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# taz.de -- Verbote auf Campingplätzen: Kinder müssen draußen bleiben
> Ein Zeltplatz in Brandenburg erlaubt keine Camper unter 14 Jahren.
> Fachleute sehen darin eine Diskriminierung, Pädagogen dagegen könnten
> sich über die Ruhe freuen.
Bild: Trautes Heim, Glück allein – und zwar ganz ohne Kinder
Fürstenberg dpa | Kein Ort für Kinder: Ein Campingplatz in Brandenburg
nimmt keine Gäste unter 14 Jahren auf und stößt damit bei der
Antidiskriminierungsstelle auf Kritik. „Wir wollen Ruhe verkaufen. Unser
Platz lebt vom Vogelgezwitscher“, sagte die Betreiberin des Platzes am
Großen Wentowsee Christiane Erdmann am Dienstag und bestätigte
Medienberichte. „Bei uns wird man am Morgen von Vögeln geweckt und nicht
von Kindern.“
Die Zielgruppe? „Wir haben viele Gäste, die im Alltag mit Kindern arbeiten
– als Lehrer oder im sozialen Bereich. Und die sagen: In unserer Freizeit
wollen wir einfach abschalten.“ Im Netz wird der Ausflugsort als
„Campingplatz für Erwachsene“ beworben.
Erdmann – selbst Mutter von zwei kleinen Kindern – verwies darauf, dass
solche Erholungsorte nur für Erwachsene etwa in Großbritannien ganz normal
und dort völlig unumstritten seien. Zudem gebe es in der Nähe ihres Platzes
eine Ausweichmöglichkeit: „Wir arbeiten mit dem Campingplatz am Ellbogensee
zusammen, der sich auf Kinder und Familien spezialisiert hat. Wir schicken
uns dann die Gäste zu.“
Erst vor kurzem hatte ein Hotel im brandenburgischen Bad Saarow viel Kritik
einstecken müssen, weil es nur noch Gäste ab 16 Jahren beherbergt. Im
vergangenen Jahr hatte zuvor ein Wirt in Düsseldorf in Sozialen Netzwerken
für Aufregung gesorgt, der einen Teil seines Biergartens mit dem Schild
„Keine Kinder – Keine Hunde“ absperrte.
## Nicht persönlich nehmen
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sieht das Geschäftsmodell, Kinder
außen vor zu lassen, kritisch. Eine Regelung, bei der Hotels oder
Campingplätze nur Erwachsene zulassen, könne gegen geltendes Recht
verstoßen. „Die Frage ist, ob es einen sachlichen Grund für solch eine
unterschiedliche Behandlung gibt“, heißt es in einem Statement. „Vor drei
Jahren hat einmal ein Gericht geurteilt, das „gänzliche andere Ruhe- und
Erholungsbedürfnis“ von Erwachsenen im Vergleich zu Kindern sei ein solcher
sachlicher Grund.“
Bei der Antidiskriminierungsstelle sieht man eine solche Logik mit Skepsis.
„Denn wenn Kinder pauschal ausgeschlossen werden, benachteiligt das ja auch
die Eltern, die ein Hotel oder einen Campingplatz als Familie dann nicht
besuchen können. Dann werden auch die Erwachsenen benachteiligt, und zwar
wegen des Alters ihrer Kinder.“
Erdmann betonte, ihre Altersbegrenzung solle nicht persönlich genommen
werden. „Das ist eines von vielen Konzepten. Ich bin Nichtraucher und gehe
dann auch gezielt nicht in die Raucherkneipe. Ich verstehe auch nicht, dass
man sich so darüber aufregen kann.“
11 May 2016
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