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# taz.de -- Kopftuchverbot in Frankreich: Der Kopf muss frei bleiben
> Das Kopftuchverbot in Frankreich stellt keine Verletzung der
> Religionsfreiheit dar. So urteilte der Europäische
> Menschenrechtsgerichtshof gegen eine Sozialarbeiterin.
Bild: Diese Frau in Deutschland darf ihr Kopftuch tragen, in französischen Kra…
Straßburg epd | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat
zugunsten eines Krankenhauses in Frankreich geurteilt, das seinen
Angestellten das Tragen eines Kopftuches verboten hatte. Das
Kopftuch-Verbot an der öffentlichen Klinik stelle keine Verletzung der
Religionsfreiheit dar, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag.
Sie verwiesen auf die französische Verfassung, in der die Prinzipien der
Säkularität und der religiösen Neutralität verankert sind. (Az: 64846/11)
Geklagt hatte eine ehemalige Sozialarbeiterin des Pariser Krankenhauses,
die trotz Beschwerden mehrerer Patienten ihre Kopfbedeckung nicht ablegen
wollte. Die Klinikleitung hatte daraufhin entschieden, den Arbeitsvertrag
der Muslimin nicht mehr zu verlängern. Dagegen hatte die Frau vergeblich
vor mehreren französischen Gerichten geklagt.
Auch ihre Beschwerde vor dem Menschenrechtsgerichtshof blieb nun ohne
Erfolg. Es stehe außer Frage, dass Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen
volle Religionsfreiheit genössen, unterstrichen die Straßburger Richter.
Daraus ergebe sich für sie jedoch kein Recht, ihren religiösen
Überzeugungen Ausdruck zu verleihen, während sie sich an ihrem Arbeitsplatz
befänden.
26 Nov 2015
## TAGS
Kopftuchverbot
Schwerpunkt Frankreich
Laizismus
Islam
Religionsfreiheit
Handschlag
Kopftuch
Kopftuchverbot
Recep Tayyip Erdoğan
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