# taz.de -- Sicherungsverwahrung in Deutschland: Längere Inhaftierung ist rech… | |
> Besonders gefährliche Gewaltstraftäter dürfen auch nach Verbüßung ihrer | |
> Strafe in Haft behalten werden. Das urteilte der Europäische | |
> Menschengerichtshof. | |
Bild: Wegsperren aus Sicherheitsgründen – ist das die richtige Methode? | |
Straßburg dpa | Die weitere Inhaftierung besonders gefährlicher Gewalt- und | |
Sexualstraftäter auch nach Verbüßung ihrer Haftzeit in Deutschland steht | |
mit der Europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang. Diese | |
Grundsatzentscheidung zur sogenannten Sicherungsverwahrung traf der | |
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) am Donnerstag in | |
Straßburg. | |
Die Richter hatten über den Antrag eines 73-Jährigen zu entscheiden, der | |
1986 in Deutschland unter anderem wegen Sexualdelikten zu einer langen | |
Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Zugleich hatte das Gericht die | |
damals geltende Höchstdauer von weiteren zehn Jahren Sicherheitsverwahrung | |
in Anschluss an die Haft angeordnet. | |
Diese zeitliche Begrenzung der „Haft nach der Haft“ war 1986 aufgehoben | |
worden. Die Gerichte verlängerten daraufhin in regelmäßigen Abständen die | |
Sicherungsverwahrung des Sexualstraftäters, der weiterhin als gefährlich | |
galt. Gegen diese Verlängerungen wehrte sich der Mann vor dem | |
Menschenrechtsgerichtshof. | |
Die Richter in Straßburg argumentierten jedoch, dass in diesem Fall die | |
inzwischen reformierten deutschen Bestimmungen zur Sicherheitsverwahrung | |
rechtens sind. Die alten Bestimmungen waren vom Bundesverfassungsgericht | |
für verfassungswidrig erklärt und 2013 reformiert worden. | |
Demnach kann ein Mensch nach der Verbüßung seiner Haftstrafe in | |
Sicherheitsverwahrung genommen werden, wenn wegen einer psychischen | |
Erkrankung weitere schwere Straftaten zu befürchten sind und der Patient | |
ärztlich behandelt werden muss sowie eine Therapie benötigt. Dies sah der | |
Menschenrechtsgerichtshof in dem zu entscheidenden Fall als gegeben an. | |
7 Jan 2016 | |
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