# taz.de -- Ausnahmezustand in der Türkei: Grundrechte eingeschränkt | |
> Der Ausnahmezustand gibt Erdoğan in etwa die Befugnisse, die er mit dem | |
> angestrebten Präsidialsystem auf Dauer hätte. | |
Bild: L'état, c'est il: Erdogan kann jetzt durchregieren | |
Istanbul taz | Der Ausnahmezustand in der Türkei wurde nach Artikel 120 der | |
Verfassung verhängt. Als Grundlage dafür nennt diese „weite Gewaltakte zur | |
Zerstörung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Diese sieht | |
Präsident Erdoğan durch den [1][Putschversuch vom 15. Juli], der nach | |
Meinung der Regierung nach wie vor nicht zu Ende ist, gegeben. | |
Der jetzt verhängte Ausnahmezustand soll für drei Monate gelten. Der | |
stellvertretende Ministerpräsident und Regierungssprecher Numan Kurtulmuş | |
sagte am Donnerstag, die Regierung gehe aber davon aus, bereits nach 45 | |
Tagen wieder zur Normalität zurückkehren zu können. | |
Wichtigster Punkt für Erdoğan ist, dass er nun per Dekret durchregieren | |
kann. Die Dekrete erlangen sofort Gesetzeskraft, werden später vom | |
Parlament mit einfacher Mehrheit bestätigt und können nicht vor dem | |
Verfassungsgericht angefochten werden. Damit hat Erdoğan in etwa die | |
Machtfülle, die er mit seinem Präsidialsystem auf Dauer anstrebt. | |
Während des Ausnahmezustands können nach Artikel 15 Grundrechte | |
eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere die | |
Versammlungsfreiheit – keine oppositionellen Demonstrationen mehr –, die | |
Unversehrtheit der Wohnung – es können jederzeit Hausdurchsuchungen ohne | |
richterlichen Beschluss durchgeführt werden –, die Pressefreiheit – | |
Zeitungen und Rundfunk können geschlossen oder zensiert werden – und die | |
Bewegungsfreiheit. Aus- oder Einreise können verboten oder eingeschränkt | |
werden, was schon jetzt bei bestimmten Gruppen geschieht. | |
Der Ausnahmezustand ist weniger restriktiv als das Kriegsrecht und wird | |
auch nicht vom Militär, sondern von zivilen Provinzgouverneuren | |
durchgesetzt. | |
21 Jul 2016 | |
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## AUTOREN | |
Jürgen Gottschlich | |
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