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# taz.de -- Ausnahmezustand in der Türkei: Grundrechte eingeschränkt
> Der Ausnahmezustand gibt Erdoğan in etwa die Befugnisse, die er mit dem
> angestrebten Präsidialsystem auf Dauer hätte.
Bild: L'état, c'est il: Erdogan kann jetzt durchregieren
Istanbul taz | Der Ausnahmezustand in der Türkei wurde nach Artikel 120 der
Verfassung verhängt. Als Grundlage dafür nennt diese „weite Gewaltakte zur
Zerstörung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Diese sieht
Präsident Erdoğan durch den [1][Putschversuch vom 15. Juli], der nach
Meinung der Regierung nach wie vor nicht zu Ende ist, gegeben.
Der jetzt verhängte Ausnahmezustand soll für drei Monate gelten. Der
stellvertretende Ministerpräsident und Regierungssprecher Numan Kurtulmuş
sagte am Donnerstag, die Regierung gehe aber davon aus, bereits nach 45
Tagen wieder zur Normalität zurückkehren zu können.
Wichtigster Punkt für Erdoğan ist, dass er nun per Dekret durchregieren
kann. Die Dekrete erlangen sofort Gesetzeskraft, werden später vom
Parlament mit einfacher Mehrheit bestätigt und können nicht vor dem
Verfassungsgericht angefochten werden. Damit hat Erdoğan in etwa die
Machtfülle, die er mit seinem Präsidialsystem auf Dauer anstrebt.
Während des Ausnahmezustands können nach Artikel 15 Grundrechte
eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere die
Versammlungsfreiheit – keine oppositionellen Demonstrationen mehr –, die
Unversehrtheit der Wohnung – es können jederzeit Hausdurchsuchungen ohne
richterlichen Beschluss durchgeführt werden –, die Pressefreiheit –
Zeitungen und Rundfunk können geschlossen oder zensiert werden – und die
Bewegungsfreiheit. Aus- oder Einreise können verboten oder eingeschränkt
werden, was schon jetzt bei bestimmten Gruppen geschieht.
Der Ausnahmezustand ist weniger restriktiv als das Kriegsrecht und wird
auch nicht vom Militär, sondern von zivilen Provinzgouverneuren
durchgesetzt.
21 Jul 2016
## LINKS
[1] /Putschversuch-in-der-Tuerkei/!5325490
## AUTOREN
Jürgen Gottschlich
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Recep Tayyip Erdoğan
Schwerpunkt Türkei
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