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# taz.de -- Volksbegehren in Ungarn: Gegen Orbans Willen
> Erstmals können die Gegner des Staatschefs gegen ihn abstimmen. Das
> Oberste Gericht genehmigte ein Volksbegehren gegen das
> Sonntags-Ladenschlussgesetz.
Bild: Stramm stehen nur noch die Soldaten für Orban, der Rest kann sich am Vol…
Budapest dpa | Zum ersten Mal seit dem Machtantritt von Viktor Orban vor
sechs Jahren zeichnet sich in Ungarn eine Volksabstimmung gegen den
ausdrücklichen Willen des rechts-konservativen Regierungschefs ab. Das
Oberste Gericht in Budapest entschied am Mittwoch, dass das Volksbegehren
der oppositionellen Sozialistischen Partei (MSZP) gegen den umstrittenen
Sonntags-Ladenschluss rechtens ist. So bald die Sozialisten 200.000
Unterschriften gesammelt haben, müsse eine Volksabstimmung über die
Beibehaltung der Regelung abgehalten werden, deren Ergebnis bindend für die
Regierung ist.
Der vor einem Jahr verfügte Sonntags-Ladenschluss ist in Ungarn höchst
unpopulär. Seit der Wende vor 25 Jahren sind es die Ungarn gewohnt, dass
Läden und Geschäfte ihre Öffnungszeiten ohne Einschränkungen gestalten
konnten. Orban hatte die Abschaffung der liberalen Regelung mit
„christlichen Werten“ und dem „Schutz der Familien“ begründet. Motivie…
hatte ihn aber auch der Wunsch, ausländische Handelsketten zu schwächen,
die mit ihren Einkaufszentren an den Sonntagen gute Umsätze verbuchten.
Die Sozialisten versuchen schon seit längerem, ein Volksbegehren gegen den
Ladenschluss auf den Weg zu bringen. Dabei kamen ihnen aber jeweils
Sympathisanten der Regierungspartei Fidesz zuvor, die Schein-Fragen zum
selben Thema einreichten und es damit so lange blockierten, so lange die
Wahlkommission und das Oberste Gericht damit befasst waren.
Zuletzt war es am 23. Februar am Sitz der Wahlkommission in Budapest zu
einem richtiggehenden „Wettlauf“ zwischen dem MSZP-Politiker Istvan Nyako
und einer älteren Fidesz-Sympathisantin gekommen. Fußball-Hooligans aus dem
Umkreis des Fidesz-Parteidirektors Gabor Kubatov begleiteten die Frau und
drängten Nyako von der Stechuhr der Wahlkommission weg, sodass ihm die
Fidesz-Anhängerin mit ihrem Schein-Antrag um vier Sekunden zuvorkam.
Die mit Fidesz-Parteigängern besetzte Wahlkommission lehnte das
Volksbegehren der Sozialisten unter Berufung auf die Reihenfolge der
Einreichungen ab. Das Oberste Gericht – als in diesem Fall zuständige
Berufungsinstanz – trat überraschend schnell zusammen. Nachdem es die
Vorfälle am Sitz der Wahlkommission umfassend geprüft hatte, erklärte es
den Antrag der Fidesz-Frau für ungültig und im gleichen Zug das
Volksbegehren der Oppositionellen für rechtens.
7 Apr 2016
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Ungarn
Viktor Orbán
Volksabstimmung
Ladenschlussgesetz
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Schwerpunkt Flucht
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