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# taz.de -- Das war die Woche in Berlin I: Regelwerk ohne Wirkkraft
> Der Berliner Mieterverein hat zwei Studien zur Wirkung der
> Mietpreisbremse vorgelegt. Fazit: Bislang funktioniert das Instrument
> kein bisschen.
Bild: Noch eine Bremse, die nicht mehr bremst: Diese hier wird von einer Gottes…
Wird eine Wohnung neu vermietet, darf die Miete nicht beliebig hoch sein.
Das gilt – dank der Mietpreisbremse – seit einem Jahr für ganz Berlin. Die
Bremse bremst aber nicht, das sagt nicht nur der Berliner Mieterverein.
Aber der kann es beweisen: 31 Prozent der Angebotsmieten seien höher als
erlaubt, geht aus zwei Studien im Auftrag des Vereins hervor, die am Montag
vorgestellt wurden. Damit Mieter unzulässig hohe Mieten erkennen und
dagegen vorgehen können, müssen sie kurz nach Vertragsabschluss selbst
aktiv werden. Das wird ihnen aber – und hier liegt der Knackpunkt – vom
Gesetzgeber unnötig schwer gemacht.
Laut Bremse gilt: Die zulässige Miete darf bei Wiedervermietung maximal 10
Prozent teurer sein als eine vergleichbare Wohnung in der Umgebung. Diese
sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete wird mithilfe des Mietspiegels
errechnet. Die Mietpreisbremse würden aber vor allem private Vermieter und
Wohnungsunternehmer missachten, sagt der Mieterverein. Er fordert
Sanktionen.
Wer wissen will, ob die eigene Miete höher ist als erlaubt, kann das
kostenlos beim Mieterverein prüfen lassen. Oder es auf der Internetseite
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung selbst errechnen. Damit kann der
Mieter, auch noch nach Einzug in die neue Wohnung, gegen zu hohe Mieten
vorgehen. Klingt einfach – macht aber niemand. Selbst schuld, könnte man
meinen. Aber es gibt Ausnahmen wie bei Neubau oder Sanierung, die es dem
Mieter schwer machen.
Zudem greift die Mietpreisbremse nicht, wenn der Vormieter auch schon zu
viel bezahlt hat. Kassierte also der Vermieter bereits vor einem
Mieterwechsel mehr als erlaubt, darf er das auch künftig tun. Die Miete des
Vormieters rauszubekommen ist schwierig. Der Vermieter ist nicht zur
Auskunft verpflichtet.
## Es ist wie beim Joghurt
Und das nervt. Eine Pflicht zur Auskunft wäre hilfreich. Es ist wie beim
Joghurt: Da weiß der Kunde dank klarer Deklarierung, was er kauft. Auch bei
Mieten würde eine Deklarierungspflicht helfen. Bausenator Andreas Geisel
arbeitet deswegen an einer Bundesratsinitiative. Er fordert eine
Informationspflicht für den Vermieter bei Mietbeginn. Das sei zwar eine
Verbesserung, reiche aber nicht – sagt der Mieterverein, der die
Vormieter-Ausnahme komplett abschaffen möchte.
So oder so gilt: Um die Mietpreisbremse praxistauglich zu machen, braucht
es mehr, als daran zu appellieren, dass der Mieter aktiv werden muss. Man
muss ihm dabei helfen. Dafür braucht es eine Gesetzesverschärfung auf
Bundesebene.
4 Jun 2016
## AUTOREN
Sophie Schmalz
## TAGS
Mietpreisbremse
Wohnungsmarkt
Mieterverein
Mieten
Mietpreisbremse
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