| # taz.de -- Grundverordnung zum Datenschutz: Kredit nur mit guter Adresse | |
| > Verbraucherschützer üben Kritik an der Verordnung: Unternehmen erhalten | |
| > ein Druckmittel gegen Kunden, die Auskunftspflicht ist nicht gesichert. | |
| Bild: Du bekommst heute keinen Kredit. Wer das sagt? Na, der Algorithmus | |
| BERLIN taz | Eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit auf Basis der | |
| Wohnadresse? Mit der Datenschutzgrundverordnung könnte das erlaubt sein, | |
| befürchtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Die Verordnung | |
| fällt beim Scoring stark hinter das derzeitige Schutzniveau zurück“, | |
| kritisiert Lina Ehrig, die bei dem Verband das Team Digitales leitet. Für | |
| Verbraucher könnte das heißen: Wer in der falschen Straße wohnt, bekommt | |
| keinen Mobilfunkvertrag, keinen Kredit oder schlechtere Konditionen. | |
| Das EU-Parlament hatte die neue Verordnung im April beschlossen, im | |
| Frühjahr 2018 wird sie in Kraft treten. Als großen Fortschritt sehen | |
| Verbraucherschützer, dass dann das sogenannte Marktortpinzip gilt: Ein | |
| Unternehmen, das in der EU seine Dienste anbietet, muss sich auch an | |
| hiesiges Recht halten – und dank hoher Strafen lässt sich das auch | |
| durchsetzen. | |
| Doch beim Thema Scoring, also der Einschätzung der Kreditwürdigkeit, wird | |
| es nach Ansicht der Verbraucherschützer schlechter. So sei das Scoring | |
| alleine anhand der Adresse derzeit in Deutschland verboten – in der neuen | |
| Verordnung aber ist es erlaubt. Auch bestrittene Forderungen, wenn etwa ein | |
| Unternehmen unberechtigterweise Geld von einem Kunden fordert, sollen mit | |
| der Verordnung in den Score einfließen können. | |
| Für Unternehmen wäre das ein neues Druckmittel: Entweder der Kunde zahlt | |
| oder es gibt eine Meldung, die sich negativ auf die Einschätzung der | |
| Kreditwürdigkeit auswirkt. Zudem mache die Verordnung keine Vorgaben zur | |
| Auskunftspflicht gegenüber den Verbrauchern. Das mache es schwer, | |
| unberechtigt schlechte Einschätzungen überhaupt zu entdecken. Auch | |
| Löschfristen gebe es nicht. | |
| ## Schwachpunkt Verarbeitungszweck | |
| Als weiteren Schwachpunkt sehen die Verbraucherschützer die Regeln zur | |
| Verarbeitung von persönlichen Daten. Da dürfe unter bestimmten Bedingungen | |
| der Verarbeitungszweck verändert werden. Und diese Bedingungen seien sehr | |
| vage. Statistische Analysen könnten zum Beispiel erlaubt sein, wie etwa die | |
| Auswertung von Google mit seinem Dienst Analytics. | |
| Vzbv-Vorstand Klaus Müller skizziert in dem Zusammenhang das Beispiel | |
| Facebook: Das Unternehmen hatte vor drei Jahren untersucht, wie sich | |
| positive und negative Emotionen in Netzwerken ausbreiten. Dafür | |
| manipulierte das Unternehmen die Nachrichtenströme – ohne die Nutzer in die | |
| Teilnahme an dem Experiment einzuweihen. | |
| Die Verbraucherschützer fordern daher, das deutsche Recht strenger zu | |
| fassen als die EU-Verordnung. Das ist in vielen Bereichen möglich, die | |
| Verordnung sieht dafür ausdrücklich Öffnungsklauseln vor. Das | |
| Verbraucherministerium gibt an, entsprechende Handlungsspielräume zu | |
| prüfen. „Dies geschieht insbesondere bei Profiling, Bonitätsauskünften und | |
| bei der Verwendung von Gesundheitsdaten“, sagte eine Sprecherin am Montag. | |
| 3 May 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Svenja Bergt | |
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