# taz.de -- Abmahnung gegen Pegida-Polizisten: Richter findet Ironie bei Polizi… | |
> Ein LKA-Beamter spricht bei rechten Kundgebungen und wird dafür | |
> abgemahnt. Zu Unrecht, sagt ein Richter. Die Meinungsfreiheit gehe vor. | |
Bild: Transparent der Pegida Havelland, hier bei einer Kundgebung im März in R… | |
BERLIN taz Gerald Hübner hatte geahnt, dass sein Auftritt Konsequenzen | |
haben könnte; vielleicht wollte er sie auch bewusst provozieren. „Wenn | |
Beamte, Leute im öffentlichen Dienst, sich nicht trauen, zu solchen | |
öffentlichen Veranstaltungen zu gehen, weil sie Angst haben, entdeckt zu | |
werden, dann ist was nicht in Ordnung in Deutschland“: Diesen Satz sprach | |
der Berliner Beamte des Landeskriminalamts (LKA) Mitte Januar auf einer | |
Kundgebung von Pegida Havelland in Schönwalde. | |
Von der Ladefläche eines Kleinlasters, umsäumt von Deutschlandfahnen, | |
umringt von vielleicht 100 Zuhörern, ließ sich Hübner da über die | |
Kriminalitätsstatistik von Zuwanderern in Deutschland aus. | |
Am Montag nun saß Hübner in einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht | |
Berlin und verlangte die Löschung einer Abmahnung aus seiner Personalakte, | |
die der Polizeipräsident am 15. November ausgesprochen hatte. Das Land | |
hatte den Kriminaltechniker gerügt für seine geäußerten „eindeutig | |
rechtspopulistischen Inhalte“, die auch rechten Parteien wie der AfD zu | |
eigen sind. | |
Überraschend ist das nicht, denn Hübner ist Mitglied der AfD und sitzt für | |
die Partei im havelländischen Kreistag. Zudem soll er, so schreibt es das | |
linke Portal Inforiot, auf Flyern der Pegida als presserechtlich | |
Verantwortlicher genannt gewesen sein. | |
Die Polizei argumentierte, Hübner müsse sich als Angestellter des | |
öffentlichen Dienstes mit seinem gesamten Verhalten zur freiheitlich | |
demokratischen Grundordnung bekennen, wie im Tarifvertrag der Länder | |
vorgesehen. Sein Pegida-Auftritt stünde dem entgegen. Beim Vorsitzenden | |
Richter verfing diese Position nicht. In seiner längeren, einleitenden | |
Ausführung machte er deutlich, dass die Meinungsfreiheit über diesem | |
allgemeinen Verhaltensverbot stehe. | |
## Nicht strafrechtlich relevant | |
Der Richter argumentierte, Hübner habe nichts strafrechtlich Relevantes | |
gesagt; zudem seien weder die AfD noch Pegida verboten, und dies sei auch | |
nicht geplant. Nicht nachgewiesen sei zudem, dass Hübner freundschaftliche | |
Beziehungen zu Personen aus dem Spektrum der extremen Rechten unterhalte, | |
auch wenn sie ihm applaudiert und nach seiner Rede auf die Schulter | |
geklopft haben. | |
Der Anwalt der Polizei machte auf einen anderen, für sie entscheidenden | |
Punkt aufmerksam, wonach Hübner in der eingangs erwähnten Rede das | |
Bundeskriminalamt als „rassistische und rechtsextreme Vereinigung“ | |
bezeichnet habe. Die Äußerung ergibt „keinen Sinn“, urteilte der Richter | |
und folgerte messerscharf: „Dann gibt es einen Sinn nur in der Ironie.“ | |
Doch nicht Hübner sollte die Intention seiner Aussage nachweisen, sondern | |
die Polizei müsse ihm nachweisen, dass er ironiefrei gepoltert habe. | |
Unmöglich. | |
Es folgte ein Vergleichsangebot der Polizei: Löschung der Abmahnung bis zum | |
31. Mai 2017 – normalerweise passiert das erst nach ein bis zwei Jahren. | |
Hübners Anwalt reagierte abwehrend, wollte eine Entscheidung. Der dafür | |
nächstmögliche Kammertermin? Der Richter schaute in seine Unterlagen: „2. | |
August, 9 Uhr.“ Die Verhandlung wurde zur Beratung unterbrochen, | |
anschließend stimmte der Pegida-Polizist dem Vergleich zu. Sein Bonus: Die | |
kritischen Anmerkungen des Richters landen im Protokoll. | |
19 Dec 2016 | |
## AUTOREN | |
Erik Peter | |
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