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# taz.de -- Neues Prostitutionsgesetz in Frankreich: Geldstrafe für Freier
> Sexarbeit soll nicht mehr bestraft werden. Dennoch befürchten Kritiker,
> dass eine Verdrängung in den Untergrund droht.
Bild: Sexarbeiterinnen protestieren am Mittwoch gegen das Gesetz
Paris afp | Freiern droht in Frankreich beim Besuch von Prostituierten
künftig eine Geldstrafe von 1.500 Euro. Die französische
Nationalversammlung verabschiedete am Mittwoch in letzter Lesung ein neues
Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution, dessen zentrale Maßnahme die
Strafandrohung für Freier ist. Nach rund zweieinhalbjähriger Debatte ist
Frankreich damit das fünfte europäische Land, welches das Aufsuchen von
Prostituierten unter Strafe stellt.
Das neue Gesetz sieht im Wiederholungsfall Geldstrafen von bis zu 3.750
Euro für Freier vor. Im Gegenzug müssen Prostituierte nicht mehr
befürchten, wegen des Anwerbens von Freiern verurteilt zu werden – der
Straftatbestand wird gestrichen. Das neue Gesetz sieht auch Hilfen für
Prostituierte vor, die dem Gewerbe entkommen wollen.
Die regierenden Sozialisten hatten den Gesetzestext schon Ende 2013 ins
Parlament eingebracht. Es entstand aber ein langes Hin und Her zwischen der
Nationalversammlung und dem von der konservativen Opposition kontrollierten
Senat: Während die Abgeordneten Freier unter Strafe stellen und Strafen für
Prostituierte abschaffen wollten, wollten die Senatoren das Gegenteil.
Letztlich hat die Nationalversammlung aber im Gesetzgebungsprozess das
letzte Wort und kann den Senat überstimmen.
Vorbild für die neue Regelung ist Schweden, das Freier seit 1999 bestraft.
Ähnliche Vorgaben wurden in der Folge in Norwegen, Island und
Großbritannien eingeführt.
## Sinkende Umsätze
Mit den Strafen soll die Prostitution bekämpft werden, indem Freier
abgeschreckt werden. „Es soll nicht mehr als normal angesehen werden, den
Körper einer Frau zu kaufen“, sagte die sozialistische Abgeordnete Maud
Olivier. Prostituierte seien „Opfer“ und nicht „Täter“.
Die Maßnahme ist aber umstritten. Kritiker auch aus den Reihen von
Hilfsorganisationen argumentieren, Prostituierte würden gezwungen, noch
mehr im Verborgenen zu arbeiten – was sie angreifbarer mache. Viele
Prostituierte beteuern zudem, sie würden der Arbeit freiwillig nachgehen,
ihnen drohen nun Umsatzeinbußen.
In Frankreich gibt es Schätzungen zufolge zwischen 30.000 und 40.000
Prostituierte, etwa 80 Prozent von ihnen kommen aus dem Ausland. Viele von
ihnen sind Opfer von Zuhälter- und Menschenhändlerringen. Freudenhäuser
wurden in Frankreich bereits nach dem Zweiten Weltkrieg verboten.
Die Abstimmung in der Nationalversammlung erfolgte am selben Tag, an dem in
Deutschland die Bundesregierung das Gesetz zur strafrechtlichen Verfolgung
von Zwangsprostitution auf den Weg brachte. Die vom Kabinett gebilligte
Neuregelung sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für Freier vor,
die die Situation von Zwangsprostituierten ausnutzen. Mit einem weiteren
Gesetz wird der Menschenhandel wegen Prostitution und anderer Zwecke
bestraft.
7 Apr 2016
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Prostitution
Schwerpunkt Frankreich
Sexarbeit
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Zwangsprostitution
Prostitutionsschutzgesetz
Sexarbeit
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