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# taz.de -- Anklage auf Antrag von RWE: Freispruch für Tagebau-Besetzer
> Das Amtsgericht Erkelenz hat vier Ende-Gelände-AktivistInnen vom Vorwurf
> des Hausfriedensbruchs am Tagebau Garzweiler freigesprochen.
Bild: Das Tagebaugelände des Energiekonzerns RWE ist nicht klar abgegrenzt, sa…
Berlin taz | Das Amtsgericht Erkelenz hat am Dienstag vier AktivistInnen,
die sich im Jahr 2015 an Protesten im Braunkohle-Tagebau Garzweiler
beteiligt hatten, vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Zur
Begründung sagte Gerichtssprecher Jan-Philip Schreiber, die Beweisaufnahme
habe ergeben, dass das Tagebaugelände des Energiekonzerns RWE nicht klar
abgegrenzt sei.
Lediglich zu einer Seite in Richtung Abbruchkante gebe es einen flachen
Wall; die Seite zum rekultivierten Gelände sei gar nicht gesichert, sagte
Schreiber der taz. „Damit ist der Tagebau kein befriedetes Eigentum im
Sinne des Gesetzes.“ Genau so hatten die AktivistInnen argumentiert, die
sich gegen zuvor vom Amtsgericht verhängte Strafbefehle wegen
Hausfriedensbruch gewehrt hatten, sodass es zur Verhandlung kam.
Im August 2015 hatten knapp 1.000 Menschen im Rahmen der Aktion „Ende
Gelände“ [1][den Tagebau Garzweiler besetzt], um gegen die Klimaschäden und
die Landschaftszerstörung durch die Braunkohlenutzung zu protestieren. Nur
von einem kleinen Teil konnten die Personalien festgestellt werden. In etwa
50 Fällen kam es auf Antrag von RWE zu Anklagen wegen Hausfriedensbruch.
Auch Journalisten wurden damals mit dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs an
der Berichterstattung über die Proteste gehindert.
Ob das Urteil automatisch auch in allen übrigen Fällen zu Freisprüchen
führt, ist noch offen. Zwar dürfte die Argumentation der fehlenden
Einfriedung des Tagebaus generell gültig sein. Allerdings könnte das
Gericht in einzelnen Fällen auch zu einer anderen Einschätzung kommen, etwa
wenn nachweisbar sei, dass die DemonstrantInnen eine Schranke überwunden
hätten, sagte RWE-Sprecher Guido Steffen der taz. Im Fall, der am Dienstag
entschieden wurde, ließ sich das nicht mehr klären: Die Stelle, an der die
Festnahmen erfolgten, ist inzwischen weggebaggert worden.
Ob die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil einlegt, blieb zunächst
offen. Auch RWE will zunächst die Urteilsbegründung prüfen, bevor über
Konsequenzen entschieden wird. „Wir werden uns Gedanken machen, wie sich
das Gelände auch juristisch dicht machen lässt“, sagte Unternehmenssprecher
Steffen.
Das müsste dann aber schnell gehen: Bereits Ende August will „Ende Gelände�…
erneut einen RWE-Tagebau besetzen – und die Teilnehmerzahl könnte durch die
jüngsten Urteile noch steigen.
9 May 2017
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## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Garzweiler
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