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# taz.de -- Sächsischer VS-Chef über Pegida: „Gehen so weit wie das Gesetz�…
> Warum beobachtet der sächsische Verfassungsschutz Pegida und Legida
> nicht? VS-Chef Gordian Meyer-Plath über Prüfverfahren, Rechte und Linke.
Bild: Vorerst kein Fall für den sächsischen Verfassungsschutz: Pegida-Demonst…
taz: Herr Meyer-Plath, Ihr Landesamt will Pegida und deren Ableger derzeit
nicht beobachten. Ist die Bewegung nicht extrem genug?
Gordian Meyer-Plath: Der Einstufung als Beobachtungsobjekt geht ein
intensives Prüfverfahren voraus, in dem nach den Vorgaben des sächsischen
Verfassungsschutzgesetzes und der Rechtsprechung Be- und Entlastendes
gegenüber gestellt werden. Derzeit sind Pegida Dresden und Legida (Leipzig)
keine Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes in Sachsen.
Es geht offenbar um Auslegungsfragen der Aufgabenbeschreibung im
Verfassungsschutzgesetz. Befürchten Sie, dass Sie durch Verwaltungsgerichte
zurückgepfiffen werden könnten?
Die Einstufung als Beobachtungsobjekt kann mit Grundrechtseingriffen
verbunden sein. Demzufolge prüft das LfV Sachsen fortlaufend seine
Zuständigkeit auf gesetzlicher Grundlage. Grundsätzlich ist vorschnelles
Verhalten immer anfällig für eine Überprüfung durch die
Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Pegida ist nur der öffentlichste Teil einer Neuen Rechten. Ihre Kollegen in
Hessen beobachten jetzt die „Identitären“. Und Sie?
Die „Identitäre Bewegung“ ist derzeit kein Beobachtungsobjekt des
sächsischen Verfassungsschutzes. Der sächsische Verfassungsschutz geht
immer so weit, wie das Gesetz es vorsieht.
Die linke Landtagsopposition meint, das Landesamt wisse nicht, wie die
linke und die rechte Szene tickten. Deshalb sei die Polizei von
Ausschreitungen beider Seiten in Heidenau oder in Leipzig überrascht
worden.
Im Verfassungsschutz-Bericht 2014 haben wir darauf hingewiesen, dass
durchaus im Zusammenhang mit der Flüchtlings- und Asylproblematik mit
gewalthaften Ausschreitungen gerechnet werden muss. Von der Mobilisierung
zum Teil rechtsextremistischer Hooligans am 11. Januar war die Polizei
informiert. Dass aufgrund der Dynamik des Geschehens nicht im Einzelfall
gesagt werden kann, wo genau gewalthaftes Verhalten sich darstellen wird,
ist sicherlich unschwer nachvollziehbar.
Der trotz Ihrer warnenden Faxe erfolgte Überfall auf Leipzig-Connewitz
lässt auf eine mangelhafte Zusammenarbeit mit der Polizei schließen.
Dass es zu Ausschreitungen gekommen ist, hat nichts mit einer
unzulänglichen Kooperation zu tun. Vielmehr haben Verfassungsschutz und
Polizei auch in diesem Fall im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
vertrauensvoll zusammengearbeitet.
Die Linken-Abgeordnete Köditz bezeichnet Ihren Verfassungsschutz als
„rechts blind, links doof“. Messen Sie mit zweierlei Maß, wenn Sie das
Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ in die Nähe gewalttätiger Extremist…
rücken?
Auch hier bleibt festzuhalten: Als rechtsstaatlich handelnde Behörde
beobachtet das LfV Sachsen links- wie rechtsextremistisch motivierte
Bestrebungen gegen Schutzgüter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
auf gesetzlicher Grundlage. Wenn Links- oder Rechtsextremisten
nicht-extremistische Veranstaltungsformate nutzen, weisen wir gemäß unserer
Informationsverpflichtung die Öffentlichkeit darauf hin.
Die Thüringer CDU will V-Leute in Flüchtlingsunterkünften einsetzen.
Vernünftig?
Der Einsatz von V-Personen ist ein rechtsstaatlich zulässiges Mittel der
verdeckten Informationsbeschaffung. Über seine Nutzung in der
Öffentlichkeit zu spekulieren, verstieße gegen professionelle Standards der
dienstlichen Aufgabenwahrnehmung.
29 Jan 2016
## AUTOREN
Michael Bartsch
## TAGS
Verfassungsschutz
Schwerpunkt Pegida
Sachsen
Gordian Meyer-Plath
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Leipzig
Schwerpunkt AfD
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Sachsen
Gordian Meyer-Plath
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