# taz.de -- Kommentar Argentiniens Schuldenstreit: Einigung mit Anhang | |
> Argentinien will seine Anleiheschulden begleichen. Ein faires | |
> Insolvenzrecht wird der Staat aber auch in Zukunft nicht haben. | |
Bild: Spricht über die schriftliche Einigung: der Mediator des US-Gerichts Dan… | |
Argentiniens Kampf gegen die Geierfonds ist zu Ende. Mit dem | |
rechtskonservativen Mauricio Macri zog auch das Versprechen in den | |
Präsidentenpalast ein, den Schuldenstreit mit den US-Hedgefonds zu beenden. | |
Für Macri und seine Ministertruppe aus ehemaligen Managern und Bankern war | |
die unerbittliche Haltung von Amtsvorgängerin Cristina Kirchner gegen eine | |
Einigung mit den Gläubigern nur noch ideologischer Ballast, der vom Weg | |
zurück auf die internationalen Finanzmärkte schnellstens weggeräumt werden | |
musste. Koste es, was es nun mal kostet. | |
[1][Die US-Hedgefonds haben auf lediglich 25 Prozent ihrer angelaufen | |
Forderungen verzichtet]. Damit zeigen sie auch jenen Gläubigern den | |
Mittelfinger, die sich bei den Umschuldungsprogrammen von 2005 und 2010 mit | |
bis zu 70-prozentigen Abschlägen auf ihre Forderungen einverstanden | |
erklärten. So ist die Einigung auch ein Rückschlag für ein faires | |
staatliches Insolvenzrecht, bei dem Gläubiger Abstriche von ihren | |
Forderungen machen müssen, dafür aber immerhin eine Gleichbehandlung | |
erwarten dürfen. | |
Argentiniens alte Regierung hatte genau darauf gedrängt, als auf ihre | |
Initiative hin die Vollversammlung der Vereinten Nationen im September 2015 | |
eine Reihe von Prinzipien billigte, die als Rahmen eines verbindlichen | |
Systems für die Restrukturierung der Schuldenlast souveräner Staaten dienen | |
sollten. Der wichtigste Punkt: Eine von der Mehrheit der Gläubiger | |
akzeptierte Neuregelung des Schuldendienstes soll nicht durch einzelne | |
Gläubiger vor Gericht angefochten werden können, die mit der Regelung nicht | |
einverstanden sind. | |
Wäre dieser Punkt international verbindliche Praxis, wären den Hedgefonds | |
zumindest juristisch die Hände gebunden. 136 Staaten stimmten dafür, 41 | |
enthielten sich. Die nur sechs Gegenstimmen kamen von den USA, | |
Großbritannien, Kanada, Japan, Israel und Deutschland. Verbindlichen | |
Charakter hat das UN-Votum jedoch nicht – und das Interesse der | |
internationalen Gemeinschaft daran scheint erloschen zu sein. | |
1 Mar 2016 | |
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## AUTOREN | |
Jürgen Vogt | |
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