# taz.de -- Streit über Böhmermanns Schmähgedicht: Regierung lässt Strafver… | |
> Die Bundesregierung lässt die Strafverfolgung von Jan Böhmermann wegen | |
> der Beleidung Erdoğans zu. Sie kündigt aber an, den Paragraphen 103 | |
> abzuschaffen. | |
Bild: Bald vor Gericht: ZDF-Moderator Jan Böhmermann | |
BERLIN epd/afp | Die Bundesregierung lässt eine Strafverfolgung des | |
ZDF-Moderators Jan Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen | |
Staatsoberhaupts zu. Die dafür notwendige Ermächtigung der | |
Staatsanwaltschaft sei erteilt worden, teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel | |
am Freitag in Berlin mit. Die Türkei hatte wegen des Schmähgedichts von | |
Böhmermann auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan | |
förmlich [1][eine Strafverfolgung verlangt.] | |
Merkel sagte weiter, es habe bei der Frage unterschiedliche Auffassungen | |
der Koalitionspartner gegeben. Sie äußerte Sorge über die Lage der Medien | |
in der Türkei und die Einschränkung des Demonstrationsrechtes dort. Zu | |
Böhmermann betonte sie, die Erteilung einer Ermächtigung zur | |
Strafverfolgung bedeute keine Vorverurteilung. | |
Die Bundesregierung musste der Staatsanwaltschaft eine Ermächtigung | |
erteilen, wenn weitere Ermittlungen nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches | |
möglich sein sollen. Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts | |
kann nach Paragraf 103 mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden. | |
Böhmermann hatte Erdoğan in dem umstrittenen Gedicht am 31. März in seiner | |
Sendung „Neo Magazin Royale“ unter anderem als „sackdoof, feige und | |
verklemmt“ bezeichnet. | |
Neben dem Ersuchen einer Strafverfolgung nach Paragraf 103 hat der | |
türkische Staatspräsident zudem persönlich Strafantrag wegen Beleidigung | |
nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs gestellt. Die Staatsanwaltschaft | |
Mainz führt die Vorermittlungen. Zudem verlangt Erdoğan über einen | |
deutschen Anwalt zivilrechtlich eine Unterlassungserklärung von Böhmermann, | |
die dieser aber ablehnt. | |
Zugleich kündigte Merkel jedoch an, die Bundesregierung wolle den | |
umstrittenen Strafparagrafen zur Beleidigung ausländischer Staatschefs | |
abschaffen. Paragraf 103 des Strafgesetzbuches sei nach Auffassung der | |
Bundesregierung „für die Zukunft entbehrlich“, sagte Bundeskanzlerin Angela | |
Merkel (CDU) am Freitag in Berlin. Noch in dieser Wahlperiode werde ein | |
entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet, der 2018 in Kraft treten solle. | |
15 Apr 2016 | |
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