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# taz.de -- Angebliche Vergewaltigung im Freibad: Gericht entlastet Flüchtlinge
> Ein Gericht hat zwei Flüchtlinge vom Vorwurf der Vergewaltigung
> freigesprochen. Einer erhält wegen „minderschwerer Nötigung“ eine
> Bewährungsstrafe.
Bild: Aufsehenerregender Fall: In diesem Schwimmbad in Schleswig-Holstein soll …
Norderstedt dpa | Im Prozess um den angeblichen Missbrauch einer
14-Jährigen in einem Schwimmbad in Schleswig-Holstein hat ein
Schöffengericht beide Angeklagte vom Vorwurf der Vergewaltigung
freigesprochen. Einen „Kuss auf die Hüfte“ einer 18-Jährigen, den der
ältere Angeklagte eingeräumt hatte, werteten die Richter am Freitag als
sexuelle Nötigung im minderschweren Fall. Dafür verurteilten sie ihn zu
acht Monaten Bewährungsstrafe. Sie folgten der Forderung der
Staatsanwaltschaft, die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Angeklagt waren der 14- und der 34-Jährige, weil sie sich Ende Februar in
einem der größten Schwimmbäder Norddeutschlands an einer 14-Jährigen und
einer 18-Jährigen vergangen haben sollten. Das jüngere Mädchen – das
angebliche Vergewaltigungsopfer – hatte seine Nebenklage aber später
zurückgezogen.
Der Fall hatte nach den Silvester-Übergriffen in Köln und Hamburg für
Aufsehen gesorgt, da es sich bei den Angeklagten um Flüchtlinge aus
Afghanistan handelt. Unter anderem Schleswig-Holsteins Ministerpräsident
Torsten Albig (SPD) hatte daraufhin früh einen ausgewogenen Umgang mit
tatsächlichen oder vermeintlichen Übergriffen von Flüchtlingen angemahnt.
Die Aussagen der Hauptbelastungszeugin stufte das Gericht als nicht
verwertbar ein. Die 14-Jährige war nach einer schweren Hirn-Operation von
einer Haupt- zu einer Förderschülerin geworden. In einem
Glaubwürdigkeitsgutachten hieß es unter anderem, das Mädchen fülle
Gedächtnislücken mit Erfahrungen aus. Das sei kein bewusstes Lügen, hieß es
in dem Gutachten. Trotzdem mache es ihre Aussagen letztendlich wertlos,
sagte die Richterin in der Urteilsbegründung.
## Geständnis reichte aus
Anders dagegen beim zweiten Tatvorwurf, dem sexuellen Übergriff auf die
18-Jährige. Hierzu hatte der 34 Jahre alte Angeklagte ein Geständnis
abgelegt. Er habe das Mädchen beim Rutschen festgehalten und im Bereich der
Hüfte geküsst, erklärte er. Wegen des Geständnisses sei es nicht mehr auf
die Aussage der 14-Jährigen angekommen, sagte die Amtsrichterin. Der
Verteidiger des 34-Jährigen will prüfen, ob er gegen den Schuldspruch
Berufung einlegt.
Das Erlebnisbad hatte nach dem Vorfall seine Sicherheitsvorkehrungen
verschärft und angekündigt, einige Attraktionen wie die Rutsche zeitweise
für Männer zu sperren. Außerdem wurden Schilder, auf denen die Baderegeln
stehen, um Piktogramme ergänzt.
9 Sep 2016
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Flüchtlinge
sexueller Missbrauch
Sexuelle Übergriffe
Pro und Contra
Silvester
Lesestück Recherche und Reportage
Nein heißt Nein
Vergewaltigung
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