# taz.de -- Regulierter Verkauf von Cannabis: Es war nur blauer Dunst | |
> In Friedrichshain-Kreuzberg wird es keine Coffeeshops geben. Das | |
> Bundesinstitut für Arzneimittel weist einen Antrag des Bezirksamts | |
> zurück. | |
Bild: Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) und Suchthilfekoordinato… | |
Wenn sie enttäuscht war, dann ließ sich Monika Herrmann das zumindest nicht | |
anmerken. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) | |
hat den Antrag des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg auf Einrichtung von | |
legalen Cannabis-Verkaufsstellen abgewiesen. Am Montag um 9.07 Uhr war der | |
lang erwartete Bescheid im Büro der grünen Bezirksbürgermeisterin | |
eingegangen. Eine Stunde später traten Herrmann und der Koordinator des | |
Projekts, Horst-Dietrich Elvers, vor die Presse. „Schade“, sagte Herrmann. | |
Es klang fast trotzig. Das Projekt sei damit aber nicht tot: „Der Weg ist | |
das Ziel“. | |
Sechs Seiten umfasst der Ablehnungsbescheid. Das Bundesinstitut erklärt | |
sich darin für nicht zuständig und verweist den Bezirk an den Gesetzgeber. | |
Auch wenn Herrmann und ihre Kollegen die Möglichkeit haben, binnen vier | |
Wochen Widerspruch einzulegen – das Vorhaben, vier Cannabis-Fachgeschäfte | |
in Friedrichshain-Kreuzberg aufzumachen, ist damit in weite Ferne gerückt. | |
Alle erwachsenen Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks sollten monatlich | |
bis zu 60 Gramm Marihuana erwerben können. Oberste Priorität des Antrags, | |
der aus der Feder von Suchthilfekoordinator Elvers stammt, hat der | |
Gesundheits- und Jugendschutz: „Unser Ziel war nicht Kifferland Kreuzberg“, | |
betonte Herrmann am Montag vor der Presse. „Wir wollen den Jugendschutz | |
verbessern“. Ziel der kontrollierten Abgabe sollte sein, dem Schwarzmarkt | |
die Basis zu entziehen und unter 18-Jährigen den Zugang zur Droge zu | |
erschweren. Zudem sollte das Marihuana möglichst regional, biologisch und | |
Co2-arm erzeugt werden. | |
Diesen Plänen hat das Bundesinstitut nun mit dem Hinweis, nicht zuständig | |
zu sein, einen Riegel vorgeschoben. Begründet wird das so: Der Verkauf von | |
Cannabis zu Genusszwecken sei mit „dem Schutzzweck“ des bestehenden | |
Betäubungsmittelgesetzes nicht vereinbar. Aufgabe des Gesetzes sei es | |
vielmehr, einen Betäubungsmittelmissbrauch zu unterbinden, sofern dieser | |
nicht notwendig medizinisch indiziert sei. Ergo: Das Bundesamt würde seine | |
Kompetenzen überschreiten, wenn es das Betäubungsmittelgesetz anders | |
auslegen würde. „Sollte sich die Akzeptanz gesetzlicher Verbotsregelungen | |
im Verlauf einer gesellschaftlichen Entwicklung tatsächlich verändert | |
haben, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, dieser etwaigen Änderung Rechnung | |
zu tragen“, heißt es wörtlich. | |
Im Widerspruch dazu steht, dass sich das Bundesinstitut trotzdem inhaltlich | |
mit dem Antrag des Bezirks auseinandersetzt. Allerdings geschieht das nur | |
selektiv. So wird zum Beispiel moniert, dass die kontrollierte Abgabe | |
„Unbedenklichkeit suggeriert, die das Betäubungsmittel nicht hat“. Auch an | |
der Sicherheit und Kontrolle der Cannabisabgabe werden Zweifel angemeldet. | |
Um zu vermeiden, dass mit dem Cannabis aus den Fachgeschäften gedealt wird, | |
wollte der Bezirk es teurer verkaufen als auf dem Schwarzmarkt. | |
Damit werde eine unerlaubte Weitergabe trotzdem nicht ausgeschlossen, | |
stellt das Bundesinstitut fest. Ein Schwarzmarkt lasse sich nicht durch | |
einen legalen Teilmarkt austrocknen. Der Schutz von Minderjährigen sei | |
nicht gewährleistet. | |
„Für uns ist das kein Scheitern“, sagte Suchthilfekoordinator Elvers. Und | |
auch Herrmann gab sich überzeugt: Die kontrollierte Abgabe werde kommen. | |
5 Oct 2015 | |
## AUTOREN | |
Plutonia Plarre | |
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