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# taz.de -- Kannibalen-Prozess in Dresden: Sachse zerstückelte gebürtigen Pol…
> Das Landgericht Dresden verurteilt einen Ex-LKA-Beamten in zweiter
> Instanz nicht zu „lebenslänglich“. Eine Revision ist möglich.
Bild: Der Angeklagte bei Prozessbeginn im November
Dresden taz | Das Landgericht Dresden hat das erstinstanzliche Urteil gegen
den sogenannten Kannibalen vom Glimmlitztal in der Tendenz bestätigt. Eine
Strafkammer verurteilte den ehemaligen Kriminalbeamten Detlev G. wegen
Mordes und Störung der Totenruhe zu einer Gesamtstrafe von acht Jahren und
sieben Monaten. Sie setzte sich damit über den Bundesgerichtshof hinweg,
der ein erstes ähnliches Urteil aus dem Jahr 2014 moniert und den Fall ans
Landgericht zurückverwiesen hatte. Bei Mord sei nur lebenslänglich möglich,
hatten die Karlsruher Richter argumentiert.
Der jetzt 57-jährige G., vor seiner Tat Mitarbeiter des sächsischen
Landeskriminalamts, entdeckte vor zehn Jahren sadomasochistische Neigungen.
Im Keller der von ihm gepachteten Pension im Glimmlitztal richtete er einen
SM-Raum ein. Über eine Internetplattform lernte er Männer mit
kannibalistischen Anliegen kennen, die sich von ihm schlachten und aufessen
lassen wollten.
Dennoch zögerte er zunächst, als am 4. November 2013 der aus Polen
stammende 59-jährige Geschäftsmann Wojciech S. aus Hannover erschien, um zu
sterben. Dann aber gab G. dessen dringendem Wunsch nach, zerstückelte die
Leiche und vergrub die Teile auf dem Grundstück. Zwei Wochen später wurde
er verhaftet. Das Gericht sah bei G. ein Motiv sexueller Lustbefriedigung
als erwiesen an. Leichenteile soll er allerdings nicht verzehrt haben.
Anders als andere Details des Verbrechens ist der Moment der Tötung von
Wojciech S. nicht durch Videos des Angeklagten belegt. Das Gericht
bezweifelte dessen Version, das Opfer habe sich in seiner Abwesenheit
erhängt.
Trotz der Verurteilung wegen Mordes begründete der Vorsitzende Richter,
warum wie schon beim ersten Prozess nicht die von der Staatsanwaltschaft
und dem BGH geforderte lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wurde. Das
Einverständnis und der „unbedingte Wille“ des Getöteten schränkten die
Mordmerkmale ein. Es handele sich um einen „Grenzbereich von Strafnormen“,
sagte der Vorsitzende Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Dresdner Staatsanwaltschaft
kommentierte die Urteilsbegründung als „nicht unvernünftig, aber nicht
rechtskonform“. Auch die Verteidigung ließ eine erneute Revision offen.
13 Dec 2016
## AUTOREN
Michael Bartsch
## TAGS
Prozess
Mord
Kannibalismus
Revision
Gerichtsurteil
Kannibalismus
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