# taz.de -- Sächsischer VS-Chef über Pegida: „Gehen so weit wie das Gesetz�… | |
> Warum beobachtet der sächsische Verfassungsschutz Pegida und Legida | |
> nicht? VS-Chef Gordian Meyer-Plath über Prüfverfahren, Rechte und Linke. | |
Bild: Vorerst kein Fall für den sächsischen Verfassungsschutz: Pegida-Demonst… | |
taz: Herr Meyer-Plath, Ihr Landesamt will Pegida und deren Ableger derzeit | |
nicht beobachten. Ist die Bewegung nicht extrem genug? | |
Gordian Meyer-Plath: Der Einstufung als Beobachtungsobjekt geht ein | |
intensives Prüfverfahren voraus, in dem nach den Vorgaben des sächsischen | |
Verfassungsschutzgesetzes und der Rechtsprechung Be- und Entlastendes | |
gegenüber gestellt werden. Derzeit sind Pegida Dresden und Legida (Leipzig) | |
keine Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes in Sachsen. | |
Es geht offenbar um Auslegungsfragen der Aufgabenbeschreibung im | |
Verfassungsschutzgesetz. Befürchten Sie, dass Sie durch Verwaltungsgerichte | |
zurückgepfiffen werden könnten? | |
Die Einstufung als Beobachtungsobjekt kann mit Grundrechtseingriffen | |
verbunden sein. Demzufolge prüft das LfV Sachsen fortlaufend seine | |
Zuständigkeit auf gesetzlicher Grundlage. Grundsätzlich ist vorschnelles | |
Verhalten immer anfällig für eine Überprüfung durch die | |
Verwaltungsgerichtsbarkeit. | |
Pegida ist nur der öffentlichste Teil einer Neuen Rechten. Ihre Kollegen in | |
Hessen beobachten jetzt die „Identitären“. Und Sie? | |
Die „Identitäre Bewegung“ ist derzeit kein Beobachtungsobjekt des | |
sächsischen Verfassungsschutzes. Der sächsische Verfassungsschutz geht | |
immer so weit, wie das Gesetz es vorsieht. | |
Die linke Landtagsopposition meint, das Landesamt wisse nicht, wie die | |
linke und die rechte Szene tickten. Deshalb sei die Polizei von | |
Ausschreitungen beider Seiten in Heidenau oder in Leipzig überrascht | |
worden. | |
Im Verfassungsschutz-Bericht 2014 haben wir darauf hingewiesen, dass | |
durchaus im Zusammenhang mit der Flüchtlings- und Asylproblematik mit | |
gewalthaften Ausschreitungen gerechnet werden muss. Von der Mobilisierung | |
zum Teil rechtsextremistischer Hooligans am 11. Januar war die Polizei | |
informiert. Dass aufgrund der Dynamik des Geschehens nicht im Einzelfall | |
gesagt werden kann, wo genau gewalthaftes Verhalten sich darstellen wird, | |
ist sicherlich unschwer nachvollziehbar. | |
Der trotz Ihrer warnenden Faxe erfolgte Überfall auf Leipzig-Connewitz | |
lässt auf eine mangelhafte Zusammenarbeit mit der Polizei schließen. | |
Dass es zu Ausschreitungen gekommen ist, hat nichts mit einer | |
unzulänglichen Kooperation zu tun. Vielmehr haben Verfassungsschutz und | |
Polizei auch in diesem Fall im Rahmen des gesetzlich Zulässigen | |
vertrauensvoll zusammengearbeitet. | |
Die Linken-Abgeordnete Köditz bezeichnet Ihren Verfassungsschutz als | |
„rechts blind, links doof“. Messen Sie mit zweierlei Maß, wenn Sie das | |
Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ in die Nähe gewalttätiger Extremist… | |
rücken? | |
Auch hier bleibt festzuhalten: Als rechtsstaatlich handelnde Behörde | |
beobachtet das LfV Sachsen links- wie rechtsextremistisch motivierte | |
Bestrebungen gegen Schutzgüter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung | |
auf gesetzlicher Grundlage. Wenn Links- oder Rechtsextremisten | |
nicht-extremistische Veranstaltungsformate nutzen, weisen wir gemäß unserer | |
Informationsverpflichtung die Öffentlichkeit darauf hin. | |
Die Thüringer CDU will V-Leute in Flüchtlingsunterkünften einsetzen. | |
Vernünftig? | |
Der Einsatz von V-Personen ist ein rechtsstaatlich zulässiges Mittel der | |
verdeckten Informationsbeschaffung. Über seine Nutzung in der | |
Öffentlichkeit zu spekulieren, verstieße gegen professionelle Standards der | |
dienstlichen Aufgabenwahrnehmung. | |
29 Jan 2016 | |
## AUTOREN | |
Michael Bartsch | |
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