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# taz.de -- Berichterstattung zur Organentnahme: taz siegt beim Bundesgerichtsh…
> Die Karlsruher Richter geben Redakteurin Heike Haarhoff Recht. Ihr Text
> über eine unprofessionelle Organentnahme sei nicht zu beanstanden.
Bild: Schon die Berichterstattung über Organentnahmen kann zu einer heiklen ju…
KARLSRUHE taz | Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Stiftung
Organtransplantation (DSO) und der taz hat der Bundesgerichtshof (BGH)
jetzt der taz in vollem Umfang Recht gegeben. Die Klage der DSO gegen einen
Bericht von taz-Gesundheitsredakteurin Heike Haarhoff wurde in letzter
Instanz abgewiesen.
Die taz hatte 2012 intensiv über die intransparente und wenig kontrollierte
Vermittlung von Spenderorganen durch die DSO berichtet. Vorgeworfen wurde
der DSO unter anderem die mangelhafte Aufklärung eines Vorfalls am
Universitätsklinikum Düsseldorf. Dort waren einem jungen Mann 2005 mehrere
Organe entnommen worden, obwohl bei der Prüfung des Hirntods eindeutig
Verfahrensfehler gemacht worden waren.
Um sicherzustellen, dass ein Organspender wirklich tot ist, müssen
eigentlich zwei Ärzte unabhängig voneinander zunächst den Hirntod
feststellen (Erstuntersuchung) und später prüfen, ob die Hirnfunktion
wirklich „unwiederbringlich“ verloren ist (Verlaufsuntersuchung). Über
diese vier Untersuchungen müssen insgesamt vier Protokolle angefertigt
werden. Im Düsseldorfer Fall fehlte aber mindestens einer dieser Belege und
trotzdem wurden dem jungen Mann die Organe entnommen. Die taz machte dafür
Günter Kirste verantwortlich, den damaligen medizinischen Leiter der DSO.
Die DSO revanchierte sich mit einer Unterlassungsklage. Da nur eines von
vier Protokollen fehlte, solle die taz nicht mehr behaupten „es fehlte das
komplette zweite ärztliche Protokoll“ und „der Ausfall sämtlicher
Hirnfunktionen sei nur ein einziges Mal diagnostiziert worden“. Unterlassen
solle die taz auch die Aussage „der Verdacht lag nahe, dass diese zweite
Diagnostik schlicht vergessen worden war“. Schließlich seien sowohl Erst-
als auch Verlaufsuntersuchung durchgeführt worden, wenn auch nicht beide
zwei Mal.
Die Redaktion präzisierte ihre Vorwürfe daraufhin in einem „ergänzenden
Bericht“ auf taz.de: „Das zweite Protokoll der zweiten Untersuchung fehlte
seinerzeit, damit lag zum Organentnahmezeitpunkt nicht der Nachweis vor,
dass von einem zweiten Arzt der zweifelsfreie, vollständige und
unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nachgewiesen war.“ Wie
sich später ergab, hat vermutlich bei der zweiten Untersuchung nur ein Arzt
den Toten untersucht. Dann wären nur drei von vier Überprüfungen
durchgeführt worden.
## Eine „wahrheitsgemäße“ Aussage
Dennoch verlor die taz in den ersten beiden Instanzen beim Landgericht und
beim Oberlandesgericht, jeweils in Frankfurt/Main. Die Berichterstattung
der taz habe den falschen Eindruck erweckt, dass nur die Erstuntersuchung,
aber keine Verlaufsuntersuchung stattgefunden habe. Daneben sei es für den
Rechtstreit unerheblich, ob nur ein Arzt (statt zwei Ärzten) den Toten
abschließend untersucht hat, da dies im angegriffenen taz-Bericht noch
nicht sicher behauptet wurde.
Der BGH gab nun aber der taz Recht. Der „unbefangene Durchschnittsleser“
verstehe den Artikel so, dass „die schriftlich dokumentierte Feststellung
des Hirntodes des Betroffenen durch einen zweiten Mediziner“ fehle. Und das
sei eine „wahrheitsgemäße“ Aussage.
Auch durfte die taz den Verdacht äußern, die abschließende zweite Diagnose
sei schlicht vergessen worden. Die Position der DSO – die Diagnose eines
zweiten Mediziners habe stattgefunden, das Protokoll sei nur nicht mehr
auffindbar – sei ausreichend dargestellt worden. Zudem sei das Thema von
„erheblichem öffentlichen Interesse“ gewesen und die taz habe dabei die
„Kontrollfunktion“ der Presse ausgeübt.
Auch in einem dritten Punkt lehnte der BGH die Klage ab. Es sei durch die
Meinungsfreiheit gedeckt, dass die taz die fristlose Kündigung einer
engagierten Mitarbeiterin in Zusammenhang mit dem Skandal brachte. (Az.: VI
ZR 505/14)
12 Apr 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Organtransplantation
Bundesgerichtshof
Organspende
DSO
Hirntod
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