# taz.de -- Tortenangriff auf Wagenknecht: Keine strafrechtlichen Konsequenzen | |
> Auf dem Magdeburger Parteitag der Linken wurde der Fraktionschefin eine | |
> Torte ins Gesicht geworfen. Sie erstattet deshalb aber keine Anzeige. | |
Bild: Sieht von einer Anzeige wegen der Tortung ab: Sahra Wagenknecht | |
Berlin afp | Der Tortenangriff auf Linken-Fraktionschefin Sahra Wagenknecht | |
beim Magdeburger Parteitag wird keine strafrechtlichen Konsequenzen haben: | |
Die Politikerin hat keine Strafanzeige gegen den Angreifer erstattet und | |
wird dies auch nicht tun, wie Fraktionssprecher Michael Schlick am Freitag | |
der Nachrichtenagentur AFP sagte. Dies hatte zunächst die in Halle | |
erscheinende „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet. | |
Ohne einen Strafantrag gibt es in dem Fall keine Voraussetzung für einen | |
Prozess, wie die Staatsanwaltschaft Magdeburg auf Anfrage mitteilte. Die | |
für den Tortenangriff in Betracht kommenden Straftatbestände werden in | |
aller Regel nur verfolgt, wenn der Betroffene Anzeige erstattet. | |
Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Staatsanwaltschaft – etwa bei | |
einem Körperverletzungsdelikt – auch selbst Ermittlungen einleiten, wenn | |
ein „besonderes öffentliches Interesse“ vorliegt. Dies ist aber im Fall des | |
Tortenangriffs nicht gegeben. | |
Wagenknecht war beim Linken-Parteitag Ende Mai während der Rede von | |
Linken-Chef Bernd Riexinger von einem Mitglied einer antifaschistischen | |
Initiative namens „Torten für Menschenfeinde“ mit einer Schokoladentorte | |
beworfen worden. | |
Der Angriff hatte für Empörung bei der Linken gesorgt, Wagenknecht selbst | |
hatte von einer „saudämlichen Aktion“ gesprochen. Sie hatte in der | |
Flüchtlingskrise Auffassungen vertreten, die für Kritik sorgten. So hatte | |
sie unter anderem gesagt, Deutschland könne nicht alle Flüchtlinge | |
aufnehmen. | |
10 Jun 2016 | |
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