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# taz.de -- Flüchtlingspolitik in Marokko: Stabil im europäischen Grenzregime
> Marokko spielt seit längerem den Grenzwächter Europas. Zwischenzeitlich
> gab es hier Lebensperspektiven für Migranten. Mittlerweile ist wieder
> Repression angesagt.
Bild: Ein Handschuh im Stacheldrahtzaun zur spanischen Exklave Ceuta in Marokko
Am 7. Juni 2013 unterzeichneten die marokkanische Regierung und die
Europäische Union ein Abkommen über eine sogenannte
Mobilitätspartnerschaft. Dabei handelt es sich um eine jener bilaterale
Vereinbarungen, die derzeit zwischen der Europäischen Union und acht
Staaten bestehen: den Kapverdischen Inseln, der Republik Moldau, Georgien,
Aserbaidschan, Armenien, Tunesien und Marokko. Marokko war der erste
Mittelmeerstaat, der eine solche Vereinbarung einging; am 3. März 2014
folgte Tunesien.
Hauptgegenstand solcher bilateralen Vereinbarungen sind auf der einen Seite
Visa-Erleichterungen für bestimmte Kategorien von marokkanischen,
tunesischen etc. Staatsangehörigen, denen auf der anderen Seite die
Selbstverpflichtung zur „Rückübernahme“ aus Europa abgeschobener oder dort
unerwünschter Migrantinnen und Migranten gegenübersteht. Im letzteren Falle
geht es nicht nur um die eigenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger,
sondern auch um die Angehörigen von Drittstaaten, die nachweislich über
Marokko gereist waren.
Wie der Menschenrechtsaktivist Ramy Khouili am 27. Oktober 2015 in der
Huffington Post feststellte, ist es hinsichtlich der Visaerleichterungen
bei Absichtserklärungen geblieben, während die Zielsetzungen im Bereich der
„Rückübernahme“ aus Europa zurückgewiesener Migrantinnen und Migranten
einen konkreten und verpflichtenden Charakter aufweisen.
Marokko war lange Zeit ein Land, dessen Staatsbürgerinnen und -bürger
auszuwandern versuchten und sich etwa in Frankreich, Belgien, Spanien und
in den 1970er Jahren zum Teil auch an Rhein und Ruhr in Westdeutschland
niederließen. Nach wie vor versuchen junge Menschen ohne gesellschaftliche
Perspektiven, dem marokkanischen Territorium in Richtung Europa zu
entkommen. Am 1. Dezember 2013 berichtete die marokkanische Onlinezeitung
Bladi.net, laut Angaben des spanischen Innenministers Jorge Fernández Díaz
seien in den Jahren 2002 bis 2012 rund 47.000 marokkanische
Staatsangehörige „illegal“ nach Spanien eingereist.
## Ceuta und Melilla
Aber wenn das Land an der Nordwestspitze Afrikas heute im Hinblick auf die
Migrationspolitik und das Verhältnis zur EU zum Thema wird, dann geht es
dabei überwiegend nicht um die eigenen Staatsbürger, sondern um
Drittstaatenangehörige, die nach Europa einwandern oder über sein
Territorium nach EU-Europa zu kommen versuchen.
Eine der Außengrenzen der Europäischen Union verläuft durch Marokko. Nicht
zwischen Marokko und der EU, sondern durch Marokko hindurch. Denn zwei
spanische Enklaven – und damit zur EU gehörendes Territorium – liegen auf
marokkanischem Boden. Aus historischen Gründen, die in der
Kolonialgeschichte wurzeln, zählen die beiden Städte Ceuta und Melilla –
beide zählen zusammen rund 170.000 Einwohnerinnen und Einwohner – nach wie
vor administrativ zu Spanien und damit zur EU.
In der Nacht vom 28. zum 29. September 2005 und nochmals in jener vom 5.
zum 6. Oktober 2005 kam es dort, beim ersten Mal an der Außengrenze von
Ceuta und beim zweiten Mal an jener von Melilla, zum Versuch massiver
Grenzübertritte. Mehrere Hundert Migrantinnen und Migranten, meist aus dem
subsaharischen Afrika, versuchten, den bewachten Grenzzaun zu stürmen und
ihn durch ihr gemeinsames Gewicht zum Einsturz zu bringen. Es handelt sich
dabei um eine Technik, die bis heute immer wieder zum Einsatz kommt. Bei
der Niederschlagung dieses kollektiven Grenzübertrittversuchs gab es 14
Tote. Bis heute wurde kein Verantwortlicher dafür verurteilt, und
marokkanische und spanische Grenzbeamte schoben sich jahrelang stets
gegenseitig die Schuld zu.
## Razzien als Antwort
Die damaligen Todesfälle von Ceuta und Melilla lösten in mehreren
EU-Ländern eine Diskussion aus um die EU-Außengrenzen, deren vorgebliche
Sicherung und die Inkaufnahme von Todesopfern. Es gab Demonstrationen in
mehreren EU-Ländern, Kampagnen, Diskussionsveranstaltungen und
Buchveröffentlichungen rund um dieses Thema, und dadurch eine verstärkte
Sensibilisierung – in dafür offenen Kreisen – für die Problematik des
mitunter tödlichen Grenzregimes an den EU-Außengrenzen. In Marokko selbst
jedoch hatten die Vorkommnisse ganz andere Folgen. Kurz darauf kam es zu
groß angelegten Razzien und Festnahmen unter subsaharischen Afrikanerinnen
und Afrikanern.
3.000 von ihnen wurden unter Zwang in Busse verfrachtet und aus der
grenznahen Zone weggebracht. Mindestens 1.000 von ihnen wurden in der Wüste
im Süden Marokkos – etwa in Grenznähe zu Algerien oder aber zu Mauretanien
(in der marokkanische besetzten Westsahara) – ausgesetzt. Eine Tatsache,
die die marokkanischen Behörden jedoch stets leugneten. Nichtsdestotrotz
setzten dieselben Behörden dann, einmal unter internationalen Druck
geraten, Suchtrupps ein, um die Ausgesetzten wieder aufzufinden, bevor sie
verdursteten. Es gilt zwar unter Beobachterinnen und Beobachtern als in
hohem Maße wahrscheinlich, dass es dabei zu Todesfällen kam, die Behörden
Marokkos streiten dies freilich kategorisch ab.
Auch später noch fanden solche Rückschiebeaktionen in die wüstenhaften
Grenzregionen im Süden Marokkos statt, etwa im Dezember 2006. Doch in
diesem Falle erstatteten 42 Migranten, 36 Männer und sechs Frauen – denen
mittlerweile vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR der offizielle
Flüchtlingsstatus zuerkannt worden war – im Nachhinein Anzeige. Mit Hilfe
der spanischen Nichtregierungsorganisation „Kommission für
Flüchtlingshilfe“ trugen sie die Angelegenheit vor das Anti-Folter-Komitee
der UN. Die marokkanische Onlinezeitung Ya biladi(übersetzt: „Du, mein
Land“) kündigte am 8. April 2013 eine Untersuchung des Vorgefallenen durch
ebendieses Komitee an.
Am 24. Juli 2013 fand eine weitere Großrazzia unter subsaharischen
Migrantinnen und Migranten im nordmarokkanischen Tanger – insbesondere im
Stadtteil Boukhalef – statt. 700 Menschen wurden festgenommen, in Busse
verfrachtet und dieses Mal nicht in die Wüste im Süden, sondern „nur“ ins
mehrere Hundert Kilometer entfernte Oujda im Osten Marokkos geschafft. Ein
39-jähriger Kongolese namens Toussaint-Alex Mianzoukouta, Französischlehrer
an einer Privatschule in Rabat und in Besitz eines gesetzlichen
Aufenthaltstitels für Marokko, wurde bei heftigen Auseinandersetzungen mit
der Polizei aus einem fahrenden Bus geschleudert und mit schweren
Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Nachdem er mehrere Tage im
Koma gelegen hatte, wurde am 05. August 2013 sein Tod bekannt gegeben.
## Rabat „schläft“
Im Jahr 2006 begann eine verstärkte Einbeziehung Marokkos in das
Grenzregime der Europäischen Union. Am 10. und 11. Juli 2006 wurde durch
eine Ministerkonferenz in der Hauptstadt Rabat mit dem Titel
„Euro-afrikanische Ministerkonferenz zu Migration und Entwicklung“ der
sogenannte Rabat-Prozess gestartet. An ihm nehmen insgesamt gut fünfzig
west- und nordafrikanische Staaten sowie Mitgliedsländer der EU teil. Die
beteiligten Staaten halten gemeinsame Konferenzen ab, auf denen über
Flucht- und Migrationsursachen debattiert wird und darüber beraten soll,
wie durch „verbesserte Entwicklungszusammenarbeit“ der irregulären
Auswanderung vor Ort Einhalt geboten werden könne. In der Praxis erwies
sich dieses Vorhaben stets nur als Feigenblatt.
Mit über fünfzig teilnehmenden Staaten ist der ›Rabat-Prozess‹ vielleicht
zu schwerfällig, um konkrete Ergebnisse zu zeitigen. Auf Folgekonferenzen
am 25. November 2008 in Paris im Rahmen der damaligen französischen
EU-Ratspräsidentschaft sowie am 23. November 2011 in der senegalesischen
Hauptstadt Dakar wurde der Versuch unternommen, die Zusammenarbeit zu
vertiefen. Wesentliche Entscheidungen über das transnationale
Migrationsregime wurden jedoch weiterhin eher im bilateralen Verhältnis
zwischen Staaten oder zwischen der EU und einzelnen Staaten des Südens, als
in diesem multilateralen Rahmen getroffen. Die Leitmedien in Frankreich
bezeichneten den „Rabat-Prozess“ im Jahr 2015 als „eingeschlafen“. Zurz…
versuchen jedoch die treibenden Kräfte in der EU, diesen Prozess zu
reaktivieren, und weitere Staaten in Afrika in das Regime der
Migrationskontrolle einzubeziehen, u.a. mit dem „Khartum-Prozess“ seit 2014
und der Valletta-Konferenz vom November 2015.
In Teilen der marokkanischen Gesellschaft besteht, im Zusammenhang mit der
Anwesenheit von Migrantinnen und Migranten, ein deutliches
Rassismusproblem. Es ist zum Teil mit religiösen Ressentiments besonders
gegen afrikanische Nichtmuslime verquickt.
In einem Interview für das marokkanische Infoportal H24info vom 14. Juli
2013 erklärte Hicham Rachidi, Generalsekretär der in Rabat ansässigen
antirassistischen Menschenrechtsvereinigung GADEM, seit dem Jahr 2006 habe
seine Gruppierung beobachtet, „dass in mehreren Fällen subsaharische
Migranten, die auf Polizeiwachen Strafanzeige wegen Diskriminierung oder
rassistischer Äußerungen erstatten wollten, verhaftet wurden“. Zugleich
kritisierte er die Polizei dafür, dass sie bei Aktionen, in denen gezielt
gegen „illegale“ Einwanderung vorgegangen werden sollte, in bestimmten
Stadtteilen von Rabat, Casablanca, Fes, Nador und Oudja „regelrechte Jagden
auf Schwarze“ organisiert habe.
## Gewalttätiger Rassismus
Am 12. August desselben Jahres wurde der dreißigjährige senegalesische
Staatsbürger Ismaila Faye, am Busbahnhof von Rabat infolge eines Streits
mit einem „einheimischen“ Marokkaner um einen Platz im Bus erstochen.
Mehrere marokkanische Medien sprachen daraufhin von einem
„fremdenfeindlichen“ Verbrechen; während der kamerunische Staatsbürger Er…
Williams – Aktivist einer Geflüchtetenvereinigung – erklärte, innerhalb
einer Woche hätten fünfzehn rassistische Übergriffe auf Migrantinnen und
Migranten in Marokko stattgefunden, und der Mord bilde nur ihren tragischen
Höhepunkt. Am 19. August 2013 demonstrierten daraufhin rund 300 Menschen in
der marokkanischen Hauptstadt Rabat und erwiesen Ismaila Faye die letzte
Ehre. In den sozialen Netzwerken prangerten auch viele Marokkanerinnen und
Marokkaner den Rassismus gegen Schwarze in ihrem Lande an. Am
Spätnachmittag des 14. September 2013 fand eine Sitzkundgebung gegen den
Rassismus vor dem marokkanischen Parlament statt, ihr ging am 11. September
eine Konferenz in den Räumen der Anwaltsvereinigung voraus.
Zum ersten Mal in der Geschichte Marokkos fand vom 21. März bis zum 20.
Juni 2014 eine breit angelegte Antirassismuskampagne mit kulturellen
Aktivitäten und Veranstaltungen statt. Sie stand unter dem offiziellen
Motto „Je ne m’appelle pas Azzi“ („Ich heiße nicht ’Azzi“, unter B…
ein rassistisches Schimpfwort) und wurde durch ein Bündnis aus
zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt, die sogenannte
„Koordinationsstelle für ein Aufenthaltsrecht für Alle“. Auch eine Reihe
von Intellektuellen unterstützte die Kampagne. Augenscheinlich hat sie ein
Stück weit dazu beigetragen, die Mentalität im Land zu ändern oder
zumindest rassistische Gewissheiten infrage zu stellen. Seitdem ist offen
auftretender Rassismus, wie er im Sommer und Herbst 2013 ungeschminkt zu
Tage trat, kaum noch zu verzeichnen. Ein Glücksfall für die Kampagne war,
dass sie zeitlich mit der Legalisierungsoperation der marokkanischen
Regierung für illegale Einwanderinnen und Einwanderer zusammenfiel, auch
wenn diese nicht ursächlich für die Kampagne war. Vor diesem Hintergrund
konnte sie im fraglichen Zeitraum jedoch zumindest mit einer gewissen
behördlichen Toleranz rechnen.
## Legalisierung und Abschiebung
Am 21. März 2016 startete die Coordination eine ähnliche Kampagne,
gemeinsam mit Partnerverbänden in Algerien, Tunesien und Mauretanien, unter
dem Titel „Maghrebweite Kampagne gegen Rassendiskriminierung“ und forderte
die Verabschiedung von Anti-Rassismus-Gesetzen in allen Ländern des
Maghreb.
Eine Besonderheit der marokkanischen Entwicklung liegt darin, dass die
Behörden des Landes im Herbst 2013 eine mehr oder minder breit angelegte
„Legalisierungspolitik“ für auf dem Boden des Landes lebende Migrantinnen
und Migranten einleiteten. Der in den französischsprachigen amtlichen
Dokumenten benutzte Begriff war jener der régularisation, der auch in
Frankreich benutzt wird, um eine Maßnahme zu beschreiben, durch welche
bisherige Sans papiers oder „undokumentierte Einwanderer“ Aufenthaltstitel
erhalten. Im ersten Halbjahr 2013 waren laut Zahlenangaben der
Marokkanischen Vereinigung für Menschenrechte (AMDH) insgesamt 6.406
Migrantinnen oder Migranten aus Marokko abgeschoben worden. Und noch am 23.
September 2013 war durch einen Artikel in der Tagszeitung El Pais bekannt
geworden, dass die spanische Regierung den marokkanischen Behörden Hilfe
bei der Abschiebung von „illegalen“ Migranten aus dem Norden Marokkos – u…
damit Regionen in der Nähe der spanischen Grenze – angeboten hatte.
Die nun erfolgte Entscheidung zur Legalisierung ihres Aufenthaltsstatus
trug letztlich der Tatsache Rechnung, dass Zehntausende Migrantinnen und
Migranten faktisch in dem nordafrikanischen Land seit Jahren ihren
Lebensmittelpunkt haben. Dass sie dort arbeiten, sich ärztlich behandeln
lassen und ihre Kinder dort zur Schule schicken.
In den ersten Monaten nach Beginn der „Operation“ wurde dabei der
Aufenthalt von 6.000 Menschen legalisiert. Insgesamt wurden während der
rund anderthalbjährigen Dauer dieser Politik rund 14.000 Aufenthaltstitel
vergeben. Dies betraf überwiegend subsaharische Afrikanerinnen und
Afrikaner, doch bezog der Palast zugleich auch sich illegal in Marokko
aufhaltende Europäerinnen und Europäer explizit in die Maßnahme mit ein.
Vor allem aus dem Süden des Krisenstaats Spanien waren in den letzten
Jahren nicht wenige Menschen nach Nordmarokko ausgewandert, um dort ihr
Glück zu versuchen.
## Plötzliches Ende
Doch diese ganze Politik stand auch sonst von Anfang an im Zeichen einer
großen Ambivalenz. Denn einerseits bedeutete sie eine erhebliche
Erleichterung für Menschen, die oftmals seit Jahren in Marokko lebten und
dort regelmäßig auch arbeiteten; zum Beispiel, weil sie auf längere Sicht
in dem Maghrebstaat festsaßen, obwohl ihr ursprüngliches Reiseziel eher
Europa gewesen war. Andererseits verband die EU – die im Allgemeinen einen
erheblichen Druck auf Marokko ausübt, um es zur Erreichung eigener
migrationspolitischer Vorgaben zu bewegen – diese Politik von Anfang an mit
der Zielsetzung, der Ein- oder Weiterreise in Richtung Europa einen Riegel
vorzuschieben, indem man „unterwegs“ eine alternative Perspektive anbot. Am
9. Februar 2015 beendete das marokkanische Regime seine bisherige
Legalisierungspolitik, unvermittelt, jäh und abrupt. Ihr Ende wurde durch
eine Pressekonferenz von Innen-Staatssekretär Charki Draiss eingeläutet.
Zwei Stunden später begannen Großrazzien in Migrantencamps und
Festnahmeaktionen in den Wäldern um die Stadt Nador, insbesondere rund um
den berühmt gewordenen Hügel Gourougouru. 1.200 bis 1.250 Menschen wurden
festgenommen und auf von der Grenze entfernte Städte, oft im Süden des
Landes, verteilt. Zehn Tage später befanden sich noch immer 450 von ihnen
in polizeilichem oder Abschiebegewahrsam. Für zehn Herkunftsländer wurden
Versuche von Gruppenabschiebungen eingeleitet; nicht immer erfolgreich, da
nicht alle Konsulate dieser Staaten spontan „kooperierten“.
Auch die Praxis, im Norden Marokkos aufgegriffene Migrantinnen und
Migranten – zum Zweck ihrer räumlichen Entfernung von Außengrenzen der EU �…
in den wüstenhaften Süden des Landes zu verfrachten, wurde wieder
aufgenommen. So wurden am 05. November 2015 rund 100 Geflüchtete in Tanger
aufgegriffen und in die Nähe der südmarokkanischen Stadt Tiznit gebracht.
Ähnliches hatte sich bereits Anfang Oktober 2015 ereignet.
Nach einigen hoffnungsvoll wirkenden Ansätzen, zu ihnen zählte die
„Legalisierungsoperation“ im Jahre 2013, hat sich die Situation für
Migranten in Marokko wieder sichtbar und drastisch verschlechtert. Dies
wird die Europäische Union nicht daran hindern, Marokko weiterhin als
führenden „Partner“ auf dem Gebiet der Migrationskontrolle zu behandeln.
Am 12. Dezember 2016 kündigten die marokkanischen Behörden unterdessen an,
es werde eine zweite „Legalisierungsperiode“ ähnlich der 2013/14
durchgeführten geben, und diese werde noch vor Jahresende starten. In einem
Kommuniqué des marokkanischen Innenministeriums vom 12.12.16 wurde darauf
Bezug genommen, dass während der in den Wochen zuvor durchgeführten Tournee
des marokkanischen Königs Mohammed VI in West- und Ostafrika (u.a. Senegal,
Mali, Rwanda Tansania, Äthiopien) die dortigen Staatschefs die
Legalisierungspolitik seines Landes begrüßt hätten.
Die Besuchsreise diente vor allem dazu, die Rückkehr Marokkos in die
Afrikanische Union (AU) vorzubereiten, der Marokko zuvor wegen des
Konflikts um die besetzte Westsahara den Rücken gekehrt hatte, und eine
expansive Wirtschaftspolitik Marokkos auf dem Kontinent in die Wege
leitete. Die Migrationspolitik Marokkos wird nunmehr zum Bestandteil dieser
neuen politischen Beziehungen erhoben.
12 Dec 2016
## AUTOREN
Bernard Schmid
## TAGS
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Geflüchtete
Ceuta und Melilla
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