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# taz.de -- Bilanz: Die Bremse bremst nicht
> Die Mietpreisbremse gilt seit einem Jahr, doch jetzt gibt es Zweifel, ob
> diese wirklich greift. Der Berliner Mieterverein fordert
> Sanktionsmöglichkeiten.
Bild: Wirkt die Mietpreisbremse oder wirkt sie nicht? Darüber wird gestritten.
Seit einem Jahr gilt in Berlin die Mietpreisbremse. Sprunghafte
Mieterhöhungen sollen damit verhindert werden. Für das gesamte Stadtgebiet
bedeutet das, dass die zulässige Miete bei Wiedervermietung nicht mehr als
10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Viele Mieter
zahlen jedoch ein Jahr nach Einführung des Gesetzes immer noch deutlich zu
viel – bilanziert der Berliner Mieterverein am Montag.
„Wir müssen eine ernüchternde Bilanz ziehen“, sagt der
Vereins-Geschäftsführer Reiner Wild und fordert Nachbesserungen am
Bundesgesetz. „Insbesondere von privaten Wohnungsunternehmern und
Vermietern wird die Mietpreisbremse missachtet.“ Im Durchschnitt liegen die
Mieten in Berlin 31 Prozent über der zulässigen Höhe. Das geht aus zwei
Studien im Auftrag des Mietervereins hervor. Die erste Studie des
Forschungsinstituts Regiokontext analysiert 50.000 Wohnungsangebote des
Internetportals Immobilienscout 24. Ein zweites Gutachten des Instituts für
Soziale Stadtentwicklung (IFSS) untersucht neben einer
Immobilienscout-Stichprobe weitere 170 Wohnungseinheiten sechs städtischer
Wohnungsunternehmen.
Der Mietunterschied zwischen Angeboten von städtischen und privaten
Wohnungsunternehmen liege im Schnitt bei 3,71 Euro, so Wild. Laut
IFSS-Gutachten ist die Überschreitung der zulässigen Miethöhe in
Friedrichshain-Kreuzberg am größten. In Marzahn-Hellersdorf werde die
Mietpreisbremse, aufgrund des hohen Angebots städtischer Unternehmen, am
wenigsten verletzt.
Angebote, die laut Gesetz von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, wurden
nicht berücksichtigt. Ausnahmen gibt es bei Neubauten, nach umfassender
Modernisierung und wenn der Vermieter zuvor schon höhere Mieten kassiert
hat. Ein Problem sei, dass die Mieter beim Einzug in die neue Wohnung die
Miete des Vormieters nicht kennen, sagt Wild. Damit Mieter mögliche
Ausnahmen von der Mietpreisbremse leichter erkennen können, fordert er vom
Gesetzgeber mehr Transparenz. Aufgrund von Datenschutzregeln ist der
Vermieter nicht zur Auskunft verpflichtet.
## Kritik an der Studie
Kritik an der Studie übt der Verband Berlin-Brandenburgischer
Wohnungsunternehmen (BBU). „Ziel des Gesetzgebers war es, die Mietendynamik
deutlich zu bremsen. Die […] Studie kommt zu genau diesem Schluss“, sagt
Maren Kern vom BBU. Die festgestellten Überschreitungen der Mietpreisbremse
seien das Ergebnis methodischer Fehler. Hierzu zähle, dass die untersuchten
50.000 Wohnungsangebote nur einen Teilmarkt der Neuvermietungen abbilden
würden.
Laut Studie stagnierte der Mietpreis tatsächlich im vergangenen Jahr auf
hohem Niveau. Das habe aber wenig mit der Mietpreisbremse zu tun, sagt
Wild. Bei 8,67 Euro pro Quadratmeter netto kalt sei in Berlin momentan
einfach Schicht.
Bislang gab es vier Klagen von Mitgliedern des Mietervereins wegen
Verstößen gegen die Mietpreisbremse. Um gegen Vermieter vorgehen zu können,
sei die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten erforderlich, so Wild.
Vorstellbar sei ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
30 May 2016
## AUTOREN
Sophie Schmalz
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