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# taz.de -- Leistungsschutzrecht in Deutschland: Sieg für Google
> Die Verleger unterliegen vor Gericht. Mit einer Klage wollten sie
> erreichen, dass Google zu Zahlungen für Bilder und Textanrisse gezwungen
> wird.
Bild: Bei Google nach „Google“ suchen. Ganz normal
Berlin taz | Mehrere deutsche Presseverleger haben im Kampf um Vergütungen
aus dem Leistungsschutzrecht eine Niederlage erlitten. Sie werfen Google
Marktmissbrauch vor, da das Unternehmen durch seine beherrschende Stellung
auf dem Suchmaschinenmarkt die Verlage quasi dazu zwinge, Teile ihrer
Inhalte dem Konzern kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Die Kartellkammer des Landgerichts Berlin folgte dieser Argumentation
nicht. Bereits nach wenigen Prozessminuten hatte der Vorsitzende Richter
betont, zu welcher Entscheidung er neigte: „Die Kammer tendiert dazu, die
Klage abzuweisen.“ Und so ist es dann auch gekommen.
Für den Richter sind Suchmaschinen für alle Beteiligten „eine
Win-Win-Situation“: Der Nutzer bekomme Suchergebnisse umsonst geliefert,
Google gewinne Werbekunden und die Webseitenbetreiber Zustrom von
LeserInnen. „Wir haben doch hier ein ausgewogenes System“, sagte er - und
dieses würde durch das Leistungsschutzrecht aus dem Gleichgewicht gebracht.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger war 2013 eingeführt worden und
sollte Google dazu bringen, für kurze Textpassagen und Bilder, die die
Suchmaschine als Vorschau in seinen Ergebnissen liefert, zu zahlen.
Alternative: Google zeigt keine Vorschauen mehr, sondern nur noch die
Überschrift, dazu wenige Worte, so genannte „kleinste Textausschnitte“.
Wie groß „kleinste Textausschnitte“ sind? Unklar. Zur Erhellung konnten
auch die Verleger nichts beitragen: „Kleinste Textausschnitte ist weniger
als kleine Textausschnitte“, sagte einer ihrer Anwälte vor Gericht. Aha.
Doch Google hielt sich an dieser Frage eh nie auf, machte weiter wie bisher
und ließ viele Verleger Erklärungen unterschreiben, dass sie auf Zahlungen,
die sich aus dem Leistungsschutz ergeben könnten, verzichten würden. Das
war und ist aus Sicht der elf klagenden Verlagsgruppen (darunter Axel
Springer, Madsack und DuMont) ein Missbrauch der Marktmacht Googles. Die
Verlagshäuser seien von Google abhängig und hätten nur deshalb zugestimmt.
## Googles Marktmacht
Zum Beweis hatte Axel Springer 2014 für vier seiner Nachrichten-Websites
[1][keine Gratis-Lizenz erteilt]. Google stellte daraufhin die Ergebnisse
von welt.de, computerbild.de und Co. nicht mehr mit Bildern und
Textanrissen dar. Das Ergebnis: Die Klickzahlen waren laut Springer
eingebrochen. Knapp zwei Wochen lang waren die vier Springer-Seiten nur
rudimentär in den Ergebnislisten aufgeführt: Fast 40 Prozent weniger Nutzer
seien in der Zeit von Google zu den Seiten geleitet worden. Von „Google
News“ sollen gar 80 Prozent weniger Klicks gekommen sein.
Ergo: Google ist mächtig, die Verlage sind abhängig.
Doch all das überzeugte das Gericht nicht, auch wenn es die
Marktbeherrschung von Google mehrfach herausstellte. Aber: Es sehe keine
Diskriminierung der Kläger, begründete eine Gerichtssprecherin die
Entscheidung in einer ersten Stellungnahme. Nach dem Urteil deuteten die
Anwälte der Verleger an, wohl in die nächste Instanz gehen zu wollen: „Der
Richter hat sehr deutlich gemacht, dass das, was Google macht, nicht üblich
ist“, ließ Jan Hegemann mitteilen: „Das Landgericht hat aber Zweifel, ob
diese Unüblichkeit auch schon marktmissbräuchlich ist. Diese Frage wird
möglicherweise vor dem Kammergericht entschieden werden müssen.“
19 Feb 2016
## LINKS
[1] /Leistungsschutzrecht-und-Google/!5029407
## AUTOREN
Jürn Kruse
## TAGS
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Google
Leistungsschutzrecht
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