Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Stromzähler und Datenschutz: Zeig mir deinen Stromverbrauch
> Bald sollen die „intelligenten Stromzähler“ kommen. Antworten auf die
> wichtigsten Fragen zu den umstrittenen Plänen.
Bild: Cleverer Kasten: Der intelligente Stromzähler erfasst genau, wofür in H…
Freiburg taz | Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) konkretisiert seine
Pläne, konventionelle Stromzähler durch „intelligente Messsysteme“ –
umgangssprachlich Smart Meter genannt – zu ersetzen. Gerade wurde ein
[1][erster Gesetzentwurf veröffentlicht], zu dem Verbände bis Mitte Oktober
Stellung nehmen können.
Wer wird in Zukunft die neuen Zähler bekommen?
Bei Verbrauchern, die mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr beziehen, ist
der örtliche Netzbetreiber verpflichtet, die neue Technik einzubauen.
Unterhalb von 6.000 Kilowattstunden liegt es im Ermessen des
Netzbetreibers, ob er den Einbau vornimmt oder nicht.
Was kostet das den Bürger?
Schon in einem Eckpunktepapier des BMWi von Februar hieß es, es werde
„keinen Rollout um jeden Preis geben“ – wobei „Rollout“ schlicht
„Markteinführung“ bedeutet. Nun hat das Ministerium präzisiert, in welchen
Fällen es die neuen Zähler für „wirtschaftlich vertretbar“ hält. Bei
Haushalten mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden seien bis
zu 100 Euro pro Jahr für den neuen Zähler zu rechtfertigen.
Je weniger ein Stromkunde verbraucht, umso strenger sind die Vorgaben: Bis
6.000 Kilowattstunden werden 60 Euro pro Jahr als vertretbares Maximum
angesetzt, bis 4.000 Kilowattstunden sind es 40 Euro, bis 3.000
Kilowattstunden 30 Euro, und wer bis 2.000 Kilowattstunden verbraucht, der
darf mit maximal 23 Euro pro Jahr belastet werden.
Die Werte ergeben sich jeweils aus den vom BMWi errechneten
Einsparmöglichkeiten durch einen neuen Zähler, zuzüglich des Preises eines
herkömmlichen Zählers in Höhe von 20 Euro. Je nachdem, wie hoch die Preise
der neuen Zähler in Zukunft liegen, werden also mehr oder weniger Haushalte
damit ausgestattet.
Und wozu macht man das Ganze?
Mit den neuen Zählern soll es möglich werden, Stromverbräuche nach den
Erfordernissen des Netzes zu verlagern. Klassisches Beispiel ist immer die
Waschmaschine, die nicht unbedingt dann laufen muss, wenn Strom ohnehin
gerade knapp ist. Je größer der Verbrauch eines Gerätes, umso sinnvoller
sind Anreize zur Verbauchsverlagerung. Deshalb stehen vor allem Anlagen,
die Wärme erzeugen, wie Stromheizungen, Wärmepumpen oder auch elektrische
Durchlauferhitzer, im Fokus.
Aber was hat der Kunde davon, wenn er im Sinne des Netzes handelt?
Bisher nichts, weil es noch keine zeitvariablen Strompreise gibt. Und die
gibt es wiederum nicht, weil es keine Zähler gibt, die diese verarbeiten
können. Dieses Henne-Ei-Problem soll das Digitalisierungsgesetz lösen,
indem es die neuen Zähler schlicht vorschreibt.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht sind zeitvariable Tarife nur konsequent:
Wenn der Strom gerade knapp und damit teuer ist, sollte dieser Preis auch
an die Verbraucher durchgereicht werden und umgekehrt natürlich auch
billiger Strom bei reichlichem Angebot.
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Es werden Daten erfasst, die den häuslichen Alltag recht präzise abbilden.
Verbraucherschützer stehen der neuen Technik daher sehr skeptisch
gegenüber. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass die
Technik per Zwang verordnet werden soll.
Wenn man den neuen Zähler daher nicht will?
Wer mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, hat letztendlich nur
eine Chance: Er muss sehen, dass er unter diese Marke kommt. Zumal 6.000
Kilowattstunden für einen Haushalt ein satter Verbrauch sind, sodass in
diesen Fällen das Stromsparpotential enorm sein dürfte.
Aber auch sonst gilt: Wer den neuen Zähler nicht möchte und knapp über
einer der Verbrauchsgrenzen liegt, sollte sehen, dass er unter die
betreffende Grenze kommt. Denn bis zu welchem Verbrauch hinunter man die
Geräte tatsächlich einführen wird, ist noch offen.
24 Sep 2015
## LINKS
[1] http://www.bmwi.de/DE/Themen/energie,did=726276.html
## AUTOREN
Bernward Janzing
## TAGS
Stromkosten
Datenschutz
Wirtschaftsministerium
Strompreis
Strompreis
Stromverbrauch
Stromzähler
Stromzähler
Energiewende
Stromzähler
Strompreis
Erneuerbare Energien
Energieversorgung
Verbraucher
## ARTIKEL ZUM THEMA
Produktion von Stromzählern: Nicht nur smart, sondern auch fair
Auch in den Niederlanden werden neue Stromzähler eingebaut. Dort wird –
anders als hier – darauf geachtet, dass sie fair produziert werden.
„Intelligente“ Stromzähler: Kosten sicher, Nutzen unklar
Verbraucherschützer sehen „Smart Meter“ trotz verbesserten Datenschutzes
kritisch. Sie fordern, dass die Kunden wählen können.
Kommentar digitale Stromzähler: Der laufende „Smart-Meter“
Das mulmige Gefühl in Bezug auf digitale Stromzähler ist verständlich.
Dennoch sind die Geräte sinnvoll. Denn sie helfen, die Energiewende
umzusetzen.
Digitale Stromzähler: Ein Meter Fortschritt
Politiker preisen die Smart Meter als nächsten Schritt der Energiewende.
Doch welchen Sinn haben sie? Und was erzählen sie über mich?
Aigners Pläne für die EEG-Umlage: Preisbremse versus Schuldenbremse
Die bayerische Wirtschaftsministerin will den steigenden Strompreis
deckeln. Doch ihr Vorschlag könnte gegen die Regeln zur Neuverschuldung
verstoßen.
EEG-Freistellung für Unternehmen: Um die Umlage herumgetrickst
Anfang des Jahres stiegen die Strompreise. Profitiert haben davon die
Versorger und 2.090 Firmen, die von der EEG-Umlage ausgenommen wurden.
Intelligente Stromzähler: Zu hohe Kosten, zu wenig Nutzen
Smart Meter in Privathaushalten lohnen sich nicht. Sie kosten mehr als sie
sparen. Das besagt eine Studie im Auftrag des Wirtschaftsministeriums.
Prepaid für arme Stromkunden: Aufladen und abstromen
Verbrauchern mit niedrigem Einkommen wird der Saft abgedreht, wenn sie die
Rechnung nicht zahlen. Ein Mobilfunkmodell könnte das Problem lösen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.