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# taz.de -- Urteil gegen Frankreichs Staatsbahn: Wegen Diskriminierung verurtei…
> Jahrzehntelang sind marokkanische Arbeiter schlechter behandelt worden
> als ihre Kollegen bei SNCF. Nun haben sie einen historischen Erfolg
> errungen.
Bild: Das Urteil gegen SNCF kann nun als Präzedenzfall in anderen Staatsuntern…
PARIS taz | Ehemalige marokkanische Mitarbeiter der französischen
Staatsbahn SNCF haben vor dem Pariser Arbeitsgericht wegen Diskriminierung
durch den Arbeitgeber einen historischen Erfolg errungen. Am Ende einer
mehr als 10 Jahre lang dauernden und höchst ungewissen Prozedur haben die
Richter den 832 Klagenden Recht gegeben. Jeder von ihnen soll zur
Wiedergutmachung rund 200.000 Euro erhalten.
Dieser Gerichtsentscheid zur Vergangenheitsbewältigung dürfte die
Bahngesellschaft immerhin rund 150 Millionen kosten. Vor allem aber könnte
das Urteil als Präzedenzfall auch in anderen Staatsunternehmen zur
Anwendung kommen.
Vorerst aber wollten die „Chibanis“ – wie diese „Weißhaarigen“ auf A…
genannt werden – im Gerichtssaal ihren Triumph auskosten: „Vive la
République, vive la France, vive la justice!“, riefen die bei der
Urteilsverkündung anwesenden Senioren. Zu Tränen gerührt meinte einer von
ihnen, es sei ja nicht bloß um Geld, sondern um die Gerechtigkeit und seine
Menschenwürde gegangen. Wie rund 2.000 seiner marokkanischen Landsleute war
er in den 70ern von der SNCF angeheuert worden, um im Eiltempo neue
Bahnstrecken zu bauen und Gleise zu warten.
Die Marokkaner hatten grundsätzlich keine Chance für einen beruflichen
Aufstieg bei der SNCF, und als Ausländer waren sie von den Lohnkategorien
des öffentlichen Dienstes ausgeschlossen. Diese Ungleichheit wirkt sich bis
heute auf Altersrenten aus. Nach mehreren Jahrzehnten treuer Dienste für
die französische Bahn beziehen heute die „Chibanis“, von denen viele im
Verlauf ihrer „Karriere“ eingebürgert wurden, eine Altersrente von
lediglich 350 Euro.
Für die SNCF war die ungleiche Behandlung eine logische Folge der
Unterscheidung zwischen ausländischen Hilfskräften mit privatrechtlichen
Verträgen und den französischen Bahnarbeitern. Nach langer Beratung kam das
Gericht dagegen zum Schluss, dass dies keineswegs „normal“ war, sondern
eine Diskriminierung darstellte. Vor einigen Jahren hatten die betroffenen
Marokkaner bereits vor Gericht erreicht, dass sie wie ihre französischen
Kollegen ab 55 in Frührente gehen konnten. In der Vergangenheit hatte
Frankreich bei den ausländischen Kriegsveteranen aus Afrika späte
Wiedergutmachung für die zum Teil krasse Ungleichheit der Renten geleistet.
21 Sep 2015
## AUTOREN
Rudolf Balmer
## TAGS
Diskriminierung
Verkehr
SNCF
Arbeitsrecht
Sprache
Francois Hollande
Zugunglück
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