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# taz.de -- Freihandelsabkommen mit der EU: „Kein Wunschkonzert“ für Brüs…
> Der EuGH prüfte in einem Präzedenzfall, ob EU-Gremien Verträge wie Ceta
> allein abschließen können. Das scheint nicht der Fall zu sein.
Bild: Weltweiter Handel beschäftigt die EU derzeit in Form von Freihandelsabko…
Luxemburg taz | Freihandelsabkommen wie Ceta und TTIP sind vermutlich als
„gemischte Abkommen“ einzustufen. Das zeichnet sich nach einer mündlichen
Verhandlung am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ab. Es müssten dann alle
nationalen Parlamente der 28 EU-Staaten zustimmen – in Deutschland also
Bundestag und Bundesrat.
Zwei Tage wurde am EuGH über das Freihandelsabkommen der EU mit Singapur
verhandelt. Aber es stellten sich schon jetzt alle Fragen, die sich früher
oder später auch bei Ceta (dem unterschriftsreifen Vertrag mit Kanada) und
TTIP (dem noch nicht ausverhandelten Abkommen mit den USA) stellen werden.
Die EU-Kommission hatte den Fall vor den EuGH gebracht und von ihm ein
Gutachten eingefordert. Sie findet, dass die EU-Gremien solche Verträge
allein beschließen können. Kommissionsvertreter Ulrich Wölker erinnerte an
den Lissabon-Vertrag von 2009. Danach sollte die EU die ausschließliche
Zuständigkeit zum Abschluss internationaler Handelsverträge bekommen. „Doch
nun versuchen die Mitgliedstaaten, alles wieder ganz eng auszulegen, damit
doch alle nationalen Parlamente zustimmen müssen“, klagte Wölker. Das führe
nur zu unnötigen Verzögerungen.
Sonja Boelaert, die Vertreterin des EU-Ministerrats, hielt dagegen:
„Schwierigkeiten bei der Durchführung können die Zuständigkeitsfrage nicht
beeinflussen.“ Das soll heißen: Auch wenn es länger dauert, müssten die
nationalen Parlamente solchen Verträgen aus rechtlichen Gründen nun mal
zustimmen. Und alle 15 EU-Staaten, die sich in Luxemburg zu Wort meldeten,
sahen es genauso, inklusive der deutschen Bundesregierung.
## Der EuGH kann die Regelungen nicht einfach übergehen
„So wie ein Tropfen Pastis ein Glas Wasser trüben kann, so kann schon eine
einzelne Bestimmung in einem umfangreichen Vertrag diesen zu einem
gemischten Abkommen machen“, betonte die niederländische Vertreterin
Marianne Gijsen. Und es waren sogar fast ein Dutzend Regelungen, die laut
den Mitgliedstaaten eine ausschließliche EU-Kompetenz verhindern. So viele
Pastistropfen wird der EuGH, gerade in der aktuellen EU-kritischen
Stimmungslage, kaum übergehen können.
Vor allem zwei Punkte dürften dabei aber im Mittelpunkt stehen. So hat die
EU seit 2009 zwar die Kompetenz, bei Handelsverträgen auch Regelungen über
„ausländische Direktinvestitionen“ zu treffen. Die neuen Abkommen betreffen
aber nicht nur langfristige Beteiligungen, sondern auch kurzfristige
Spekulationsgeschäfte, für die die EU keine exklusive Kompetenz habe. „Das
wollten die EU-Staaten damals ausdrücklich verhindern“, betonte der
Vertreter Litauens. Und Thomas Henze, der deutsche Vertreter, verwies auf
die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Lissabon-Vertrag.
Dort sei diese Sichtweise der EU-Verträge für Deutschland sogar als
„bindend“ erklärt worden.
Außerdem heißt es in den EU-Verträgen ausdrücklich, dass
Verkehrsdienstleistungen nicht von der EU-Kompetenz für Handelspolitik
umfasst sind. Die Versuche der Kommission, andere Kompetenznormen zu
finden, stießen auf heftigen Widerstand der Mitgliedstaaten.
Die Richter fragten nicht viel, aber ein Wortwechsel des EuGH-Präsidenten
Koen Lennaerts mit dem Kommissionsvertreter war aufschlussreich. „Das ist
hier doch kein Wunschkonzert“, rief Lennaerts, als dieser die
vermeintlichen EU-Kompetenzen bei Portfolio-Investitionen zu windig
begründete.
Die Freihandelsabkommen an sich stellte in Luxemburg kein EU-Staat infrage.
Die Beteiligung der nationalen Parlamente soll wohl nur die Legitimation
der Verträge erhöhen und nationale Souveränitätsrechte betonen. Der EuGH
wird sein Gutachten vermutlich erst 2017 verkünden.
13 Sep 2016
## AUTOREN
Christian Rath
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