# taz.de -- Vorstoß von Berliner Bezirk gescheitert: Keine Coffeeshops in Kreu… | |
> Das Bundesinstitut für Arzneimittel erlaubt es dem Berliner Bezirk | |
> Friedrichshain-Kreuzberg nicht, vier Coffeeshops aufzumachen. | |
Bild: Kreuzberg wird nicht grüner: Es wird vorerst keine Coffeeshops geben. | |
Berlin afp | Der Antrag des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg auf | |
die Einrichtung legaler Cannabis-Verkaufsstellen ist abgewiesen worden. Das | |
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe sich in | |
einem am Montag eingegangenen Bescheid für nicht zuständig erklärt, sagte | |
Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) vor Journalisten. Es sei | |
bedauerlich, dass die Bonner Behörde den Antrag nicht in seiner Gesamtheit | |
gewürdigt habe. Das Bezirksamt werde deshalb prüfen, ob es binnen einen | |
Monats Einspruch einlegen werde. | |
Herrmann hatte Ende Juni beim BfArM beantragt, insgesamt vier Abgabestellen | |
für den legalen Verkauf der Droge einrichten zu dürfen. Demnach sollten | |
registrierte volljährige Bezirkseinwohner monatlich bis zu 60 Gramm | |
Cannabis erwerben können. Der 25-seitige Antrag wurde damit begründet, dass | |
Cannabis derzeit zwar illegal, faktisch aber frei zugänglich sei. | |
„Wir werden weiterhin nicht den Verbraucher- und Jugendschutz in diesem | |
Land gewährleisten können“, sagte Herrmann am Montag. Der Bescheid werde | |
die Debatte über eine Cannabis-Legalisierung weiter befeuern, sagte der | |
zuständige Projektkoordinator des Bezirks, Horst-Dietrich Elvers. „Damit | |
haben wir, was wir erreichen wollten, auch erreicht.“ | |
In dem vom Bezirk veröffentlichten Bescheid teilt das BfArM mit, dass die | |
Erteilung einer Verkaufserlaubnis durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) | |
nicht vorgesehen sei. Weil das BtMG vor einer Drogenabhängigkeit schützen | |
wolle, sei es nicht mit dem Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken | |
vereinbar. Eine anderweitige Auslegung des Gesetzes sei unzulässig. Die | |
Behörde verweist den Bezirk deshalb an den Gesetzgeber. | |
Ferner sei nicht erkennbar, wie das Bezirkskonzept den Drogenhandel | |
effektiv einschränken solle, schreibt das BfArM weiter. Ein Großteil der | |
Cannabis-Konsumenten im Bezirk seien dem Antragsteller zufolge | |
Minderjährige, Bezirksfremde und Touristen. Genau dieser Personenkreis wäre | |
von den angedachten Abgabestellen auch weiterhin ausgeschlossen. | |
5 Oct 2015 | |
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