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# taz.de -- Abmahnung gegen Pegida-Polizisten: Richter findet Ironie bei Polizi…
> Ein LKA-Beamter spricht bei rechten Kundgebungen und wird dafür
> abgemahnt. Zu Unrecht, sagt ein Richter. Die Meinungsfreiheit gehe vor.
Bild: Transparent der Pegida Havelland, hier bei einer Kundgebung im März in R…
Berlin taz Gerald Hübner hatte geahnt, dass sein Auftritt Konsequenzen
haben könnte; vielleicht wollte er sie auch bewusst provozieren. „Wenn
Beamte, Leute im öffentlichen Dienst, sich nicht trauen, zu solchen
öffentlichen Veranstaltungen zu gehen, weil sie Angst haben, entdeckt zu
werden, dann ist was nicht in Ordnung in Deutschland“: Diesen Satz sprach
der Berliner Beamte des Landeskriminalamts (LKA) Mitte Januar auf einer
Kundgebung von Pegida Havelland in Schönwalde.
Von der Ladefläche eines Kleinlasters, umsäumt von Deutschlandfahnen,
umringt von vielleicht 100 Zuhörern, ließ sich Hübner da über die
Kriminalitätsstatistik von Zuwanderern in Deutschland aus.
Am Montag nun saß Hübner in einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht
Berlin und verlangte die Löschung einer Abmahnung aus seiner Personalakte,
die der Polizeipräsident am 15. November ausgesprochen hatte. Das Land
hatte den Kriminaltechniker gerügt für seine geäußerten „eindeutig
rechtspopulistischen Inhalte“, die auch rechten Parteien wie der AfD zu
eigen sind.
Überraschend ist das nicht, denn Hübner ist Mitglied der AfD und sitzt für
die Partei im havelländischen Kreistag. Zudem soll er, so schreibt es das
linke Portal Inforiot, auf Flyern der Pegida als presserechtlich
Verantwortlicher genannt gewesen sein.
Die Polizei argumentierte, Hübner müsse sich als Angestellter des
öffentlichen Dienstes mit seinem gesamten Verhalten zur freiheitlich
demokratischen Grundordnung bekennen, wie im Tarifvertrag der Länder
vorgesehen. Sein Pegida-Auftritt stünde dem entgegen. Beim Vorsitzenden
Richter verfing diese Position nicht. In seiner längeren, einleitenden
Ausführung machte er deutlich, dass die Meinungsfreiheit über diesem
allgemeinen Verhaltensverbot stehe.
## Nicht strafrechtlich relevant
Der Richter argumentierte, Hübner habe nichts strafrechtlich Relevantes
gesagt; zudem seien weder die AfD noch Pegida verboten, und dies sei auch
nicht geplant. Nicht nachgewiesen sei zudem, dass Hübner freundschaftliche
Beziehungen zu Personen aus dem Spektrum der extremen Rechten unterhalte,
auch wenn sie ihm applaudiert und nach seiner Rede auf die Schulter
geklopft haben.
Der Anwalt der Polizei machte auf einen anderen, für sie entscheidenden
Punkt aufmerksam, wonach Hübner in der eingangs erwähnten Rede das
Bundeskriminalamt als „rassistische und rechtsextreme Vereinigung“
bezeichnet habe. Die Äußerung ergibt „keinen Sinn“, urteilte der Richter
und folgerte messerscharf: „Dann gibt es einen Sinn nur in der Ironie.“
Doch nicht Hübner sollte die Intention seiner Aussage nachweisen, sondern
die Polizei müsse ihm nachweisen, dass er ironiefrei gepoltert habe.
Unmöglich.
Es folgte ein Vergleichsangebot der Polizei: Löschung der Abmahnung bis zum
31. Mai 2017 – normalerweise passiert das erst nach ein bis zwei Jahren.
Hübners Anwalt reagierte abwehrend, wollte eine Entscheidung. Der dafür
nächstmögliche Kammertermin? Der Richter schaute in seine Unterlagen: „2.
August, 9 Uhr.“ Die Verhandlung wurde zur Beratung unterbrochen,
anschließend stimmte der Pegida-Polizist dem Vergleich zu. Sein Bonus: Die
kritischen Anmerkungen des Richters landen im Protokoll.
19 Dec 2016
## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Polizei Berlin
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Freiburg
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