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# taz.de -- THC-Nachweis in Haaren unsicher: Rausch im Dienst der Wissenschaft
> Eine Haaranalyse liefert keinen Beweis für den Konsum von Cannabis. Das
> haben Forscher der Universität Freiburg herausgefunden.
Bild: Kiffer dürfen aufatmen: Die Matte kann dran bleiben!
Berlin taz | Eine Haaranalyse von mutmaßlichen Kiffern liefert keinen
eindeutigen Beweis, ob Cannabis konsumiert wurde. Das haben [1][Forscher
des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg] in
einer Selbststudie festgestellt.
Das Team um den Toxikologen Professor Volker Auwärter stellte fest, dass
die Einlagerung von Tetrahydrocannabinol (THC) in Haare nicht über den
Blutkreislauf stattfindet, wie bislang vermutet. Abbauprodukte des
Cannabis-Hauptwirkstoffs können über Schweiß und Hauttalg bei Körperkontakt
auf andere Personen übertragen werden. Bisher galt der Nachweis von THC in
den Körperhaaren auch als Nachweis für das Konsumieren von Gras und Hasch.
In einem einmonatigen Selbstversuch nahmen die zwei Hauptautoren der Studie
regelmäßig Dronabinol, ein halbsynthetisch hergestelltes THC, in geringen
Mengen zu sich und führten umfangreiche Messungen durch, wobei sie
keinerlei Rückstände von THC in ihren eigenen Haaren fanden. Stattdessen
entdeckten sie Rückstände von THC-Carbonsäure, eine körpereigene Substanz,
die sich auch in Haarabschnitten befanden, die lange vor der Studie
gewachsen waren.
Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht strafbar, sagt der
Berliner Rechtsanwalt Rainer Failenschmid, wohl aber der Besitz, Anbau, An-
und Verkauf des Betäubungsmittels. Auch das Teilnehmen am Straßenverkehr
unter Rauschmitteleinfluss ist strafrechtlich relevant.
Bislang werden beispielsweise im Rahmen von Fahreignungsprüfungen Messungen
des THC-Gehalts im Haar vorgenommen. Eine Abgabe von Haarproben sei
grundsätzlich freiwillig, sagte Failenschmid weiter. In Einzelfällen könne
aber eine gerichtliche Anordnung die Abgabe einer Haarprobe erzwingen, etwa
bei Bewährungsauflagen von Straftätern im Zusammenhang mit Drogenkonsum.
„Die neuen Erkenntnisse sind insbesondere bei Analysen von Kinderhaarproben
im Rahmen von Sorgerechtsfragen von Bedeutung, da eine
Cannabinoid-Übertragung bei engem Körperkontakt besonders wahrscheinlich
ist und zu völlig falschen Rückschlüssen führen kann“, sagte Auwärter.
Die Ergebnisse ihrer experimentellen Arbeit [2][veröffentlichten die
Forscher im Fachmagazin „Scientific Reports“.] Bereits in früheren Studien
konnten die Freiburger Forscher nachweisen, dass es zu einer von außen
herbeigeführten THC-Kontamination der Haare durch Cannabisrauch von anderen
Personen kommen kann, die auch nach zahlreichen Haarwäschen erhalten
bleibt.
Außerdem fanden sie damals heraus, dass bereits durch das bloße Hantieren
mit Cannabis relevante Mengen Cannabinoide auf das Haar übertragen werden
können. „Das ist besonders ärgerlich, wenn Menschen, die nicht konsumieren,
aber mit einem Konsumenten in Kontakt kommen, deswegen positiv auf Cannabis
getestet werden“.
7 Oct 2015
## LINKS
[1] https://www.uniklinik-freiburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detailansich…
[2] http://www.nature.com/articles/srep14906
## AUTOREN
Florian Brand
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Cannabis
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