Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Verfassungsgericht urteilt: Schmerzensgeld für illegale Haft
> Erfolg für zwei Demo-Beobachter vor dem Bundesverfassungsgericht: Nach
> illegaler Festnahme ist grundsätzlich eine Schadensersatz-Zahlung nötig,
> entschieden die Richter.
Bild: Legaler Zugriff? Falls nicht, kann es Schmerzensgeld für Demonstranten g…
FREIBURG taz | Wer bei einer Demonstration rechtswidrig und unzumutbar
lange inhaftiert wurde, hat in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies
entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Erfolg hatten damit zwei
Aktivisten des Komitess für Grundrechte und Demokratie.
Das in Köln ansässige Komitee beobachtet bundesweit Demonstrationen und
dokumentiert Polizeiübergriffe. Auch bei den Castor-Transporten im Herbst
2001 war das Komitee im Einsatz. Zwei der Beobachter, Helga Dieter und
Ulrich Billerbeck, wurden jedoch von der Polizei festgenommen, angeblich
zur Abwehr von Gefahren. Dabei saßen sie bei der Festnahme friedlich in
ihrem Auto - drei Kilometer von der Bahnstrecke entfernt. Gemeinsam mit 70
anderen Personen wurden Dieter und Billerbeck zunächst auf einem Feld
festgehalten, dann in einen Gefangenenbus und später in eine Turnhalle
gebracht. Zeitweise wurde Billerbeck der Klobesuch verweigert. Erst zehn
Stunden später wurden die Demo-Beobachter wieder freigelassen.
Sechs Jahre später, im März 2007, stellte das Amtsgericht Uelzen fest, dass
der so genannte "Unterbindungsgewahrsam" rechtswidrig war. Von den beiden
Demo-Beobachtern sei keine ersichtliche Gefahr ausgegangen. Der Gewahrsam
habe auch viel zu lange gedauert, nach Passieren des
Brennelemente-Transports hätte er beendet werden müssen.
In einem weiteren Verfahren beantragten Dieter und Billerbeck
Schmerzensgeld in Höhe von 500 und 2000 Euro. Dies wurde jedoch vom
Landgericht Lüneburg und vom Oberlandesgericht Celle verweigert. Es reiche
für die Genugtuung der Kläger, dass die Rechtswidrigkeit der Verhaftung
gerichtlich festgestellt wurde. Eine Geldzahlung sei deshalb nicht
erforderlich.
Das sahen die Verfassngsrichter nun anders. Die Verweigerung des
Schmerzensgeldes habe die Grundrechte der beiden Festgenommenen verletzt.
Die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit reiche schon deshalb
nicht als Genugtuung aus, weil sie erst sechs Jahre nach der Verhaftung
erfolgte.
Zwar müsse es nur bei schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen einen
Ausgleich in Geld geben. Eine zehnstündige illegale Inhaftierung sei jedoch
schon deshalb schwerwiegend, weil sie andere vom Gebrauch ihres
Demonstrationsrechts abhalten könnte. Außerdem seien nicht nur die Umstände
des Gewahrsams unzulässig gewesen, sondern die ganze
Festnahme.
Über die Klage der beiden Demobeobachter muss nun das Landgericht Lüneburg
erneut entscheiden.
2 Dec 2009
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Atomkraft
## ARTIKEL ZUM THEMA
Urteil zu illegaler Gewahrsamnahme: Schmerzensgeld für Castor-Gegner
Beim Anti-Castor-Protest 2011 nahm die Polizei fast 1.500 Menschen in
Gewahrsam – ohne einen Richter einzuschalten. Laut Verfassungsgericht ist
das illegal.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.