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# taz.de -- Deutsches Strafprozessrecht: Polizei darf Verschlüsselung knacken
> Die deutsche Polizei hat das Recht, die Sperre von Smartphones zu
> umgehen. Hersteller müssen bei der Entschlüsselung aber nicht helfen.
Bild: Das Fernmeldegeheimnis gilt nur für den Transport, nicht aber die Lageru…
Freiburg taz | Der „Krypto-Krieg“ in den USA ist beendet. Das FBI [1][hat
das verschlüsselte Smartphone eines Terroristen geknackt] – auch ohne die
von Hersteller Apple verweigerte Hilfe. Wie aber wäre die Lage in
Deutschland?
Die deutsche Polizei darf Smartphones und Computer mit richterlichem
Beschluss beschlagnahmen, wenn sie als Beweismittel für Ermittlungen
infrage kommen. Die Ermittler dürfen auch die gespeicherten SMS und E-Mails
auswerten. Computer und Smartphones gelten zwar für viele als
„ausgelagertes Gedächtnis“, rechtlich sind sie aber nicht besser geschützt
als eine Kiste Briefe.
Das Fernmeldegeheimnis gilt nur auf dem Transportweg, nicht für angekommene
SMS und E-Mails, die auf dem eigenen Gerät gespeichert sind. Das 2008 vom
Bundesverfassungsgericht erfundene Festplatten-Grundrecht schützt nur vor
heimlicher Ausspähung der Festplatte (Online-Durchsuchung), nicht vor einer
offenen Beschlagnahme von Geräten. Beschränkt ist nur der staatliche
Zugriff auf Daten, die den „Kernbereich privater Lebensgestaltung“
betreffen, also etwa romantische Mails und pornografische Photos.
Wenn das Gerät durch eine PIN gesichert ist, kann die Polizei nur vom
Mobilfunk- oder Internet-Provider die Herausgabe der PIN verlangen
(Bestandsdatenauskunft). Bei rein gerätebezogenen PINs und
Verschlüsselungen hilft dies aber nicht weiter, denn hier kennt das
Passwort in der Regel nur der Inhaber des Geräts. Dieser ist aber
gesetzlich nicht verpflichtet, PIN oder Passwort zu nennen.
## Keine Hilfe-Pflicht für Hersteller oder Provider
Die Polizei könnte nun alle denkbaren PINs ausprobieren (brute force
attack). Mitunter sind Geräte aber so programmiert, dass sich der Speicher
nach der zehnten Eingabe einer falschen PIN selbst löscht.
Anders als in den USA besteht in Deutschland keine Rechtsgrundlage, um
Provider zur Mitarbeit an der Entschlüsselung von Geräten zu zwingen. Wenn
der Hersteller versichert, dass er keine Hintertüren eingebaut hat, gibt es
auch keinen Anlass, seine Geschäftsräume zu durchsuchen, um entsprechende
Unterlagen sicherzustellen.
Es ist der Polizei aber nicht verboten, eine Verschlüsselung mit eigenen
oder fremden Mitteln zu überwinden, so wie sie auch eine verschlossene
Wohnungstür mit einem eigenen Dietrich oder einem professionellen
Schlüsseldienst öffnen darf (wenn sie einen Durchsuchungsbefehl hat). So
dürfen auch Hacker und Spezialfirmen der Polizei bei der Entschlüsselung
von Smartphones helfen, wenn sie Schwachstellen in deren Hard- oder
Software kennen. So war es nun wohl auch in den USA. Medienberichten
zufolge hat dem FBI die israelische Firma Cellebrite geholfen.
Wie die deutsche Polizei beschlagnahmte Smartphones knackt, wollte das
Bundeskriminalamt „aus ermittlungstaktischen Gründen“ nicht mitteilen.
30 Mar 2016
## LINKS
[1] /Apples-vom-FBI-geknacktes-iPhone/!5291072
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Smartphone
Verschlüsselung
Schwerpunkt Überwachung
Daten
Datenschutz
Schwerpunkt Überwachung
FBI
WhatsApp
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