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# taz.de -- Urteil des Verfassungsgerichts: Bayerns Windkraftbremse zulässig
> Erfolg für Gegner der Windkraft in Bayern: Die sogenannte 10h-Regel
> verstößt nicht gegen die Verfassung des Freistaats.
Bild: Windräder in der Nähe einer Wohnsiedlung im bayerischen Wipoldsried
Freiburg taz | Schwerer Schlag für die Windkraft in Bayern: Das
Landesgesetz, das einen Mindestabstand neuer Windräder zur Wohnbebauung in
zehnfachem Ausmaß der Anlagenhöhe („10h-Regel“) verlangt, ist zulässig. …
hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Montag entschieden. Das Urteil
dürfte Windkraftgegner bundesweit beflügeln.
In Bayern bleibt nun kaum mehr Raum für den Neubau von Windkraftanlagen.
Die Abstandsregel bemisst sich an der Gesamthöhe der Anlage, die im
Binnenland heute üblicherweise an die 200 Meter heranreicht (etwa 140 Meter
Nabenhöhe plus 60 Meter Flügellänge). Der Anwalt der Staatsregierung hatte
zwar angeführt, der Platz in Bayern werde trotz der Regelung noch für mehr
als 200 Windräder ausreichen. Doch diese Zahl dürfte Fiktion sein, da sie
nicht berücksichtigt, dass sich nicht jeder theoretische Standort eignet,
etwa weil er zu windschwach ist oder im Naturschutzgebiet liegt.
Zudem wären 200 Anlagen nicht gerade viel: In Bayern standen Ende des
vergangenen Jahres 937 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung
von 1.900 Megawatt. Im Jahr 2015 wurden 143 Anlagen mit einer
Gesamtleistung von 372 Megawatt errichtet. Damit stand der Freistaat
immerhin auf Platz fünf in der Länderstatistik.
Möglich wurde der Erlass der 10h-Regel, nachdem die Bundesregierung durch
einen Zusatz im Baugesetzbuch die Länder ermächtigt hatte, entsprechende
Abstandsregelungen in ihre Bauordnungen aufzunehmen. Bayern hatte von
dieser Klausel Gebrauch gemacht, die Opposition klagte. Nach der Niederlage
sieht der Bundesverband Windenergie (BWE) das Land „von der Energiewende
abgeschnitten“.
Der Freistaat müsse „künftig durch Windparks in anderen Bundesländern und
auf Nord- wie Ostsee mit Strom versorgt werden“, sagte Raimund Kamm vom BWE
in Bayern. Hingegen begrüßten Bayerns Innen- und Bauminister Joachim
Herrmann die Entscheidung des Gerichts: „Wenn die Kommunen vor Ort
geringere Abstände wollen, dann können sie das im Wege der Bauleitplanung
selbst bestimmen.“
9 May 2016
## AUTOREN
Bernward Janzing
## TAGS
Windkraft
Bayern
Energiewende
Winfried Kretschmann
Energiewende
Windräder
Energiewende
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