# taz.de -- Anti-Terror-Gesetz in Ungarn: Rechte verletzen Bürgerrechte | |
> Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Ungarn wegen eines | |
> Anti-Terror-Gesetzes. Ein Verstoß gegen die Privatsphäre liege vor. | |
Bild: Hat das Anti-Terror-Gesetz zu verantworten: Regierungschef Viktor Orban. | |
STRAßBURG AFP | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat | |
Ungarn wegen eines Gesetzes zur Überwachung von Terrorverdächtigen | |
verurteilt. Das Straßburger Gericht erklärte in seinem Urteil am Dienstag, | |
das Gesetz von 2011 verletzte das Recht der Bürger auf Privatsphäre. | |
Es erlaube Anti-Terror-Ermittlern Menschen zu überwachen, ohne belegen zu | |
müssen, dass sie Verbindungen zu Terrorgruppen unterhalten oder dass ein | |
entsprechender Verdacht besteht. | |
Zudem gebe es nicht ausreichend Vorkehrungen gegen Missbrauch, da Ermittler | |
für die Einleitung von Überwachungsmaßnahmen keinen Beschluss eines | |
Richters benötigen, sondern lediglich die Zustimmung des Justizministeriums | |
einholen müssen, kritisierte das Gericht. | |
Die Richter rügten auch, dass die rechte Regierung dank des Gesetzes | |
„leicht Massen von Daten abfangen kann, die selbst Personen außerhalb des | |
ursprünglichen Bereichs des Vorgangs betreffen“. | |
Das EGMR sah daher in dem Gesetz einen Verstoß gegen Artikel 8 der | |
Europäischen Menschenrechtskonvention, in dem das Recht auf die Achtung des | |
Privat- und Familienlebens festgeschrieben ist. Das Straßburger Gericht war | |
von zwei ungarischen Menschenrechtsaktivisten angerufen worden, die zuvor | |
erfolglos vor dem ungarischen Verfassungsgericht gegen das Gesetz geklagt | |
hatten. | |
Ungarn kann noch Berufung gegen das Urteil des EGMR einlegen. | |
13 Jan 2016 | |
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