# taz.de -- Kopftuchverbot in Frankreich: Der Kopf muss frei bleiben | |
> Das Kopftuchverbot in Frankreich stellt keine Verletzung der | |
> Religionsfreiheit dar. So urteilte der Europäische | |
> Menschenrechtsgerichtshof gegen eine Sozialarbeiterin. | |
Bild: Diese Frau in Deutschland darf ihr Kopftuch tragen, in französischen Kra… | |
STRAßBURG epd | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat | |
zugunsten eines Krankenhauses in Frankreich geurteilt, das seinen | |
Angestellten das Tragen eines Kopftuches verboten hatte. Das | |
Kopftuch-Verbot an der öffentlichen Klinik stelle keine Verletzung der | |
Religionsfreiheit dar, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag. | |
Sie verwiesen auf die französische Verfassung, in der die Prinzipien der | |
Säkularität und der religiösen Neutralität verankert sind. (Az: 64846/11) | |
Geklagt hatte eine ehemalige Sozialarbeiterin des Pariser Krankenhauses, | |
die trotz Beschwerden mehrerer Patienten ihre Kopfbedeckung nicht ablegen | |
wollte. Die Klinikleitung hatte daraufhin entschieden, den Arbeitsvertrag | |
der Muslimin nicht mehr zu verlängern. Dagegen hatte die Frau vergeblich | |
vor mehreren französischen Gerichten geklagt. | |
Auch ihre Beschwerde vor dem Menschenrechtsgerichtshof blieb nun ohne | |
Erfolg. Es stehe außer Frage, dass Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen | |
volle Religionsfreiheit genössen, unterstrichen die Straßburger Richter. | |
Daraus ergebe sich für sie jedoch kein Recht, ihren religiösen | |
Überzeugungen Ausdruck zu verleihen, während sie sich an ihrem Arbeitsplatz | |
befänden. | |
26 Nov 2015 | |
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