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# taz.de -- Streit ums Leistungsschutzrecht: Einigung gescheitert
> Den deutschen Verlagen und Google steht wohl ein jahrelanger
> Gerichtsprozess bevor. Sie konnten sich im Schiedsverfahren nicht
> einigen.
Bild: Google ließ sich nicht auf die Vorschläge von VG Media ein
Berlin rtr | Der Streit zwischen deutschen Verlagen und Google über die
Veröffentlichung von Pressetexten im Internet landet voraussichtlich vor
Gericht. Denn ein Schiedsverfahren dazu sei gescheitert, bestätigte das
Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) am Dienstag. Die in der VG Media
zusammengeschlossenen Verlage legten Widerspruch gegen einen
Einigungsvorschlag der zuständigen Schiedsstelle beim DPMA ein.
Sie begründeten dies damit, dass sie dem US-Konzern Vergleichsverhandlungen
angeboten haben. Auch Google kündigte Widerspruch an. Beobachter erwarten
nun einen langjährigen Justizstreit. „Wir werden sicher vor Gericht gehen“,
sagte ein Verlagsmanager.
Im Kern dreht sich der Streit um das seit August 2013 geltende
Leistungsschutzrecht. Auf der einen Seite stehen Verlage wie Axel Springer,
die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen.
Suchmaschinen wie Marktführer Google wollen aber nicht zahlen. Sie
argumentieren, dass die Pressehäuser bei ihren Werbeeinnahmen von Google
profitieren. „Insgesamt leiten wir pro Monat 500 Millionen Klicks allein zu
deutschen Verlagsseiten weiter“, sagte der Google-Chef von Zentraleuropa,
Philipp Justus, am Montagabend in Berlin.
Er bekräftigte die Kritik seines Unternehmens. „Das Leistungsschutzrecht
nützt niemandem, am wenigsten den Urhebern.“ Vielmehr gefährde das Gesetz
die Funktionsweise des Internets und beschränke die Informationsfreiheit
des Netzes. Der US-Konzern teilte mit, dass er ebenfalls den
Einigungsvorschlag des DPMA ablehnen werde.
## Auch EU-Minister ist skeptisch
„An Stelle von juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen möchten wir
viel lieber mit ihnen zusammenarbeiten, um mehr Besucher auf ihre Webseiten
und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen
Journalismus zu fördern“, sagte ein Google-Sprecher.
Als Geburtsfehler gilt Kritikern, dass das Gesetz nicht genau definiert,
was vom Leistungsschutz gedeckt ist und wann Geld fließen sollte. Auch
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger sieht dies skeptisch. „Es wird sich
zeigen, dass das gut gemeinte deutsche Leistungsschutzgesetz nicht greift
oder nur eingeschränkt greift“, sagte Oettinger am Montag. Wichtig sei ein
gemeinsamer Rechtsrahmen für Europa. Gäbe es eine europäische
Standardsetzung mit Sanktionen, „würde sie beachtet“ sagte der
CDU-Politiker.
27 Oct 2015
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