| # taz.de -- Abmahnung gegen Pegida-Polizisten: Richter findet Ironie bei Polizi… | |
| > Ein LKA-Beamter spricht bei rechten Kundgebungen und wird dafür | |
| > abgemahnt. Zu Unrecht, sagt ein Richter. Die Meinungsfreiheit gehe vor. | |
| Bild: Transparent der Pegida Havelland, hier bei einer Kundgebung im März in R… | |
| Berlin taz Gerald Hübner hatte geahnt, dass sein Auftritt Konsequenzen | |
| haben könnte; vielleicht wollte er sie auch bewusst provozieren. „Wenn | |
| Beamte, Leute im öffentlichen Dienst, sich nicht trauen, zu solchen | |
| öffentlichen Veranstaltungen zu gehen, weil sie Angst haben, entdeckt zu | |
| werden, dann ist was nicht in Ordnung in Deutschland“: Diesen Satz sprach | |
| der Berliner Beamte des Landeskriminalamts (LKA) Mitte Januar auf einer | |
| Kundgebung von Pegida Havelland in Schönwalde. | |
| Von der Ladefläche eines Kleinlasters, umsäumt von Deutschlandfahnen, | |
| umringt von vielleicht 100 Zuhörern, ließ sich Hübner da über die | |
| Kriminalitätsstatistik von Zuwanderern in Deutschland aus. | |
| Am Montag nun saß Hübner in einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht | |
| Berlin und verlangte die Löschung einer Abmahnung aus seiner Personalakte, | |
| die der Polizeipräsident am 15. November ausgesprochen hatte. Das Land | |
| hatte den Kriminaltechniker gerügt für seine geäußerten „eindeutig | |
| rechtspopulistischen Inhalte“, die auch rechten Parteien wie der AfD zu | |
| eigen sind. | |
| Überraschend ist das nicht, denn Hübner ist Mitglied der AfD und sitzt für | |
| die Partei im havelländischen Kreistag. Zudem soll er, so schreibt es das | |
| linke Portal Inforiot, auf Flyern der Pegida als presserechtlich | |
| Verantwortlicher genannt gewesen sein. | |
| Die Polizei argumentierte, Hübner müsse sich als Angestellter des | |
| öffentlichen Dienstes mit seinem gesamten Verhalten zur freiheitlich | |
| demokratischen Grundordnung bekennen, wie im Tarifvertrag der Länder | |
| vorgesehen. Sein Pegida-Auftritt stünde dem entgegen. Beim Vorsitzenden | |
| Richter verfing diese Position nicht. In seiner längeren, einleitenden | |
| Ausführung machte er deutlich, dass die Meinungsfreiheit über diesem | |
| allgemeinen Verhaltensverbot stehe. | |
| ## Nicht strafrechtlich relevant | |
| Der Richter argumentierte, Hübner habe nichts strafrechtlich Relevantes | |
| gesagt; zudem seien weder die AfD noch Pegida verboten, und dies sei auch | |
| nicht geplant. Nicht nachgewiesen sei zudem, dass Hübner freundschaftliche | |
| Beziehungen zu Personen aus dem Spektrum der extremen Rechten unterhalte, | |
| auch wenn sie ihm applaudiert und nach seiner Rede auf die Schulter | |
| geklopft haben. | |
| Der Anwalt der Polizei machte auf einen anderen, für sie entscheidenden | |
| Punkt aufmerksam, wonach Hübner in der eingangs erwähnten Rede das | |
| Bundeskriminalamt als „rassistische und rechtsextreme Vereinigung“ | |
| bezeichnet habe. Die Äußerung ergibt „keinen Sinn“, urteilte der Richter | |
| und folgerte messerscharf: „Dann gibt es einen Sinn nur in der Ironie.“ | |
| Doch nicht Hübner sollte die Intention seiner Aussage nachweisen, sondern | |
| die Polizei müsse ihm nachweisen, dass er ironiefrei gepoltert habe. | |
| Unmöglich. | |
| Es folgte ein Vergleichsangebot der Polizei: Löschung der Abmahnung bis zum | |
| 31. Mai 2017 – normalerweise passiert das erst nach ein bis zwei Jahren. | |
| Hübners Anwalt reagierte abwehrend, wollte eine Entscheidung. Der dafür | |
| nächstmögliche Kammertermin? Der Richter schaute in seine Unterlagen: „2. | |
| August, 9 Uhr.“ Die Verhandlung wurde zur Beratung unterbrochen, | |
| anschließend stimmte der Pegida-Polizist dem Vergleich zu. Sein Bonus: Die | |
| kritischen Anmerkungen des Richters landen im Protokoll. | |
| 19 Dec 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Erik Peter | |
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