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# taz.de -- Vorstoß von Berliner Bezirk gescheitert: Keine Coffeeshops in Kreu…
> Das Bundesinstitut für Arzneimittel erlaubt es dem Berliner Bezirk
> Friedrichshain-Kreuzberg nicht, vier Coffeeshops aufzumachen.
Bild: Kreuzberg wird nicht grüner: Es wird vorerst keine Coffeeshops geben.
Berlin afp | Der Antrag des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg auf
die Einrichtung legaler Cannabis-Verkaufsstellen ist abgewiesen worden. Das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe sich in
einem am Montag eingegangenen Bescheid für nicht zuständig erklärt, sagte
Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) vor Journalisten. Es sei
bedauerlich, dass die Bonner Behörde den Antrag nicht in seiner Gesamtheit
gewürdigt habe. Das Bezirksamt werde deshalb prüfen, ob es binnen einen
Monats Einspruch einlegen werde.
Herrmann hatte Ende Juni beim BfArM beantragt, insgesamt vier Abgabestellen
für den legalen Verkauf der Droge einrichten zu dürfen. Demnach sollten
registrierte volljährige Bezirkseinwohner monatlich bis zu 60 Gramm
Cannabis erwerben können. Der 25-seitige Antrag wurde damit begründet, dass
Cannabis derzeit zwar illegal, faktisch aber frei zugänglich sei.
„Wir werden weiterhin nicht den Verbraucher- und Jugendschutz in diesem
Land gewährleisten können“, sagte Herrmann am Montag. Der Bescheid werde
die Debatte über eine Cannabis-Legalisierung weiter befeuern, sagte der
zuständige Projektkoordinator des Bezirks, Horst-Dietrich Elvers. „Damit
haben wir, was wir erreichen wollten, auch erreicht.“
In dem vom Bezirk veröffentlichten Bescheid teilt das BfArM mit, dass die
Erteilung einer Verkaufserlaubnis durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
nicht vorgesehen sei. Weil das BtMG vor einer Drogenabhängigkeit schützen
wolle, sei es nicht mit dem Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken
vereinbar. Eine anderweitige Auslegung des Gesetzes sei unzulässig. Die
Behörde verweist den Bezirk deshalb an den Gesetzgeber.
Ferner sei nicht erkennbar, wie das Bezirkskonzept den Drogenhandel
effektiv einschränken solle, schreibt das BfArM weiter. Ein Großteil der
Cannabis-Konsumenten im Bezirk seien dem Antragsteller zufolge
Minderjährige, Bezirksfremde und Touristen. Genau dieser Personenkreis wäre
von den angedachten Abgabestellen auch weiterhin ausgeschlossen.
5 Oct 2015
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