| # taz.de -- Vorstoß von Berliner Bezirk gescheitert: Keine Coffeeshops in Kreu… | |
| > Das Bundesinstitut für Arzneimittel erlaubt es dem Berliner Bezirk | |
| > Friedrichshain-Kreuzberg nicht, vier Coffeeshops aufzumachen. | |
| Bild: Kreuzberg wird nicht grüner: Es wird vorerst keine Coffeeshops geben. | |
| Berlin afp | Der Antrag des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg auf | |
| die Einrichtung legaler Cannabis-Verkaufsstellen ist abgewiesen worden. Das | |
| Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe sich in | |
| einem am Montag eingegangenen Bescheid für nicht zuständig erklärt, sagte | |
| Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) vor Journalisten. Es sei | |
| bedauerlich, dass die Bonner Behörde den Antrag nicht in seiner Gesamtheit | |
| gewürdigt habe. Das Bezirksamt werde deshalb prüfen, ob es binnen einen | |
| Monats Einspruch einlegen werde. | |
| Herrmann hatte Ende Juni beim BfArM beantragt, insgesamt vier Abgabestellen | |
| für den legalen Verkauf der Droge einrichten zu dürfen. Demnach sollten | |
| registrierte volljährige Bezirkseinwohner monatlich bis zu 60 Gramm | |
| Cannabis erwerben können. Der 25-seitige Antrag wurde damit begründet, dass | |
| Cannabis derzeit zwar illegal, faktisch aber frei zugänglich sei. | |
| „Wir werden weiterhin nicht den Verbraucher- und Jugendschutz in diesem | |
| Land gewährleisten können“, sagte Herrmann am Montag. Der Bescheid werde | |
| die Debatte über eine Cannabis-Legalisierung weiter befeuern, sagte der | |
| zuständige Projektkoordinator des Bezirks, Horst-Dietrich Elvers. „Damit | |
| haben wir, was wir erreichen wollten, auch erreicht.“ | |
| In dem vom Bezirk veröffentlichten Bescheid teilt das BfArM mit, dass die | |
| Erteilung einer Verkaufserlaubnis durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) | |
| nicht vorgesehen sei. Weil das BtMG vor einer Drogenabhängigkeit schützen | |
| wolle, sei es nicht mit dem Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken | |
| vereinbar. Eine anderweitige Auslegung des Gesetzes sei unzulässig. Die | |
| Behörde verweist den Bezirk deshalb an den Gesetzgeber. | |
| Ferner sei nicht erkennbar, wie das Bezirkskonzept den Drogenhandel | |
| effektiv einschränken solle, schreibt das BfArM weiter. Ein Großteil der | |
| Cannabis-Konsumenten im Bezirk seien dem Antragsteller zufolge | |
| Minderjährige, Bezirksfremde und Touristen. Genau dieser Personenkreis wäre | |
| von den angedachten Abgabestellen auch weiterhin ausgeschlossen. | |
| 5 Oct 2015 | |
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