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# taz.de -- Regulierter Verkauf von Cannabis: Es war nur blauer Dunst
> In Friedrichshain-Kreuzberg wird es keine Coffeeshops geben. Das
> Bundesinstitut für Arzneimittel weist einen Antrag des Bezirksamts
> zurück.
Bild: Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) und Suchthilfekoordinato…
Wenn sie enttäuscht war, dann ließ sich Monika Herrmann das zumindest nicht
anmerken. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
hat den Antrag des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg auf Einrichtung von
legalen Cannabis-Verkaufsstellen abgewiesen. Am Montag um 9.07 Uhr war der
lang erwartete Bescheid im Büro der grünen Bezirksbürgermeisterin
eingegangen. Eine Stunde später traten Herrmann und der Koordinator des
Projekts, Horst-Dietrich Elvers, vor die Presse. „Schade“, sagte Herrmann.
Es klang fast trotzig. Das Projekt sei damit aber nicht tot: „Der Weg ist
das Ziel“.
Sechs Seiten umfasst der Ablehnungsbescheid. Das Bundesinstitut erklärt
sich darin für nicht zuständig und verweist den Bezirk an den Gesetzgeber.
Auch wenn Herrmann und ihre Kollegen die Möglichkeit haben, binnen vier
Wochen Widerspruch einzulegen – das Vorhaben, vier Cannabis-Fachgeschäfte
in Friedrichshain-Kreuzberg aufzumachen, ist damit in weite Ferne gerückt.
Alle erwachsenen Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks sollten monatlich
bis zu 60 Gramm Marihuana erwerben können. Oberste Priorität des Antrags,
der aus der Feder von Suchthilfekoordinator Elvers stammt, hat der
Gesundheits- und Jugendschutz: „Unser Ziel war nicht Kifferland Kreuzberg“,
betonte Herrmann am Montag vor der Presse. „Wir wollen den Jugendschutz
verbessern“. Ziel der kontrollierten Abgabe sollte sein, dem Schwarzmarkt
die Basis zu entziehen und unter 18-Jährigen den Zugang zur Droge zu
erschweren. Zudem sollte das Marihuana möglichst regional, biologisch und
Co2-arm erzeugt werden.
Diesen Plänen hat das Bundesinstitut nun mit dem Hinweis, nicht zuständig
zu sein, einen Riegel vorgeschoben. Begründet wird das so: Der Verkauf von
Cannabis zu Genusszwecken sei mit „dem Schutzzweck“ des bestehenden
Betäubungsmittelgesetzes nicht vereinbar. Aufgabe des Gesetzes sei es
vielmehr, einen Betäubungsmittelmissbrauch zu unterbinden, sofern dieser
nicht notwendig medizinisch indiziert sei. Ergo: Das Bundesamt würde seine
Kompetenzen überschreiten, wenn es das Betäubungsmittelgesetz anders
auslegen würde. „Sollte sich die Akzeptanz gesetzlicher Verbotsregelungen
im Verlauf einer gesellschaftlichen Entwicklung tatsächlich verändert
haben, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, dieser etwaigen Änderung Rechnung
zu tragen“, heißt es wörtlich.
Im Widerspruch dazu steht, dass sich das Bundesinstitut trotzdem inhaltlich
mit dem Antrag des Bezirks auseinandersetzt. Allerdings geschieht das nur
selektiv. So wird zum Beispiel moniert, dass die kontrollierte Abgabe
„Unbedenklichkeit suggeriert, die das Betäubungsmittel nicht hat“. Auch an
der Sicherheit und Kontrolle der Cannabisabgabe werden Zweifel angemeldet.
Um zu vermeiden, dass mit dem Cannabis aus den Fachgeschäften gedealt wird,
wollte der Bezirk es teurer verkaufen als auf dem Schwarzmarkt.
Damit werde eine unerlaubte Weitergabe trotzdem nicht ausgeschlossen,
stellt das Bundesinstitut fest. Ein Schwarzmarkt lasse sich nicht durch
einen legalen Teilmarkt austrocknen. Der Schutz von Minderjährigen sei
nicht gewährleistet.
„Für uns ist das kein Scheitern“, sagte Suchthilfekoordinator Elvers. Und
auch Herrmann gab sich überzeugt: Die kontrollierte Abgabe werde kommen.
5 Oct 2015
## AUTOREN
Plutonia Plarre
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