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# taz.de -- Streit über Böhmermanns Schmähgedicht: Regierung lässt Strafver…
> Die Bundesregierung lässt die Strafverfolgung von Jan Böhmermann wegen
> der Beleidung Erdoğans zu. Sie kündigt aber an, den Paragraphen 103
> abzuschaffen.
Bild: Bald vor Gericht: ZDF-Moderator Jan Böhmermann
BERLIN epd/afp | Die Bundesregierung lässt eine Strafverfolgung des
ZDF-Moderators Jan Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen
Staatsoberhaupts zu. Die dafür notwendige Ermächtigung der
Staatsanwaltschaft sei erteilt worden, teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel
am Freitag in Berlin mit. Die Türkei hatte wegen des Schmähgedichts von
Böhmermann auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan
förmlich [1][eine Strafverfolgung verlangt.]
Merkel sagte weiter, es habe bei der Frage unterschiedliche Auffassungen
der Koalitionspartner gegeben. Sie äußerte Sorge über die Lage der Medien
in der Türkei und die Einschränkung des Demonstrationsrechtes dort. Zu
Böhmermann betonte sie, die Erteilung einer Ermächtigung zur
Strafverfolgung bedeute keine Vorverurteilung.
Die Bundesregierung musste der Staatsanwaltschaft eine Ermächtigung
erteilen, wenn weitere Ermittlungen nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches
möglich sein sollen. Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts
kann nach Paragraf 103 mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.
Böhmermann hatte Erdoğan in dem umstrittenen Gedicht am 31. März in seiner
Sendung „Neo Magazin Royale“ unter anderem als „sackdoof, feige und
verklemmt“ bezeichnet.
Neben dem Ersuchen einer Strafverfolgung nach Paragraf 103 hat der
türkische Staatspräsident zudem persönlich Strafantrag wegen Beleidigung
nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs gestellt. Die Staatsanwaltschaft
Mainz führt die Vorermittlungen. Zudem verlangt Erdoğan über einen
deutschen Anwalt zivilrechtlich eine Unterlassungserklärung von Böhmermann,
die dieser aber ablehnt.
Zugleich kündigte Merkel jedoch an, die Bundesregierung wolle den
umstrittenen Strafparagrafen zur Beleidigung ausländischer Staatschefs
abschaffen. Paragraf 103 des Strafgesetzbuches sei nach Auffassung der
Bundesregierung „für die Zukunft entbehrlich“, sagte Bundeskanzlerin Angela
Merkel (CDU) am Freitag in Berlin. Noch in dieser Wahlperiode werde ein
entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet, der 2018 in Kraft treten solle.
15 Apr 2016
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