Jahresgeschäfts | |
mit Gutscheinen und Bargeldgeschenken“, sagt Kai Falk, Sprecher des | |
Einzelhandels. Das entspreche etwa 3 Milliarden Euro. Wenn davon auch nur | |
10 Prozent nicht eingelöst würden, wäre das schon ein Gewinn von 300 | |
Millionen Euro – allein durch die Gutscheine aus dem Weihnachtsgeschäft. | |
Wer seine Geschenke lieber selbst in Empfang nehmen will, sollte also | |
aufpassen, wie lang der Gutschein gültig ist: „In bestimmten Fällen können | |
Gutscheine auf ein Jahr befristet werden, kürzer aber nicht. Zum Beispiel | |
könnten die Personalkosten oder die Mietkosten steigen, sodass der | |
Dienstleister die Leistung nicht mehr für den gleichen Wert anbieten kann | |
und einen Verlust machen würde“, erklärt Verbraucherschützerin Rehberg. | |
Das gelte aber nur bei Gutscheinen über eine bestimmte Leistung, | |
beispielsweise einen Friseurbesuch oder eine Massage: „Wenn es ein | |
Gutschein über einen bestimmten Geldbetrag ist, darf der meiner Ansicht | |
nach nicht befristet werden“, sagt Rehberg. Denn dann könne man für den | |
gleichen Betrag einfach weniger Leistung erhalten. Wer jetzt verwirrt ist, | |
kann beruhigt sein: „Wie lange der Gutschein gültig ist, muss drauf stehen. | |
Es muss gut lesbar sein, sodass der Kunde es zur Kenntnis nehmen kann.“ | |
26 Dec 2016 | |
## AUTOREN | |
Friederike Mayer | |
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