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# taz.de -- Klage von Bremer Behinderten: Barrieren blockieren Bibliothek
> Laut Behindertenverbänden genehmigte die Baubehörde den Umbau des Forums
> am Wall trotz mangelhafter Barrierefreiheit.
Bild: Das gilt auch für das Forum am Wall
Bremen taz | Drei Vereine von Menschen mit Behinderungen wollen gegen die
Genehmigung der Umbauten des Forums am Wall klagen. Der Neugestaltung des
öffentlich zugänglichen Gebäudes habe insbesondere Gefahren für
Sehbeeinträchtigte verstärkt. Laut Dieter Stegmann, Vorsitzender der
„Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen“ (LAGS), ist in
vielen Bereichen des Umbaus die gesetzliche Pflicht zur Herstellung von
Barrierefreiheit verletzt.
Laut Frankenstein vom Verein „Selbstbestimmt Leben“ müssen DIN-Vorschriften
eingehalten werden, weil das Gebäude öffentlich zugänglich ist. Dabei
spiele es keine Rolle, ob der Eigentümer die private Wallhaus GmbH sei. Die
Vereine führen gleich eine ganze Liste von Mängeln auf: Treppenstufen seien
unterschiedlich hoch und es fehle ein taktiles Leitsystem für Menschen mit
Sehbehinderungen.
Es gibt etwa eine freischwebende Treppe, die über einen Fußweg ragt. Vor
allem Sehbeeinträchtigte laufen dort Gefahr, sich den Kopf zu stoßen. Eine
weitere Falle: Vor einer Treppe, die nach unten führt, fehlt ein
barrierefreier Warnhinweis für Blinde. Ebenso wenig seien die Wege
rollstuhlgerecht, weil sie zu eng sind, als dass sich zwei Rollstuhlfahrer
ausweichen könnten.
Gegen die Baugenehmigung legte die LAGS zusammen mit „Selbstbestimmt Leben“
und dem Blinden- und Sehbehindertenverein einen zwölfseitigen Widerspruch
ein. Er ist eine Vorstufe zur Klage. Frankenstein wirft der Baubehörde
„Unsensibilität“ vor: Bei der Prüfung des Vorhabens habe sie weder auf die
Belange von körperlich beeinträchtigten noch von sinnesbeeinträchtigten
Menschen geachtet. „Barrierefreiheit ist nicht ‚nice to have‘, sondern
gesetzlich verankert“, so Frankenstein.
Die Behörde weist die Vorwürfe zurück. Für das Forum am Wall „hat noch
keine Endabnahme stattgefunden“, sagte Jens Tittmann, Sprecher des
Bausenators. Besagte Treppen und das taktile Leitsystem würden noch
überprüft. „Wenn der Bau nicht barrierefrei umgesetzt ist, fordern wir
Nachbesserungen.“ Nur blöd, dass das Gebäude schon öffentlich zugänglich
ist. Wenn die Baugenehmigung nicht ordnungsgemäß umgesetzt ist, fällt das
laut Tittmann jedoch in die Verantwortung des Eigentümers.
Frankenstein sieht die Ursache des Problems darin, dass „der
Landesbehindertenbeauftragte in das Genehmigungsverfahren nicht eingebunden
wurde“. Das wäre rechtlich zwar wegen des privaten Eigentümers nicht
erforderlich gewesen, hätte aus Frankensteins Sicht jedoch geholfen,
bauliche Barrieren vorab auszuschließen.
Der Landesbehindertenbeauftragte Joachim Steinbrück teilt die Kritik der
Behindertenverbände „uneingeschränkt“. Auch die Stadtbibliothek habe sich
vor einigen Monaten in dieser Angelegenheit an ihn gewendet. BesucherInnen
hatten sich beschwert, dass sich der barrierefreie Zugang zur Bibliothek
durch den Umbau verschlechtert hat.
Steinbrück meldete das Problem der Baubehörde: „Meine Mailanfrage wurde
intern zwar an die zuständige Stelle weitergeleitet, blieb aber bisher
unbeantwortet.“
Die Vereine warten nun darauf, wie die Behörde auf den Widerspruch
reagiert. Werden die Barrieren nicht aufgehoben, wollen sie klagen. Dann
müsste das Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Baugenehmigung rechtmäßig
war.
2 Nov 2016
## AUTOREN
Gareth Joswig
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