# taz.de -- Streit um Böhmermanns Schmähgedicht: Bundesregierung ist unentsch… | |
> Die Regierung hat noch nicht entschieden, ob sie gegen Jan Böhmermann | |
> ermitteln lässt. ZDF-Redakteure wollen den umstrittenen Beitrag wieder in | |
> der Mediathek sehen. | |
Bild: Berät sich immer noch: Die Bundesregierung um Angela Merkel | |
Berlin dpa | Die Bundesregierung hat über den förmlichen Wunsch der Türkei | |
nach Strafverfolgung des TV-Moderators Jan Böhmermann immer noch nicht | |
entschieden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte am Donnerstag in | |
Berlin: „Die Beratungen (…) dauern an. Und wir informieren sie, wenn sie | |
beendet sind.“ Einen Termin nannte sie nicht. | |
Die Türkei verlangt, dass Böhmermann strafrechtlich verfolgt wird, weil er | |
ein vulgäres Gedicht über Staatschef Recep Tayyip Erdogan verfasst hat. | |
Merkel äußerte sich in einer Pressekonferenz zu den Ergebnissen des | |
Koalitionsgipfels. | |
Unterdessen wollen ZDF-Redakteure den gelöschten Beitrag wieder in der | |
Mediathek sehen. So steht es in einem im Sender verteilten Schreiben des | |
Redakteursausschusses. „Wir würden es begrüßen, wenn die „Schmähkritik�… | |
Giftschrank wieder in die Mediathek gestellt wird“, heißt es in dem | |
Schreiben. Der ZDF-Sprecher teilte mit, Das ZDF bleibe „bei seiner | |
Entscheidung, das umstrittene „Schmähgedicht“ nicht mehr zu verbreiten, | |
weil die Passage nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF | |
entspricht.“ | |
Laut Böhmermanns Anwalt wird der ZDF-Satiriker keine Unterlassungserklärung | |
für das Schmähgedicht abgeben. Erdogans Anwälten sei mitgeteilt worden, es | |
sei „offensichtlich übersehen worden, dass das Gedicht nicht solitär | |
verbreitet wurde, sondern in einer Gesamtdarstellung über das, was in | |
Deutschland erlaubt ist und was nicht“. | |
14 Apr 2016 | |
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