| # taz.de -- Urteil zu illegaler Gewahrsamnahme: Schmerzensgeld für Castor-Gegn… | |
| > Beim Anti-Castor-Protest 2011 nahm die Polizei fast 1.500 Menschen in | |
| > Gewahrsam – ohne einen Richter einzuschalten. Laut Verfassungsgericht ist | |
| > das illegal. | |
| Bild: Wer blieb, kam illegal in Gewahrsam: Anti-Castor-Protest 2011 | |
| Karlsruhe/Gorleben epd | Halten sich Demonstranten rechtswidrig bei einer | |
| Blockade auf Bahngleisen auf, darf die Polizei sie deshalb nicht ohne | |
| Einschalten eines Richters in Gewahrsam nehmen. Andernfalls könne für den | |
| Freiheitsentzug ein Schmerzensgeld fällig werden, [1][entschied das | |
| Bundesverfassungsgericht]. Damit muss das Landgericht Lüneburg neu über ein | |
| mögliches Schmerzensgeld für einen Castor-Gegner entscheiden. (AZ: 1 BvR | |
| 171/15) | |
| Hintergrund des Rechtsstreits war ein Atommüll-Transport nach Gorleben. | |
| Zahlreiche Castor-Gegner hatten in der Nacht zum 27. November 2011 | |
| Bahngleise zwischen Lüneburg und Dannenberg blockiert. Die Polizei hatte | |
| zuvor ein Versammlungsverbot für den Bereich der Bahngleise erlassen. | |
| Dennoch hielten sich dort rund 3.000 Demonstranten auf. | |
| 1.346 Menschen blieben auch dann noch auf den Gleisen, nachdem die Polizei | |
| die Versammlungsteilnehmer zum Verlassen aufgefordert hatte. Sie wurden | |
| daraufhin auf einem Feld in Gewahrsam genommen. Das Niedersächsische | |
| Versammlungsgesetz sieht vor, dass „unverzüglich“ ein Richter die | |
| Freiheitsentziehung genehmigt. Doch die Polizei schaltete weder einen | |
| Richter ein, noch bemühte sie sich darum. | |
| Der Beschwerdeführer rügte, dass seine Versammlungsfreiheit und sein Recht | |
| auf Freiheit mit dem achtstündigen Freiheitsentzug verletzt wurden. Das | |
| Landgericht lehnte einen Schmerzensgeldanspruch jedoch ab, da sich der | |
| Castor-Gegner rechtswidrig auf den Bahngleisen befunden habe. Doch darauf | |
| komme es für den Schmerzensgeldanspruch nicht an, befand das | |
| Bundesverfassungsgericht. Entscheidend sei, dass die Polizei rechtswidrig | |
| gehandelt habe, indem sie keinen Richter kontaktierte. Das könne eine | |
| Schmerzensgeldzahlung begründen. Das Landgericht müsse den Fall daher | |
| erneut prüfen. | |
| 10 Aug 2016 | |
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| [1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/201… | |
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