| # taz.de -- Anonyme Aktivistin gegen Braunkohle: Zwei Monate Knast für Klimapr… | |
| > Braunkohle namenlos attackiert: Die Frau, die ihren Namen verschweigt, | |
| > hat einem Polizisten einen blauen Fleck verpasst. | |
| Bild: Was ist schon anonymer Protest gegen das namenlose grau-braun des Tagebau… | |
| BERLIN taz | Ihr Verhalten sorgt in der Szene für Respekt: Nun ist die „Yu“ | |
| genannte Gegnerin des Abbaus von Braunkohle zu einer Gefängnisstrafe von | |
| zwei Monaten verurteilt worden. Der Grund: Sie hat sich nach Ansicht des | |
| Amtsgerichts Cottbus bei einer Ankettaktion an Bahngleisen für den | |
| Kohletransport in der Nähe des Tagebaus Jänschwalde im Grenzgebiet zu Polen | |
| gewehrt – und dabei einen Polizisten verletzt. | |
| Nicht unerheblich für das Urteil vom Donnerstag ist, dass „Yu“ auch währe… | |
| der Verhandlung ihre Identität nicht preisgab. Seit ihrer Festnahme im | |
| Süden Brandenburgs vor knapp vier Wochen hatte sie ihre Personalien | |
| verschwiegen. Sie saß wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft, nicht wegen | |
| Widerstands gegen die Staatsgewalt. Die Verteidigung will Berufung gegen | |
| das Urteil einlegen. | |
| Tausende hatten sich am Pfingstwochenende im Lausitzer Braunkohlerevier | |
| versammelt und den Tagebau Welzow-Süd besetzt. Weitgehend friedlich. | |
| Dennoch wurde danach gegen 213 Protestierende ermittelt. Drei sind laut dem | |
| Bündnis „Ende Gelände“ noch immer in Haft. | |
| „Wer schon mal im Gefängnis saß, weiß, dass man das am besten wirklich | |
| vermeiden sollte“, sagt einer der Aktivisten von „Ende Gelände“, der ano… | |
| bleiben will. „Um sich vor Strafverfolgung zu schützen, hatte sie bei der | |
| Aktion keinen Pass dabei“, erklärt Hannah Eichberger, die Sprecherin von | |
| Ende Gelände. Aber auch danach habe sich die Frau trotz U-Haft entschieden, | |
| anonym zu bleiben, um künftig ohne Aktenvermerk – und somit leichter – | |
| Protestaktionen durchführen zu können. | |
| ## Widerstand und Körperverletzung | |
| In der Verhandlung sagte „Yu“ lediglich, dass sie 19 Jahre alt sei. Um die | |
| Frau auf der Anklagebank zu identifizieren, nutzte das Gericht zum Abgleich | |
| Fotos, die nach der Festnahme gemacht worden waren. Zudem bestätigten zwei | |
| Polizisten, dass es sich um „die Richtige“ handele. | |
| Das Gericht verhängte die zweimonatige Gefängnisstrafe wegen Widerstands | |
| gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Damit folgte es dem Antrag | |
| der Staatsanwaltschaft, die die vergleichsweise hohe Strafe gefordert | |
| hatte. | |
| Bei der Verletzung des Polizisten handelte es sich um einen blauen Fleck am | |
| Knie. Richter Michael Höhr betonte, dass bei der Bemessung des Strafmaßes | |
| mit eingeflossen sei, dass die Frau ihre Identität bis zuletzt verschwieg. | |
| Bei einer Bewährungsstrafe könnte wegen der fehlenden Personalien gar nicht | |
| überprüft werden, ob die Frau gegen Auflagen verstoße. | |
| 10 Jun 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Kai Schöneberg | |
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