| # taz.de -- Kannibalen-Prozess in Dresden: Sachse zerstückelte gebürtigen Pol… | |
| > Das Landgericht Dresden verurteilt einen Ex-LKA-Beamten in zweiter | |
| > Instanz nicht zu „lebenslänglich“. Eine Revision ist möglich. | |
| Bild: Der Angeklagte bei Prozessbeginn im November | |
| Dresden taz | Das Landgericht Dresden hat das erstinstanzliche Urteil gegen | |
| den sogenannten Kannibalen vom Glimmlitztal in der Tendenz bestätigt. Eine | |
| Strafkammer verurteilte den ehemaligen Kriminalbeamten Detlev G. wegen | |
| Mordes und Störung der Totenruhe zu einer Gesamtstrafe von acht Jahren und | |
| sieben Monaten. Sie setzte sich damit über den Bundesgerichtshof hinweg, | |
| der ein erstes ähnliches Urteil aus dem Jahr 2014 moniert und den Fall ans | |
| Landgericht zurückverwiesen hatte. Bei Mord sei nur lebenslänglich möglich, | |
| hatten die Karlsruher Richter argumentiert. | |
| Der jetzt 57-jährige G., vor seiner Tat Mitarbeiter des sächsischen | |
| Landeskriminalamts, entdeckte vor zehn Jahren sadomasochistische Neigungen. | |
| Im Keller der von ihm gepachteten Pension im Glimmlitztal richtete er einen | |
| SM-Raum ein. Über eine Internetplattform lernte er Männer mit | |
| kannibalistischen Anliegen kennen, die sich von ihm schlachten und aufessen | |
| lassen wollten. | |
| Dennoch zögerte er zunächst, als am 4. November 2013 der aus Polen | |
| stammende 59-jährige Geschäftsmann Wojciech S. aus Hannover erschien, um zu | |
| sterben. Dann aber gab G. dessen dringendem Wunsch nach, zerstückelte die | |
| Leiche und vergrub die Teile auf dem Grundstück. Zwei Wochen später wurde | |
| er verhaftet. Das Gericht sah bei G. ein Motiv sexueller Lustbefriedigung | |
| als erwiesen an. Leichenteile soll er allerdings nicht verzehrt haben. | |
| Anders als andere Details des Verbrechens ist der Moment der Tötung von | |
| Wojciech S. nicht durch Videos des Angeklagten belegt. Das Gericht | |
| bezweifelte dessen Version, das Opfer habe sich in seiner Abwesenheit | |
| erhängt. | |
| Trotz der Verurteilung wegen Mordes begründete der Vorsitzende Richter, | |
| warum wie schon beim ersten Prozess nicht die von der Staatsanwaltschaft | |
| und dem BGH geforderte lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wurde. Das | |
| Einverständnis und der „unbedingte Wille“ des Getöteten schränkten die | |
| Mordmerkmale ein. Es handele sich um einen „Grenzbereich von Strafnormen“, | |
| sagte der Vorsitzende Richter. | |
| Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Dresdner Staatsanwaltschaft | |
| kommentierte die Urteilsbegründung als „nicht unvernünftig, aber nicht | |
| rechtskonform“. Auch die Verteidigung ließ eine erneute Revision offen. | |
| 13 Dec 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Michael Bartsch | |
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