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# taz.de -- Flüchtlingswohnen in Berlin: Wie die Degewo integriert
> Berlins größte kommunale Wohnungsbaugesellschaft plant eine
> Flüchtlings-WG. Wer da wohnen will, braucht aber eine unbefristete
> Aufenthaltserlaubnis.
Bild: Diese Wohngemeinschaft ist für Flüchtlinge mit befristeter Aufenthaltsg…
Ach, die Degewo: Da ist Berlins größte kommunale – im Besitz der Stadt
befindliche – Wohnungsbaugesellschaft gerade erst in ein PR-Desaster
geschlittert, das ihren Pressesprecher den Job gekostet und heftig am Lack
des Bausenators gekratzt hat. Eine Mail, in der der Unternehmenssprecher
Kollegen auffordert, Fragen eines Journalisten zunächst nicht zu
beantworten, um im Sinne der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
„kritische Berichte möglichst zu unterbinden“, war peinlicherweise auch an
den fragenden Journalisten der Berliner Zeitung gegangen.
Nun startet die Degewo einen Versuch zur Sympathierückgewinnung, der
allerdings einen ähnlich hohen Peinlichkeitswert hat. Das Projekt, auf das
die Wohnungsbaugesellschaft so stolz ist, dass sie seit Tagen ihre
Internetseite damit aufmacht, heißt „FRED“ („Fairness, Respekt, Engageme…
und Degewo“) und bedeutet, dass das Unternehmen eine seiner 75.000
Wohnungen für eine „Integrations-WG für zwei Geflüchtete und zwei
Nicht-Geflüchtete“ zur Verfügung stellt.
Das ist super, denn bisher hat sich die Degewo bei der Vermietung an
Geflüchtete nicht hervorgetan: 250 Wohnungen stellen die sechs kommunalen
Wohnungsbaugesellschaften insgesamt jährlich für Flüchtlinge zur Verfügung
– aus einem 320.000-Wohnungen-Bestand.
Die Peinlichkeit liegt anderswo: Von Geflüchteten, die in FRED einziehen
möchten, verlangt die Degewo eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Nur:
Flüchtlinge mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung gibt es gar nicht –
schon gar nicht, wenn sie, wie die Degewo sich das vorstellt, noch
studieren oder in Ausbildung sind. Wer das Asylverfahren erfolgreich
absolviert hat, bekommt immer eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Wer
nach Jahren in Deutschland sein Geld selbst verdient, kann auf eine
(unbefristete) Niederlassungserlaubnis hoffen – für Studis und Azubis gilt
das in der Regel nicht. Selbst wer ganz ohne Flucht einfach zum Studieren
aus dem Ausland herkommt, bekommt nur eine befristete
Aufenthaltsgenehmigung.
So kann man Geflüchteten nur empfehlen, sich auf die FRED-Plätze für
Nichtgeflüchtete zu bewerben: Für die gilt die Bedingung nämlich nicht. Sie
sollen stattdessen „eine große Portion Unvoreingenommenheit“ mitbringen,
heißt es in der Degewo-Ausschreibung – nun, die braucht wohl jeder im
Umgang mit dieser Wohnungsbaugesellschaft. Vor allem aber täte sie der
Degewo selbst gut.
16 Nov 2016
## AUTOREN
Alke Wierth
## TAGS
Flüchtlinge
ZDF
Ausländerbehörde
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