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# taz.de -- Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei: Schmerzensgeld für getö…
> Während einer Kundgebung in Diyarbakir wurde er von einer
> Tränengasgranate getroffen. Jetzt gibt Straßburg den Angehörigen des
> Kurden recht.
Bild: Bis heute kommt es in Diyarbakir fast täglich zu Zusammenstößen zwisch…
Straßburg afp | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat
die Türkei wegen eines tödlichen Schusses auf einen kurdischen
Demonstranten verurteilt. Die Straßburger Richter gaben den Eltern und
Geschwistern des Getöteten Recht, die türkische Polizisten für den Tod des
damals 40-jährigen Mannes verantwortlich machen. Ihnen muss die Regierung
in Ankara nun insgesamt 63.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Der Vorfall ereignete sich Ende März 2006 während einer nicht genehmigten
Kundgebung in der osttürkischen Stadt Diyarbakir. Zu der Demonstration
hatten Kurden aufgerufen, um gegen den Tod von 14 Mitgliedern der
verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) während eines Militäreinsatzes
zu protestieren. Der 40-Jährige wurde von einer Tränengasgranate getroffen
und erlag kurz danach seinen schweren Kopfverletzungen. Insgesamt wurden
während der mehrtägigen Protestkundgebungen elf Demonstranten getötet.
Die Angehörigen werfen der türkischen Polizei vor, vorsätzlich auf den Kopf
des Opfers gezielt zu haben. Dies bestreitet die Regierung in Ankara, die
von einem Unfall spricht.
Der Gerichtshof für Menschenrechte stellte hingegen fest, die Art der
Verletzung lasse auf einen gezielten Schuss deuten. Insgesamt seien die
Polizisten mit „unverhältnismäßiger Gewalt“ gegen die Demonstranten
vorgegangen. Der Einsatz von Tränengasgranaten während der mehrtägigen
Proteste sei „chaotisch“ gewesen.
## Tödliches Geschoss verschwand spurlos
Die Straßburger Richter rügen zudem das Fehlen effizienter Ermittlungen.
Erst eineinhalb Jahre nach dem Vorfall seien erste Polizisten vernommen
worden. Strafrechtliche Ermittlungen gegen einige Polizisten seien erst
drei Jahre nach dem Tod des Demonstranten eingeleitet worden. Bis heute sei
kein Einsatzbeamter zur Verantwortung gezogen worden. Auch sei nach wie vor
unklar, wie viele Polizisten bei den fraglichen Kundgebungen mit
Tränengasgranaten auf Demonstranten geschossen hätten. „Erstaunlich“ sei
zudem, dass das Geschoss, das den Mann tödlich getroffen hatte, während der
Ermittlungen spurlos verschwunden sei.
Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer des Gerichtshofs gefällt. Dagegen
kann die Türkei binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof
kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der großen Kammer
verweisen, er muss dies aber nicht tun.
19 Oct 2016
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