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# taz.de -- Wie würde Berlin auf Terror reagieren?: Nach dem Katastrophenfall
> Lautsprecherwagen und Satelliten im Einsatz: Im Falle eines Attentats wie
> in Brüssel gibt das Katastrophenschutzgesetz die Regeln vor.
Bild: Nach den Anschlägen von Brüssel laufen Polizisten am Flughafen Tegel St…
Was wäre, wenn am Hauptbahnhof eine Bombe explodiert oder sich am Flughafen
Tegel ein Attentäter in die Luft sprengt? Welche Maßnahmen würden in der
Stadt ergriffen? Auch wenn sich nach den Anschlägen von Brüssel erneut
viele diese Frage stellen – im Detail beantworten lässt sie sich nicht,
denn dafür hängt das mögliche Vorgehen viel zu stark von den konkreten
Umständen ab.
Zumindest ein schematisches Verfahren gibt es aber, nämlich das Vorgehen im
Katastrophenfall, das im Berliner Katastrophenschutzgesetz festgelegt ist.
Ihm zufolge wäre die Senatsverwaltung für Inneres dafür zuständig, den
Katastrophenfall auszulösen, käme es wirklich zu einem vergleichbaren
Anschlag wie in Brüssel. Die Voraussetzungen dafür sind im dem Gesetz
geregelt: Eine Katastrophe ist dort als „Großschadensereignis“ definiert,
das „von den für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mit eigenen
Kräften und Mitteln nicht angemessen bewältigt werden“ kann. Nicht jedes
terroristische Attentat muss also den Katastrophenfall auslösen –
gleichzeitig kann, wie die Innenverwaltung betont, auch als realistisch
eingeschätzte Anschlagsdrohungen die Auslösung des Katastrophenalarms
rechtfertigen.
Ist der Katastrophenfall ausgerufen, würden unter Vorsitz des Innensenators
die erforderlichen Maßnahmen koordiniert werden. Beteiligt wären dabei
Polizei, Feuerwehr sowie fünf Berliner Hilfsorganisationen, etwa das
Deutsche Rote Kreuz oder die Johanniter-Unfallhilfe. Reichten die Berliner
Kapazitäten nicht aus, würden Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern, das
Technische Hilfswerk als Katastrophenschutzorganisation des Bundes
herangezogen werden.
Neben der Senatsverwaltung für Inneres würden sich noch weitere
Verwaltungen an den Maßnahmen beteiligen. So wäre etwa die Senatsverwaltung
für Gesundheit für die Koordination der Notfallmaßnahmen an den
Krankenhäusern zuständig. Eine zentrale Rolle kommt dabei der Charité zu,
die über zwei von vier Berliner Traumazentren für die Versorgung
schwerstverletzter Opfer in Berlin verfügt. Ebenfalls Teil des Krisenstabs
wären die BVG sowie die Deutsche Bahn. Sofortmaßnahmen im öffentlichen
Nahverkehr, also beispielsweise die Evakuierung der Fahrgäste, würden die
Unternehmen in Absprache mit Polizei und Feuerwehr selbst durchführen.
Um die Bevölkerung zu informieren, würde über die Berliner Feuerwehr ein
satellitengestütztes Warnsystem ausgelöst werden, an das nach Auskunft der
Innenverwaltung alle öffentlich-rechtlichen sowie ein Großteil der privaten
Rundfunksender angeschlossen sind, außerdem die BVG und die Wall-AG, die
zahlreiche digitale Werbeflächen in Berliner Bahnhöfen betreibt. Das
Warnsystem der Feuerwehr gibt es außerdem auch als App, die den Nutzer über
Gefahrenmeldungen informiert und warnt, sobald man ein Gefahrengebiet
betritt. In diesen Gebieten kämen außerdem Lautsprecherwagen der Polizei
und Feuerwehr zum Einsatz.
23 Mar 2016
## AUTOREN
Malene Gürgen
## TAGS
Schwerpunkt Islamistischer Terror
Anschläge
Berliner Senat
Belgien
Schwerpunkt Islamistischer Terror
Ostermarsch
Brüssel
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