# taz.de -- Kannibalen-Prozess in Dresden: Sachse zerstückelte gebürtigen Pol… | |
> Das Landgericht Dresden verurteilt einen Ex-LKA-Beamten in zweiter | |
> Instanz nicht zu „lebenslänglich“. Eine Revision ist möglich. | |
Bild: Der Angeklagte bei Prozessbeginn im November | |
DRESDEN taz | Das Landgericht Dresden hat das erstinstanzliche Urteil gegen | |
den sogenannten Kannibalen vom Glimmlitztal in der Tendenz bestätigt. Eine | |
Strafkammer verurteilte den ehemaligen Kriminalbeamten Detlev G. wegen | |
Mordes und Störung der Totenruhe zu einer Gesamtstrafe von acht Jahren und | |
sieben Monaten. Sie setzte sich damit über den Bundesgerichtshof hinweg, | |
der ein erstes ähnliches Urteil aus dem Jahr 2014 moniert und den Fall ans | |
Landgericht zurückverwiesen hatte. Bei Mord sei nur lebenslänglich möglich, | |
hatten die Karlsruher Richter argumentiert. | |
Der jetzt 57-jährige G., vor seiner Tat Mitarbeiter des sächsischen | |
Landeskriminalamts, entdeckte vor zehn Jahren sadomasochistische Neigungen. | |
Im Keller der von ihm gepachteten Pension im Glimmlitztal richtete er einen | |
SM-Raum ein. Über eine Internetplattform lernte er Männer mit | |
kannibalistischen Anliegen kennen, die sich von ihm schlachten und aufessen | |
lassen wollten. | |
Dennoch zögerte er zunächst, als am 4. November 2013 der aus Polen | |
stammende 59-jährige Geschäftsmann Wojciech S. aus Hannover erschien, um zu | |
sterben. Dann aber gab G. dessen dringendem Wunsch nach, zerstückelte die | |
Leiche und vergrub die Teile auf dem Grundstück. Zwei Wochen später wurde | |
er verhaftet. Das Gericht sah bei G. ein Motiv sexueller Lustbefriedigung | |
als erwiesen an. Leichenteile soll er allerdings nicht verzehrt haben. | |
Anders als andere Details des Verbrechens ist der Moment der Tötung von | |
Wojciech S. nicht durch Videos des Angeklagten belegt. Das Gericht | |
bezweifelte dessen Version, das Opfer habe sich in seiner Abwesenheit | |
erhängt. | |
Trotz der Verurteilung wegen Mordes begründete der Vorsitzende Richter, | |
warum wie schon beim ersten Prozess nicht die von der Staatsanwaltschaft | |
und dem BGH geforderte lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wurde. Das | |
Einverständnis und der „unbedingte Wille“ des Getöteten schränkten die | |
Mordmerkmale ein. Es handele sich um einen „Grenzbereich von Strafnormen“, | |
sagte der Vorsitzende Richter. | |
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Dresdner Staatsanwaltschaft | |
kommentierte die Urteilsbegründung als „nicht unvernünftig, aber nicht | |
rechtskonform“. Auch die Verteidigung ließ eine erneute Revision offen. | |
13 Dec 2016 | |
## AUTOREN | |
Michael Bartsch | |
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zerstückeln. |