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# taz.de -- Maßnahmen gegen syrischen Präsidenten: Anzeige wegen Kriegsverbre…
> Deutsche Anwälte klagen bei der Generalbundesanwaltschaft gegen Assad.
> Sie lasten ihm Verbrechen gegen die Menschlichkeit an.
Bild: Vernichtungsmaschinerie in Aleppo
Berlin taz | Eine Gruppe deutscher Anwälte hat Anzeige gegen den syrischen
Präsidenten Baschar al-Assad bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe
erstattet – wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
in der nordsyrischen Stadt Aleppo.
„Wir erleben in Aleppo einen Völkermord in Zeitlupe“ sagte der Anwalt
Mehmet Daimergüler am Montag vor Journalisten in Berlin. In Aleppo seien
die Verbrechen des syrischen Regimes und seiner Verbündeten gut
dokumentiert, die Bombardierung der Stadt hält bis heute an.
Die Strafanzeige bezieht sich auf den Zeitraum vom 26. April bis 19.
November dieses Jahres. Die Klageschrift nennt 41 „rücksichtslose und
unverhältnismäßige“ Angriffe auf die Zivilbevölkerung“ in Aleppo: mit
Luftangriffen, Fassbomben, Splitterbomben, chemischen Substanzen.
Zwar ist Baschar al-Assad weder deutscher Staatsbürger, noch hat er
Straftaten auf deutschem Boden begangen. Nach Auffassung der Anwälte ist
die Immunität eines ausländischen Staatspräsidenten aber im Falle des
Vorwurfs schwerster Menschenrechtsverbrechen nicht unbeschränkt.
## Hoffen auf ein starkes politisches Signal
Zuständig für den Fall Assad wäre zunächst einmal die nationale syrische
Justiz. Da angesichts der dort herrschenden politischen Verhältnisse mit
einem derartige Verfahren jedoch nicht zu rechnen ist, wäre die
naheliegende Alternative ein Verfahren von dem Internationalen
Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH). Dem steht jedoch entgegen, dass
Syrien das Römische Statut des IStGH nicht unterschrieben hat. Gleichzeitig
ist der Weg über den UN-Sicherheitsrat aussichtslos, da die Regierungen von
Russland und China dagegen sind.
Vor diesem Hintergrund begründen die sechs klagenden Anwälte, die
zahlreiche Opfer des Assad-Regimes in asylrechtlichen Fragen vertreten,
ihre Strafanzeige nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) wegen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Außerdem verweisen sie in der Klageschrift darauf, dass niemand Immunität
vor dem Ermittlungsverfahren genießt, das einem Hauptverfahren
vorgeschaltet ist. Jens Dieckmann, einer der Anwälte, erläuterte in diesem
Zusammenhang, dass Deutschland stets Vorreiter und treibende Kraft bei dem
Ausbau internationaler Gerichtsbarkeit gewesen sei.
Auf die Frage, welche Erfolgschancen die sechs Juristen für ihre Anzeige
sehen, entgegnete Daimagüler: „Alle von uns sind nicht naiv. Wir wissen,
dass Assad nicht nächste Woche vor Gericht stehen wird.“
Er hofft jedoch auf ein starkes politisches Signal aus Deutschland, das
jetzt das wichtigste Land in der EU sei, und setzt zugleich darauf, dass
andere Länder sich einem juristischen Vorgehen gegen den syrischen
Machthaber Baschar al-Assad anschließen werden.
29 Nov 2016
## AUTOREN
Beate Seel
## TAGS
Schwerpunkt Syrien
Aleppo
Kriegsverbrechen
Baschar al-Assad
Aleppo
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Aleppo
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